Von der psychischen Gefährdungsbeurteilung über BEM bis zur steuerfreien Gesundheitsförderung – so bauen Sie ein BGM auf, das Fehlzeiten senkt und sich rechnet.
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Betriebliches Gesundheitsmanagement ist längst kein Nice-to-have mehr. Steigende Krankenstände, der demografische Wandel und ein verschärfter Fachkräftemangel machen die systematische Förderung der Mitarbeitergesundheit zu einem betriebswirtschaftlichen Muss. Hinzu kommt: Zwei der drei BGM-Säulen sind gesetzlich vorgeschrieben – und die Kontrollen werden seit 2026 deutlich intensiviert.
BGM ist die systematische Steuerung aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig zu erhalten. Es ruht auf drei Säulen:
Säule 1: Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG und ASiG. Gefährdungsbeurteilungen (physisch + psychisch), arbeitsmedizinische Vorsorge, Unterweisungen, Ergonomie, PSA und Notfallmanagement.
Säule 2: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Gesetzliche Pflicht nach § 167 SGB IX. Greift bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten. Gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von der Betriebsgröße.
Säule 3: Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – Freiwillig, aber steuerlich gefördert: 600 Euro pro Mitarbeiter/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Seit 2013 schreibt § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vor, dass psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen – ab dem ersten Beschäftigten. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche (2023–2028) werden seit 2026 mindestens 5 % aller Betriebe jährlich besichtigt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro.
Die sieben Schritte: Arbeitsbereiche festlegen, Belastungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen entwickeln, umsetzen, Wirksamkeit kontrollieren, dokumentieren. Anerkannte Verfahren: Mitarbeiterbefragungen, moderierte Workshops, Beobachtungsinterviews, standardisierte Checklisten.
Die BEM-Pflicht nach § 167 Abs. 2 SGB IX greift, wenn Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig sind. Der Arbeitgeber muss das Verfahren aktiv einleiten – die Teilnahme ist für den Beschäftigten freiwillig.
Der BEM-Prozess: Betroffene identifizieren, Einladungsschreiben mit Datenschutzhinweis, BEM-Gespräch mit Ursachenanalyse, Maßnahmenplanung (stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsplatzanpassungen, Umsetzungen), Dokumentation und Evaluation. Der Betriebsarzt kann als medizinischer Berater hinzugezogen werden.
Rechtliche Konsequenz: Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges BEM ist regelmäßig unwirksam. Der Arbeitgeber trägt die volle Darlegungs- und Beweislast vor dem Arbeitsgericht.

Nach § 3 Nr. 34 EStG können 600 Euro pro Mitarbeiter/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei für zertifizierte Präventionskurse (§§ 20/20a SGB V) aufgewendet werden. Bei 50 Mitarbeitern sind das 30.000 Euro jährlich. Begünstigte Bereiche: Bewegungsförderung (Rückenschule, Firmenfitness), Ernährung, Stressbewältigung (Resilienz, Achtsamkeit) und Suchtprävention.
Zusätzlich unterstützen Krankenkassen nach § 20b SGB V die betriebliche Gesundheitsförderung mit kostenloser Beratung und finanzieller Förderung über BGF-Koordinierungsstellen.
Psychische Erkrankungen sind die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit und verursachen die längsten Ausfallzeiten pro Einzelfall. Ein wirksames BGM integriert psychische Gesundheit in alle Prozesse: Führungskräfteschulung, Anlaufstellen, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen. Der Betriebsarzt nimmt als ärztlich Schweigepflichtiger eine besondere Vertrauensstellung ein.
Ab 26°C Raumtemperatur müssen vulnerable Gruppen geschützt werden, ab 30°C sind Pflichtmaßnahmen (Getränke, Belüftung, angepasste Arbeitszeiten) erforderlich, ab 35°C ist ein Raum ohne wirksame Gegenmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet (ASR A3.5). Ein betrieblicher Hitzeaktionsplan bündelt alle Schutzmaßnahmen systematisch.
Demografieberatung: Altersstrukturanalyse, alternsgerechte Arbeitsgestaltung (Ergonomie, Schichtmodelle, Wissenstransfer, Regenerationskonzepte). In vielen Branchen liegt das Durchschnittsalter über 45 Jahren.
Suchtprävention: Betriebsvereinbarungen mit Stufenplan, Führungskräfteschulung (Erkennen, Ansprechen, Handeln), individuelle Beratung unter ärztlicher Schweigepflicht. Maßnahmen werden nach DGUV Vorschrift 2 als betriebsspezifische Betreuungsanlässe angerechnet.

Studien zeigen: Systematisches BGM reduziert Fehlzeiten um 25–40 %. Return on Investment: 1:3 bis 1:6 – jeder investierte Euro bringt 3–6 Euro Rendite. Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 50 MA, der den Krankenstand um 2 Tage/MA senkt, spart bei 300 Euro Ausfallkosten/Tag jährlich 30.000 Euro. Dem stehen steuerfreie BGF-Investitionen von max. 30.000 Euro gegenüber.
BGM für KMU: Gerade kleine Betriebe profitieren besonders, da jeder Ausfalltag stärker ins Gewicht fällt. Krankenkassen bieten kostenlose Beratung speziell für KMU. Einstieg: Pflichtaufgaben (GBU + BEM) umsetzen, schrittweise um freiwillige Maßnahmen erweitern.
BGM als Ganzes nicht, aber zwei von drei Säulen sind es: Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und BEM (§ 167 SGB IX). Nur die Betriebliche Gesundheitsförderung ist freiwillig.
Bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für Schwerbehinderte.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges BEM ist regelmäßig unwirksam. Der Arbeitgeber trägt die volle Darlegungs- und Beweislast vor dem Arbeitsgericht.
Eine nach § 5 ArbSchG vorgeschriebene Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Gilt ab dem ersten Beschäftigten, wird seit 2026 durch die Gewerbeaufsicht systematisch kontrolliert.
600 Euro pro Mitarbeiter/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 34 EStG. Bei 50 Mitarbeitern sind das 30.000 Euro jährlich.
Zertifizierte Präventionskurse nach §§ 20/20a SGB V: Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention – zusätzlich zum regulären Arbeitslohn.
Ja, nach § 20b SGB V sind Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, BGF zu unterstützen. Über BGF-Koordinierungsstellen gibt es kostenlose Beratung und finanzielle Förderung.
Bußgelder bis 25.000 Euro (§ 25 ArbSchG). Seit 2026 werden jährlich mind. 5 % aller Betriebe kontrolliert – die psychische GBU wird gezielt geprüft.
Ja, gerade kleine Betriebe profitieren besonders, da jeder Ausfalltag stärker ins Gewicht fällt. Steuerliche Vorteile und Krankenkassen-Unterstützung gelten unabhängig von der Größe.
Ein professionelles BGM senkt nachweislich Fehlzeiten (ROI 1:3 bis 1:6), sichert die Arbeitsfähigkeit Ihrer Belegschaft und stärkt Ihre Arbeitgebermarke. Von der psychischen Gefährdungsbeurteilung über die BEM-Implementierung bis zur steuerfreien BGF – alles aus einer Hand.
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