Sonstige · E AT (ehem. G 26) · Fassung März 2024

Atemschutzgeräte — Pflichtvorsorge G 26 (E AT)

Auf einen Blick: Wer Atemschutzgeräte trägt — ob Filterhalbmaske, gebläseunterstützte Vollmaske oder Pressluftatmer der Werkfeuerwehr — braucht arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV. Belastungs-EKG und Spirometrie gehören zum Standard, weil das Atmen gegen Widerstand und das Tragen schwerer Geräte das Herz-Kreislauf-System fordert.
Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO IAAI · Veröffentlicht 18. Januar 2026 · Aktualisiert 30. April 2026 · 13 Min Lesezeit

„Pflichtvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern.“

— DGUV Empfehlung „Atemschutzgeräte“ (E AT), Fassung März 2024, S. 998

1. Worum geht es bei der Atemschutz-Vorsorge G 26?

Die DGUV-Empfehlung „Atemschutzgeräte“ (Kurzbezeichnung E AT, ehemals G 26, Fassung März 2024, S. 997ff.) regelt die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten. Die DGUV Regel 112-190 unterteilt Geräte in drei Gruppen nach Belastung und Eigengewicht.

Pflichtvorsorge greift bei Gruppen 2 und 3 — also gefilterten Vollmasken > 3 kg, gebläseunterstützten Systemen mit Vollmaske, sowie allen Pressluftatmern und Schlauchgeräten. Für leichte Filtermasken ohne Vollmaske (Gruppe 1) ist Angebotsvorsorge ausreichend.

2. Rechtsgrundlagen

  • ArbMedVV (Anhang Teil 4): Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3.
  • DGUV Regel 112-190: Gerätegruppen-Definition und Belastungsklassen.
  • DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehren) und DGUV Information 205-014 (Werkfeuerwehren).
  • AMR 2.1 (Fristen) und AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung).
  • BKV (BK 4302): Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative Stoffe.
Wichtig: Die Vorsorge G 26 ist eine ArbMedVV-Pflichtvorsorge — KEINE Eignungsbeurteilung. Bei feuerwehrspezifischen Eignungsfragen gilt parallel die DGUV-Empfehlung „Atemschutzgeräte (Eignungsbeurteilung)“.

3. Wer ist betroffen? Branchen-Schlaglicht

Atemschutz-Tätigkeiten finden sich in der Industrie, Brandbekämpfung, Sanierung und in Laboren.

Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht

  1. Feuerwehr / Werkfeuerwehr — Pressluftatmer (Gruppe 3), regelmäßige Einsätze, hohe physische Belastung. Wir betreuen Werkfeuerwehren mit Tragetests in der eigenen Übungsstrecke.
  2. Schadstoff-Sanierer (Asbest, KMF, Schimmel) — oft Vollmaske mit Filter (Gruppe 2) oder belüftete Überdrucksysteme. Lange Tragezeiten, hohe Wärmebelastung.
  3. Chemische Industrie (Tankreinigung, Havariebekämpfung) — oft kombiniert Pressluftatmer + Schutzanzug. Pflichtvorsorge alle 12 Monate, weil Belastung extrem.

4. Untersuchungsumfang

4.1 Anamnese

Schwerpunkte: Rauchverhalten, kardiopulmonale Vorerkrankungen, Klaustrophobie, frühere Hitze-/Wärmebelastung, Brillen-/Bart-Träger (Maskendichtung). Die Arbeitsanamnese erfasst Gerätegruppe, Tragezeit, Begleitbelastung (Hitze, Kälte, Schadstoff).

4.2 Klinische Untersuchung (Erstuntersuchung)

UntersuchungZweck
Körperstatus, BMI, BlutdruckAllgemeine Belastbarkeit
Belastungs-EKG (Ergometrie)Cardiopulmonale Reserve, Hypertonie unter Belastung
Spirometrie (FEV1, FVC, Tiffeneau)Lungenfunktion, obstruktive/restriktive Befunde
AudiometrieVerständigung mit Maske
Visus, FarbsehenSehleistung mit/ohne Brille
Blutbild, GPT, GGT, Glucose, KreatininStoffwechsel, Leber, Niere

4.3 Fristen (AMR 2.1)

  • Erstvorsorge: Vor Aufnahme.
  • Folgevorsorge Pflicht: 36 Monate (Gruppe 2), 12–36 Monate (Gruppe 3) abhängig von Tragezeit und Belastung.
  • Anlass-Vorsorge: Nach AU > 6 Wochen, kardialem Ereignis, neuer relevanter Erkrankung.

5. Tragetauglichkeit — was zählt

Pflichtvorsorge ist beratend und vertraulich. Die Tragetauglichkeit wird parallel als Eignungsbeurteilung durchgeführt. Relevante Krankheitsgruppen:

  • Schwere kardiopulmonale Erkrankungen (Herzinsuffizienz NYHA III/IV, schwere COPD, unkontrollierte arterielle Hypertonie)
  • Anfallsleiden, ausgeprägte Klaustrophobie
  • Stark eingeschränkte Körperfunktion (BMI > 35 ohne ergometrischen Nachweis ausreichender Leistung)
  • Trommelfellperforation oder schwere Tubenfunktionsstörung (bei Pressluftatmer mit Überdruck)
Maskendichtung: Bart und ungeeignete Brillenfassungen verhindern den Maskensitz. Vor Erstvorsorge mit Versicherten klären — ggf. Maskenbrille empfehlen.

6. IAAI in der Praxis

  • Belastungs-EKG und Spirometrie vor Ort — ohne Überweisung an Kardiologie/Pneumologie.
  • Tragetests für Werkfeuerwehren in Kooperation mit der Atemschutzübungsanlage.
  • Gemeinsame Termine für Pflichtvorsorge + Eignungsbeurteilung — eine Einbestellung, zwei Bescheinigungen.
  • Fristen und Tragezeitenkonten in unserer digitalen Vorsorgekartei dokumentiert.

7. Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich G 26 auch für FFP2/FFP3-Masken?

Für reine partikelfiltrierende Halbmasken (Gruppe 1) reicht Angebotsvorsorge. Erst bei Vollmasken oder Pressluftatmern (Gruppen 2 und 3) ist Pflichtvorsorge nötig.

Wie oft muss ich zur G 26?

Pflichtvorsorge: erstmals vor Aufnahme; danach alle 36 Monate bei Gruppe 2, 12–36 Monate bei Gruppe 3 (Pressluftatmer) je nach Tragezeit.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG. Die Untersuchungszeit gilt als Arbeitszeit.

Bart und Maske — was ist erlaubt?

Bei Voll- und Halbmasken muss die Dichtlinie auf glatter, unbehaarter Haut aufliegen. Mehr-Tage-Stoppeln und Vollbart sind grundsätzlich nicht zulässig.

Was ist der Unterschied zur Eignungsbeurteilung?

Die Pflichtvorsorge G 26 ist beratend und vertraulich. Die Tragetauglichkeit wird zusätzlich als Eignungsbeurteilung durchgeführt — mit ja/nein-Aussage an den Arbeitgeber.

Kann ich die Pflichtvorsorge ablehnen?

Die Vorsorge ist Pflicht des Arbeitgebers, das Erscheinen ist für Versicherte arbeitsrechtliche Pflicht. Konkrete Untersuchungen (z. B. EKG) dürfen nicht gegen den Willen durchgeführt werden.

Welche Voraussetzungen für Pressluftatmer?

Belastungs-EKG mit guter Leistung, normale Lungenfunktion, BMI < 35 (oder ergometrischer Nachweis), keine Klaustrophobie, gute HNO-Funktion (Druckausgleich).

Wie lange dauert die G 26?

Erstvorsorge inkl. Belastungs-EKG, Spirometrie, Audiometrie, Visus, Labor: 60–90 Minuten. Folgevorsorge schlanker bei 30–45 Minuten.

8. Quellen

  • DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, Fassung März 2024, Empfehlung E AT „Atemschutzgeräte“, S. 997–1013
  • ArbMedVV (Anhang Teil 4)
  • DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
  • DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehren), DGUV Information 205-014 (Werkfeuerwehren)
  • AMR 2.1 (Fristen), AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung)
  • BKV Anlage 1, BK 4302 (obstruktive Atemwegserkrankungen)

Stand: 30. April 2026 — Dr. Johannes Angerer, Betriebsarzt & COO IAAI Arbeitssicherheit GmbH. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung.

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