Gefahrstoffe · DGUV E HGA · Fassung Januar 2022

Alkylquecksilber-Vorsorge — DGUV-Empfehlung E HGA, Pflicht- und Angebotsvorsorge

Auf einen Blick: Die Alkylquecksilber-Vorsorge ist Pflichtvorsorge bei jeder Tätigkeit, bei der ein Hautkontakt mit Methyl-, Ethyl- oder Dimethylquecksilber nicht sicher ausgeschlossen werden kann — wenige Tropfen Dimethylquecksilber können tödlich sein. Wer keine Vorsorge veranlasst, riskiert eine anerkennungsfähige Berufskrankheit (BK 1102), Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall und schwere neurologische Spätfolgen seiner Beschäftigten.
Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO IAAI · Veröffentlicht 22.08.2024 · Aktualisiert 10.02.2026 · 14 Min Lesezeit

„Ein Arbeitsplatzgrenzwert für Alkylquecksilberverbindungen existiert aktuell nicht. Die Verbindungen sind sehr giftig und äußerst hautresorptiv. Es besteht der begründete Verdacht auf kanzerogenes Potenzial. Die perkutane Aufnahme bereits weniger Tropfen (300 mg) Dimethylquecksilber kann tödlich verlaufen.“

— DGUV Empfehlung „Alkylquecksilberverbindungen“ (E HGA), Fassung Januar 2022, S. 35–38

1. Was ist die Alkylquecksilber-Vorsorge?

Die Alkylquecksilber-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für alle Beschäftigten, die mit organischen Quecksilberverbindungen vom Alkyltyp — also Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder Dimethylquecksilber — sowie deren Salzen umgehen oder ihnen exponiert sein können. Die Empfehlung ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E HGA geregelt. Schutzziel ist die Früherkennung neurologischer, renaler und embryotoxischer Schädigungen sowie die Beratung zu Schutzmaßnahmen.

Dimethylquecksilber zählt zu den giftigsten bekannten Organometallverbindungen überhaupt — wenige Milligramm auf der ungeschützten Haut können tödlich sein. Die Verbindungen werden inhalativ und perkutan aufgenommen, akkumulieren im ZNS und verursachen das klinische Bild einer Quecksilber-Mercurialismus mit Erethismus, Tremor, Polyneuropathie, Gesichtsfeldausfällen und kognitiver Einschränkung (Mercuria lentis, Minamata-Syndrom).

Betroffen sind Mitarbeitende in chemischer Synthese, Galvanik mit Quecksilber-Bezug, Pharma-Wirkstoffsynthese, Forschungslaboren und in Sondermuell-Aufbereitung historischer Bestaende.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

Die Alkylquecksilber-Vorsorge ist in der ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1 geregelt (Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen). Da die Verbindungen krebsverdaechtig sind, gilt zusätzlich die GefStoffV und insbesondere TRGS 903 mit dem Biologischen Grenzwert (BGW) für Quecksilber im Vollblut.

Relevante Rechtsgrundlagen (Stand April 2026)

  • ArbMedVV — Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • GefStoffV — Gefahrstoffverordnung
  • TRGS 903 — Biologische Grenzwerte (BGW Quecksilber)
  • TRGS 401 — Gefährdung durch Hautkontakt
  • TRGS 526 — Laboratorien
  • MuSchG, JArbSchG — Schutz Schwangerer und Jugendlicher
  • ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2
WichtigFür Schwangere und Stillende ist eine Exposition gegenüber Alkylquecksilber wegen embryotoxischer Wirkung absolut zu vermeiden — Beruflicher Beschränkungsbescheid nach MuSchG ist obligatorisch.

3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?

3.1 Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge ist erforderlich bei Tätigkeiten mit Alkylquecksilberverbindungen, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann — insbesondere wenn die Verbindungen hautresorptiv sind und ein Hautkontakt nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Erstvorsorge zwingend.

3.2 Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge ist anzubieten, wenn der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat, eine Exposition aber nicht ausgeschlossen werden kann.

3.3 Wunschvorsorge

Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen.

3.4 Fristen

VorsorgeartErstvorsorgeErste NachvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorgevor Aufnahme12 Monate24–36 Monate
Angebotsvorsorgevor Aufnahme12–24 Monate24–36 Monate

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Synthese organischer Quecksilberverbindungen in der chemischen Industrie
  • Quecksilberhaltige Galvanik-Prozesse (z.B. Quecksilberkathoden-Elektrolyse, historisch)
  • Pharmaforschung und -synthese (Quecksilberorganische Reagenzien wie Mercaptid-Reagenzien)
  • Forschungslabore (Hochschulen, biochemische und analytische Labore)
  • Sondermuell-Aufbereitung historischer Bestände

4.2 Top-3-Branchen aus der IAAI-Kundenbasis

Chemische Industrie. Synthese und Probenahme an geschlossenen Reaktoren — Vollschutz mit Tyvek-Anzug Typ 3 und Vollvisier-Atemschutz Pflicht. Pflichtvorsorge lückenlos für alle Bedienkräfte und Probenehmer.

Galvanik / Oberflächentechnik. Restbestände quecksilberbasierter Verfahren in Spezialgalvaniken — nachgehende Vorsorge für ehemalige Mitarbeitende essentiell.

Forschungslabore. Pipettieren am Abzug ist Standard — trotzdem Pflichtvorsorge wegen potenzieller Hautresorption bei Spritzern. Doktoranden und Postdocs häufig zu spät auf der Vorsorgeliste.

5. Untersuchungsumfang — was passiert bei der Vorsorge?

5.1 Beratung

Eingangs- und Schlussberatung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Inhalte: extreme Hautresorption (Dimethylquecksilber!), neurotoxisches und reproduktionstoxisches Risiko, PSA-Auswahl (Tyvek Typ 3, Nitril-Doppelhandschuhe in spezieller Quecksilberbarriereausführung, Vollvisier mit ABEK-Filter).

5.2 Anamnese

  • Vorerkrankungen ZNS (Tremor, Ataxie, Sehstörungen), Niere, Leber
  • Medikamente, insb. nephrotoxische und ototoxische
  • Detaillierte Arbeitsanamnese: Dauer, Frequenz, PSA-Tragezeit, Spritz- oder Verschuettungs-Ereignisse
  • Beschwerden: Kopfschmerz, Tremor, Reizbarkeit, Schlafstörung, Konzentrationsstörung, Gesichtsfeldausfälle

5.3 Körperliche Untersuchung

Neurologische Untersuchung mit Schwerpunkt: Feinmotorik (Schriftprobe, Spirale), Tremor (Halt- und Aktionstremor), Reflexstatus, Gangbild, Gesichtsfeldprüfung. Hautstatus mit Fokus auf Kontaktstellen.

5.4 Biomonitoring

Goldstandard ist die Bestimmung von Quecksilber im Vollblut (EDTA-Röhrchen). HBM-I-Wert 5 µg/l, HBM-II-Wert 15 µg/l (Werte nach TRGS 903). Bei Werten oberhalb HBM-II ist eine Tatigkeitsbegrenzung dringend zu prüfen. Ergänzend Quecksilber im Spontan- oder 24h-Urin.

5.5 Funktionsdiagnostik

Bei Auffälligkeiten neurophysiologische Diagnostik: Nervenleitgeschwindigkeit (NLG), evozierte Potenziale (VEP), psychometrische Tests (z.B. Trail-Making, Reaktionszeitmessung). Periphere Polyneuropathien sind häufig erstes objektivierbares Korrelat.

6. Beurteilung und Bescheinigung

Die DGUV-Empfehlung kennt vier Beurteilungskategorien (keine/empfohlene Maßnahmen / verkürzte Fristen / Tätigkeitswechsel zu erwägen). Bei Hg-Vollblutwerten oberhalb HBM-II oder neurologischen Defiziten ist die Verlegung in expositionsfreie Tätigkeit dringend zu erwägen. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 enthält nur Anlass und nächsten Termin — keine Diagnose oder Befunde.

7. Praxistipps für Unternehmen

1. Substitution prüfen. Wo möglich auf nicht-quecksilberorganische Reagenzien wechseln. Substitutionsprüfung ist nach GefStoffV verpflichtend zu dokumentieren.

2. Geschlossene Systeme. Reaktoren, Probenahme im geschlossenen System, separater Schwarzbereich. Hautkontakt aktiv ausschließen.

3. Schwangere und Stillende. Beruflicher Beschränkungsbescheid nach MuSchG ist Pflicht — keine Exposition unter keinen Umständen.

4. Doppelhandschuhe. Nitril-Innenhandschuh, darüber spezielle Quecksilber-Barriere-Handschuhe (Silvershield/4H). Wechsel mindestens alle 4 Stunden.

5. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen — Verstöße sind ordnungswidrig (§ 11 ArbMedVV) bis 5.000 Euro je Fall.

6. Notfallprotokoll bei Verschuettung. Bei Hautkontakt sofort Polyethylenglycol-Spülung, danach reichlich Wasser. Notfallausstattung am Arbeitsplatz vorhalten.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

  • Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern; Probenahme-Protokolle und Spill-Logbuch einsehen
  • Eingangsberatung mit Fokus auf Hautresorption, ZNS-Toxizität, Reproduktionstoxizität
  • Biomonitoring: EDTA-Vollblut für Hg-Bestimmung; Präanalytik Hg-frei (spezielle Sets)
  • Neurologischer Status: Tremor, Reflexe, Spirale; bei Auffälligkeit NLG/VEP veranlassen
  • Bei Hg-Vollblut > HBM-II Tatigkeitsbegrenzung dringend prüfen, Mitteilung an Arbeitgeber nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV
  • Verwandte Empfehlung beachten: Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber. Vorsorge findet während der Arbeitszeit statt.

Wie häufig wird das Hg-Vollblut bestimmt?

Bei jeder Vorsorge — typisch alle 12–24 Monate, bei hoher Exposition oder erhöhten Werten verkürzt.

Was tun bei einem Spill von Dimethylquecksilber?

Sofortiger Notruf, Hautkontaktstelle minutenlang mit Polyethylenglycol und Wasser spülen, Notfallambulanz mit Hg-Behandlungserfahrung. Dimethylquecksilber kann bereits in Milligrammmengen letal sein.

Sind alle Quecksilberverbindungen gleich gefährlich?

Nein. Alkylquecksilberverbindungen — vor allem Dimethyl- und Methylquecksilber — sind deutlich toxischer als anorganische Quecksilberverbindungen wegen ihrer hohen Hautresorption und ZNS-Gängigkeit.

Welche BK ist relevant?

BK 1102 Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen. Bei begründetem Verdacht ist eine BK-Anzeige nach § 202 SGB VII obligatorisch.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

  • Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern; Probenahme-Protokolle und Spill-Logbuch einsehen
  • Eingangsberatung mit Fokus auf Hautresorption, ZNS-Toxizität, Reproduktionstoxizität
  • Biomonitoring: EDTA-Vollblut für Hg-Bestimmung; Präanalytik Hg-frei (spezielle Sets)
  • Neurologischer Status: Tremor, Reflexe, Spirale; bei Auffälligkeit NLG/VEP veranlassen
  • Bei Hg-Vollblut > HBM-II Tatigkeitsbegrenzung dringend prüfen, Mitteilung an Arbeitgeber nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV
  • Verwandte Empfehlung beachten: Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber. Vorsorge findet während der Arbeitszeit statt.

Wie häufig wird das Hg-Vollblut bestimmt?

Bei jeder Vorsorge — typisch alle 12–24 Monate, bei hoher Exposition oder erhöhten Werten verkürzt.

Was tun bei einem Spill von Dimethylquecksilber?

Sofortiger Notruf, Hautkontaktstelle minutenlang mit Polyethylenglycol und Wasser spülen, Notfallambulanz mit Hg-Behandlungserfahrung. Dimethylquecksilber kann bereits in Milligrammmengen letal sein.

Sind alle Quecksilberverbindungen gleich gefährlich?

Nein. Alkylquecksilberverbindungen — vor allem Dimethyl- und Methylquecksilber — sind deutlich toxischer als anorganische Quecksilberverbindungen wegen ihrer hohen Hautresorption und ZNS-Gängigkeit.

Welche BK ist relevant?

BK 1102 Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen. Bei begründetem Verdacht ist eine BK-Anzeige nach § 202 SGB VII obligatorisch.

Betriebsärztin entnimmt EDTA-Vollblutprobe für Quecksilber-Biomonitoring
EDTA-Vollblut-Entnahme für Quecksilber-Biomonitoring (BAR/BLW-Vergleich).
Wissenschaftlerin pipettiert quecksilberorganische Reagenzien unter dem Abzug
Forschungslabor: Pipettieren quecksilberorganischer Reagenzien am Abzug.

10. Quellen, Literatur und DGUV-Zitation

  • DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, Empfehlung „Alkylquecksilberverbindungen“ (E HGA), Fassung Januar 2022, S. 31–49. Webcode p022429.
  • ArbMedVV, GefStoffV, ArbSchG, ASiG, DGUV V2 (Stand April 2026)
  • TRGS 903 — Biologische Grenzwerte (BGW Quecksilber)
  • TRGS 401 — Gefährdung durch Hautkontakt
  • TRGS 526 — Laboratorien
  • MuSchG, JArbSchG
  • BK 1102 — BKV-Anlage
  • HBM-I/II-Werte Quecksilber, Umweltbundesamt 2024

Stand: 10.02.2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.

1. Was ist die Alkylquecksilber-Vorsorge?

Die Alkylquecksilber-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für alle Beschäftigten, die mit organischen Quecksilberverbindungen vom Alkyltyp — also Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder Dimethylquecksilber — sowie deren Salzen umgehen oder ihnen exponiert sein können. Die Empfehlung ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E HGA geregelt. Schutzziel ist die Früherkennung neurologischer, renaler und embryotoxischer Schädigungen sowie die Beratung zu Schutzmaßnahmen.

Dimethylquecksilber zählt zu den giftigsten bekannten Organometallverbindungen überhaupt — wenige Milligramm auf der ungeschützten Haut können tödlich sein. Die Verbindungen werden inhalativ und perkutan aufgenommen, akkumulieren im ZNS und verursachen das klinische Bild einer Quecksilber-Mercurialismus mit Erethismus, Tremor, Polyneuropathie, Gesichtsfeldausfällen und kognitiver Einschränkung (Mercuria lentis, Minamata-Syndrom).

Betroffen sind Mitarbeitende in chemischer Synthese, Galvanik mit Quecksilber-Bezug, Pharma-Wirkstoffsynthese, Forschungslaboren und in Sondermuell-Aufbereitung historischer Bestaende.

6. Beurteilung und Bescheinigung

Die DGUV-Empfehlung kennt vier Beurteilungskategorien (keine/empfohlene Maßnahmen / verkürzte Fristen / Tätigkeitswechsel zu erwägen). Bei Hg-Vollblutwerten oberhalb HBM-II oder neurologischen Defiziten ist die Verlegung in expositionsfreie Tätigkeit dringend zu erwägen. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 enthält nur Anlass und nächsten Termin — keine Diagnose oder Befunde.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

Die Alkylquecksilber-Vorsorge ist in der ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1 geregelt (Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen). Da die Verbindungen krebsverdaechtig sind, gilt zusätzlich die GefStoffV und insbesondere TRGS 903 mit dem Biologischen Grenzwert (BGW) für Quecksilber im Vollblut.

Relevante Rechtsgrundlagen (Stand April 2026)

  • ArbMedVV — Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • GefStoffV — Gefahrstoffverordnung
  • TRGS 903 — Biologische Grenzwerte (BGW Quecksilber)
  • TRGS 401 — Gefährdung durch Hautkontakt
  • TRGS 526 — Laboratorien
  • MuSchG, JArbSchG — Schutz Schwangerer und Jugendlicher
  • ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2
WichtigFür Schwangere und Stillende ist eine Exposition gegenüber Alkylquecksilber wegen embryotoxischer Wirkung absolut zu vermeiden — Beruflicher Beschränkungsbescheid nach MuSchG ist obligatorisch.

7. Praxistipps für Unternehmen

1. Substitution prüfen. Wo möglich auf nicht-quecksilberorganische Reagenzien wechseln. Substitutionsprüfung ist nach GefStoffV verpflichtend zu dokumentieren.

2. Geschlossene Systeme. Reaktoren, Probenahme im geschlossenen System, separater Schwarzbereich. Hautkontakt aktiv ausschließen.

3. Schwangere und Stillende. Beruflicher Beschränkungsbescheid nach MuSchG ist Pflicht — keine Exposition unter keinen Umständen.

4. Doppelhandschuhe. Nitril-Innenhandschuh, darüber spezielle Quecksilber-Barriere-Handschuhe (Silvershield/4H). Wechsel mindestens alle 4 Stunden.

5. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen — Verstöße sind ordnungswidrig (§ 11 ArbMedVV) bis 5.000 Euro je Fall.

6. Notfallprotokoll bei Verschuettung. Bei Hautkontakt sofort Polyethylenglycol-Spülung, danach reichlich Wasser. Notfallausstattung am Arbeitsplatz vorhalten.

3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?

3.1 Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge ist erforderlich bei Tätigkeiten mit Alkylquecksilberverbindungen, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann — insbesondere wenn die Verbindungen hautresorptiv sind und ein Hautkontakt nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Erstvorsorge zwingend.

3.2 Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge ist anzubieten, wenn der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat, eine Exposition aber nicht ausgeschlossen werden kann.

3.3 Wunschvorsorge

Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen.

3.4 Fristen

VorsorgeartErstvorsorgeErste NachvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorgevor Aufnahme12 Monate24–36 Monate
Angebotsvorsorgevor Aufnahme12–24 Monate24–36 Monate

Stand: 10.02.2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.

10. Quellen, Literatur und DGUV-Zitation

  • DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, Empfehlung „Alkylquecksilberverbindungen“ (E HGA), Fassung Januar 2022, S. 31–49. Webcode p022429.
  • ArbMedVV, GefStoffV, ArbSchG, ASiG, DGUV V2 (Stand April 2026)
  • TRGS 903 — Biologische Grenzwerte (BGW Quecksilber)
  • TRGS 401 — Gefährdung durch Hautkontakt
  • TRGS 526 — Laboratorien
  • MuSchG, JArbSchG
  • BK 1102 — BKV-Anlage
  • HBM-I/II-Werte Quecksilber, Umweltbundesamt 2024

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Synthese organischer Quecksilberverbindungen in der chemischen Industrie
  • Quecksilberhaltige Galvanik-Prozesse (z.B. Quecksilberkathoden-Elektrolyse, historisch)
  • Pharmaforschung und -synthese (Quecksilberorganische Reagenzien wie Mercaptid-Reagenzien)
  • Forschungslabore (Hochschulen, biochemische und analytische Labore)
  • Sondermuell-Aufbereitung historischer Bestände

4.2 Top-3-Branchen aus der IAAI-Kundenbasis

Chemische Industrie. Synthese und Probenahme an geschlossenen Reaktoren — Vollschutz mit Tyvek-Anzug Typ 3 und Vollvisier-Atemschutz Pflicht. Pflichtvorsorge lückenlos für alle Bedienkräfte und Probenehmer.

Galvanik / Oberflächentechnik. Restbestände quecksilberbasierter Verfahren in Spezialgalvaniken — nachgehende Vorsorge für ehemalige Mitarbeitende essentiell.

Forschungslabore. Pipettieren am Abzug ist Standard — trotzdem Pflichtvorsorge wegen potenzieller Hautresorption bei Spritzern. Doktoranden und Postdocs häufig zu spät auf der Vorsorgeliste.

5. Untersuchungsumfang — was passiert bei der Vorsorge?

5.1 Beratung

Eingangs- und Schlussberatung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Inhalte: extreme Hautresorption (Dimethylquecksilber!), neurotoxisches und reproduktionstoxisches Risiko, PSA-Auswahl (Tyvek Typ 3, Nitril-Doppelhandschuhe in spezieller Quecksilberbarriereausführung, Vollvisier mit ABEK-Filter).

5.2 Anamnese

  • Vorerkrankungen ZNS (Tremor, Ataxie, Sehstörungen), Niere, Leber
  • Medikamente, insb. nephrotoxische und ototoxische
  • Detaillierte Arbeitsanamnese: Dauer, Frequenz, PSA-Tragezeit, Spritz- oder Verschuettungs-Ereignisse
  • Beschwerden: Kopfschmerz, Tremor, Reizbarkeit, Schlafstörung, Konzentrationsstörung, Gesichtsfeldausfälle

5.3 Körperliche Untersuchung

Neurologische Untersuchung mit Schwerpunkt: Feinmotorik (Schriftprobe, Spirale), Tremor (Halt- und Aktionstremor), Reflexstatus, Gangbild, Gesichtsfeldprüfung. Hautstatus mit Fokus auf Kontaktstellen.

5.4 Biomonitoring

Goldstandard ist die Bestimmung von Quecksilber im Vollblut (EDTA-Röhrchen). HBM-I-Wert 5 µg/l, HBM-II-Wert 15 µg/l (Werte nach TRGS 903). Bei Werten oberhalb HBM-II ist eine Tatigkeitsbegrenzung dringend zu prüfen. Ergänzend Quecksilber im Spontan- oder 24h-Urin.

5.5 Funktionsdiagnostik

Bei Auffälligkeiten neurophysiologische Diagnostik: Nervenleitgeschwindigkeit (NLG), evozierte Potenziale (VEP), psychometrische Tests (z.B. Trail-Making, Reaktionszeitmessung). Periphere Polyneuropathien sind häufig erstes objektivierbares Korrelat.

Gefahrstoffe · DGUV E HGA · Fassung Januar 2022

Alkylquecksilber-Vorsorge — DGUV-Empfehlung E HGA, Pflicht- und Angebotsvorsorge

Auf einen Blick: Die Alkylquecksilber-Vorsorge ist Pflichtvorsorge bei jeder Tätigkeit, bei der ein Hautkontakt mit Methyl-, Ethyl- oder Dimethylquecksilber nicht sicher ausgeschlossen werden kann — wenige Tropfen Dimethylquecksilber können tödlich sein. Wer keine Vorsorge veranlasst, riskiert eine anerkennungsfähige Berufskrankheit (BK 1102), Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall und schwere neurologische Spätfolgen seiner Beschäftigten.
Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO IAAI · Veröffentlicht 22.08.2024 · Aktualisiert 10.02.2026 · 14 Min Lesezeit

„Ein Arbeitsplatzgrenzwert für Alkylquecksilberverbindungen existiert aktuell nicht. Die Verbindungen sind sehr giftig und äußerst hautresorptiv. Es besteht der begründete Verdacht auf kanzerogenes Potenzial. Die perkutane Aufnahme bereits weniger Tropfen (300 mg) Dimethylquecksilber kann tödlich verlaufen.“

— DGUV Empfehlung „Alkylquecksilberverbindungen“ (E HGA), Fassung Januar 2022, S. 35–38