DGUV-Empfehlung E IF

Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (E INF)

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach BioStoffV und ArbMedVV im Gesundheitsdienst, Labor, Abfall, Tierhaltung, Gebäudereinigung. Schutzimpfungen, Hepatitis-B-Status, BK 3101/3102. Stand April 2026.

Autor: Dr.· Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst der IAAI Arbeitssicherheit GmbHVeröffentlicht: 12. Juni 2026 · Aktualisiert: 25.Juni 2026 · Lesezeit: 14 Minuten

Auf einen Blick

Wer im Gesundheitsdienst, im Labor, in der Abfallwirtschaft,in der Tierhaltung oder in der Gebäude- und Industriereinigung tätig ist,kann gegenüber biologischen Arbeitsstoffen exponiert sein. Schutzziel ist die Prävention berufsbedingter Infektionskrankheiten. Pflichtvorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 2, konkretisiert durch die BioStoffV — inklusiveHepatitis-A/B, Tetanus, Influenza, Pertussis, Masern und ggf. Tollwut, FSME,Gelbfieber. Berufskrankheiten: BK 3101 (Infektionskrankheiten allgemein, Gesundheitsdienst), BK 3102 (Tier-zu-Mensch übertragbare Krankheiten), BK 3103 (Wurmkrankheiten der Bergleute).

Betriebsärztin zieht Blut für Hepatitis-B-Anti-HBs-Titer-Bestimmung
Anti-HBs-Titer-Bestimmung als Standard der Hepatitis-B-Prävention.
Mikrobiologin in S3-Schutzkleidung an einer Sicherheitswerkbank Klasse III
Hochsicherheitslabor S3 — Schutzstufe 3 nach BioStoffV.

1. Was ist die Vorsorge bei Infektionsgefährdung?

Die Vorsorge bei Infektionsgefährdung istdie arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E INF geregelt und inBioStoffV § 15a sowie ArbMedVV Anhang Teil 2 verankert. Schutzziel: Präventionberufsbedingter Infektionen, frühzeitige Erkennung von Infektionskrankheiten,Aufrechterhaltung des Impfschutzes.

2. Rechtsgrundlage

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge bei gezielten Tätigkeiten mit spezifisch genannten Erregern (u. a. HBV, HCV, Masernvirus, Bordetella pertussis, Tollwutvirus, FSME-Virus (vollständige Liste Sie DGUV E INF S. 774–775) sowie bei nichtgezielten Tätigkeiten mit RG-4-Erregern und bei bestimmten Tätigkeiten indefinierten Settings (Gesundheitsdienst, Tuberkuloseabteilungen, Kläranlagen,Tierhaltung), jeweils erregerspezifisch.
Angebotsvorsorge bei gezielten Tätigkeiten mit RG-2- oder RG-3-Erregernsowie nicht gezielten Tätigkeiten der Schutzstufe 2 oder 3 (sofern eine Infektionsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann). Ebenso bei sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen ohne Pflichtvorsorge-Schwelle sowie am Ende einer Tätigkeit, für die zuvor Pflichtvorsorge bestand.

Gezielte Tätigkeit liegt vor, wenn bewusst und absichtlich mit einem bekannten biologischen Arbeitsstoffgearbeitet wird wie bspw. Laboren, die gezielt mit definierten Erregernarbeiten (z. B. Anzucht von Mycobacterium tuberculosis im mikrobiologischenLabor).
Nichtgezielte Tätigkeit liegt vor, wenn der Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen nicht Zweck der Arbeit ist, aber unvermeidlich auftreten kann wie typischerweise in derPatientenversorgung, der Abfallwirtschaft oder der Tierhaltung, wo der Erregerim Voraus nicht bekannt ist.

TätigkeitVorsorgeartSchwerpunkt-Erreger
Krankenpflege/ÄrztePflichtvorsorgeHBV, HCV, HIV, MRSA, TB, Influenza
Labor (med./mikrobiologisch)Pflichtvorsorgeje nach Erregerarbeit
AbfallwirtschaftAngebot/PflichtHAV, HEV, Tetanus, Leptospiren
Tierhaltung/VeterinärPflichtTollwut, Q-Fieber, Leptospiren, Aviare Influenza
GebäudereinigungAngebotHBV, HCV, HAV, MRSA
AuslandseinsatzPflicht/AngebotGelbfieber, Cholera, Typhus, Tollwut, FSME

4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

Krankenschwester in deutscher Notfallaufnahme zieht in steriler Umgebung mit Schutzhandschuhen und Mund-Nasen-Schutz Blut bei einem Patienten ab
Blutabnahme im Gesundheitsdienst — typisches Setting für potenziellen HBV-/HCV-/HIV-Kontakt.

4.1 Top-Branchen

Branche 1: Gesundheitsdienst. Krankenhäuser,Pflege, Arztpraxen, Rettungsdienst. Schwerpunkt: HBV-Impfschutz, Influenza,Pertussis, Masern (jetzt Pflicht nach Masernschutzgesetz),Tuberkulose-Screening.—spezifische Vorsorge je nach Erregerarbeit.Branche 3: Abfall- und Sortieranlagen. Hausmüll-Sortierung,Recyclinghof, Kompostwerk — Tetanus, Hepatitis A, Leptospirose.

Branche 2: Labor und Forschung. Klinische undmikrobiologische Labore, Forschungseinrichtungen mit RG2/RG3-Erregern— spezifische Vorsorge je nach Erregerarbeit.

Branche 3: Abfall- und Sortieranlagen. Hausmüll-Sortierung,Recyclinghof, Kompostwerk — Tetanus, Hepatitis A, Leptospirose.

4.2 BK-Nummern

BK 3101 (Infektionskrankheiten, Gesundheitsdienst), BK 3102 (Tier-zu-Mensch übertragbare Krankheiten / Zoonosen), BK 3103 (Wurmkrankheiten der Bergleute), BK 3104 (Tropenkrankheiten und Fleckfieber).

Fristen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Erstvorsorge
Innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit
Erste Nachsorge
Spätestens 12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit
Weitere Nachsorgen
Spätestens 36 Monate nach der vorangegangenenVorsorge
Hinweis: Diese Fristen gelten auch dann, wenn vollständiger Impfschutz besteht. Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; im Einzelfall können die Fristen verkürzt werden.

5. Untersuchungsumfang

5.1 Beratung

Aufklärung über Erreger, Schutzmaßnahmen, Hygiene, PSA, Verhalten bei Stich-/Schnittverletzungen, Postexpositionsprophylaxe (PEP), Impfschutz.

5.2 Anamnese und Impfanamnese

Vorbestehende Infektionen, chronische Erkrankungen, Schwangerschaft, Impfanamnese (Impfpass!), Allergien, Immunsuppression.

5.3 Untersuchung

Allgemeine körperliche Untersuchung; Mantoux-Hauttest oder IGRA bei TB-Risiko; Hepatitis-B-Antikörper-Titer (Anti-HBs); ggf.Tetanus-Antitoxin; je nach Tätigkeit zusätzliche Serologien.

5.4 Schutzimpfungen

ImpfungZielgruppeAuffrischung
Hepatitis Balle exponiertenAnti-HBs-Titer-abhängig
Hepatitis AAbfall, Kanal, Reisenach 10–20 Jahren
Tetanus / Diphtherie / Pertussisallealle 10 Jahre
InfluenzaGesundheitsdienstjährlich
Masern (MMR)Gesundheitsdienst (gesetzlich Pflicht)einmalig 2 Dosen
TollwutTierärzte, Tierheim, ForstTiter-abhängig
FSMEForst, Outdooralle 3–5 Jahre
GelbfieberAuslandseinsatz Endemiegebieteinmalig (Lebenslang IHR)

5.5 Postexpositionsprophylaxe (PEP)

Bei Nadelstich/Schleimhautkontakt mit potenziell infektiösem Material: Sofortmaßnahmen (Blutung fördern, Wunde spülen, desinfizieren), Index-Patient testen, HBV/HCV/HIV-Status prüfen, ggf. HIV-PEP idealerweise innerhalb von 2 Stunden nach dem Ereignis beginnen spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden.

6. Beurteilung und Bescheinigung

Vier-Stufen-Beurteilung nach DGUV. Vorsorgebescheinigungnach AMR 6.3. Impfungen werden im internationalen Impfausweis dokumentiert (gleichwertig digitaler Nachweis); Impf-Empfehlungen schriftlich an Versicherten.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Gefährdungsbeurteilung biologische Arbeitsstoffe. Erreger, Tätigkeiten, Risikogruppe (1–4) gemäß TRBA 466
  2. STOP-Prinzip. Substitution → technische Schutzmaßnahmen (Sicherheits-Lanzetten, Sicherheitskanülen, BSC) → organisatorisch (Standardpräkautionen) → PSA (Mund-Nase-Schutz, Handschuhe, Schutzbrille, Kittel).
  3. Impfprogramm aufsetzen. Hepatitis-B-Impfung vor Aufnahme der Tätigkeit, Auffrischimpfungen rechtzeitig, jährliche Influenza-Impfaktion.
  4. Masernschutz. Seit MasernschutzG 2020 ist Masern-Immunitätsnachweis Voraussetzung für Beschäftigung im Gesundheitswesen.
  5. Postexpositionsprozess. Klar definierte Notfallkette, 24/7 erreichbare Beratung, dokumentierte Erstmaßnahmen.
  6. Mutterschutz. Schwangerschaftsschutz nach § 9 MuSchG: Risikogruppe 3/4-Tätigkeiten meiden; Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit.
  7. Schulung jährlich. Hygiene, PSA-Anwendung, Notfallverhalten, Impfberatung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist Hepatitis-B-Impfung Pflicht?

Bei jeder Tätigkeit im Gesundheitsdienst mit potenziellem Blut-/Körperflüssigkeitskontakt — Pflicht des Arbeitgebers, sie kostenfrei anzubieten. Annahme durch Beschäftigte freiwillig, aber dringend empfohlen.

Was tun bei Nadelstichverletzung?

Sofort Wunde bluten lassen, spülen mit fließendem Wasser, desinfizieren. Index-Patient mit Einwilligung auf HBV/HCV/HIV testen. Bei HIV-Risiko PEP innerhalb 2 Stunden. Dokumentation als Arbeitsunfall.

Was ist die Masernschutzgesetz-Pflicht?

Seit März 2020 ist Masern-Immunitätsnachweis Voraussetzung für Beschäftigung in Gemeinschaftseinrichtungen, im Gesundheitsdienst und Asylunterkünften (§ 20 IfSG). Nachweis: 2 Impfungen oder Antikörper.

Wann ist Tuberkulose-Screening sinnvoll?

Bei Tätigkeiten mit potenzieller TB-Exposition (Krankenpflege, Lungenmedizin, Mikrobiologie). Methode der Wahl: IGRA-Test (Quantiferon, T-Spot.TB) statt Mantoux — keine Kreuzreaktion mit BCG.

Welche BK-Nummern kommen bei Infektionen in Betracht?

BK 3101 (Infektionskrankheiten im Gesundheitsdienst), BK 3102 (Zoonosen), BK 3103 (Bergleute-Wurmkrankheiten), BK 3104 (Tropenkrankheiten/Fleckfieber).

Wie ist der Schwangerenschutz geregelt?

Bei Risikogruppe 3/4-Erregern, Röteln-Verdacht, Toxoplasmose-Verdacht, Listeriose-Verdacht ist die Schwangere zu schützen — ggf. Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit; Beschäftigungsverbot bei Risikogruppe 4.

Quellen

IAAI Arbeitssicherheit GmbH — wir setzen Ihre Infektionsvorsorge um

Wir betreuen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Labore, Abfallwirtschaft, Tierhaltung und Reisetauglichkeitsuntersuchungen bundesweit. STIKO-konforme Impfberatung, Hepatitis-B-Anti-HBs-Titer, IGRA-Tests, PEP-Protokolle und betriebliche Impfaktionen — vor Ort oder hybrid via Telemedizin nach AMR 3.4.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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