Offshore-Untersuchung und Seediensttauglichkeit

Dr. Johannes A. Angerer | Juni 2026 | Lexikon Arbeitsmedizin
Servicetechniker in Schutzausruestung auf einer Offshore-Windenergieanlage

Die Offshore-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung, die feststellt, ob ein Mensch den besonderen gesundheitlichen Anforderungen eines Arbeitsplatzes auf See gewachsen ist. Sie umfasst drei sehr unterschiedliche Einsatzfelder mit jeweils eigenem Rechtskreis und einem gemeinsamen Kern: der Frage, ob jemand sich im Notfall selbst und andere retten kann.

Was ist die Offshore-Untersuchung?

Die Offshore-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung, die feststellt, ob ein Mensch den besonderen gesundheitlichen Anforderungen eines Arbeitsplatzes auf See gewachsen ist. Gemeint sind damit drei sehr unterschiedliche Einsatzfelder mit jeweils eigenem Rechtskreis: die Arbeit auf Offshore-Windenergieanlagen und Konverterplattformen, der Dienst an Bord von Kreuzfahrt- und Handelsschiffen sowie die Tätigkeit auf Öl- und Gasplattformen. So verschieden die Branchen sind, eint sie ein Grundproblem. Wer auf See arbeitet, ist im Notfall weit von qualifizierter medizinischer Versorgung entfernt, und eine Rettung kann durch Wetter, Seegang oder Distanz verzögert oder verhindert werden. Genau deshalb prüfen diese Untersuchungen strenger als eine gewöhnliche betriebsärztliche Vorsorge.

Die zentrale Frage hinter jeder Offshore-Tauglichkeit lautet nicht, ob jemand gesund ist, sondern ob er im Ernstfall sich selbst und andere retten kann und ob eine plötzliche Erkrankung oder eine Medikamentennebenwirkung ihn oder die Crew gefährdet. Diese Logik der Eigen- und Fremdrettung zieht sich durch alle Standards, vom deutschen Offshore-Wind über die internationale Schifffahrt bis zur britischen Nordsee.

Eignungsuntersuchung statt Pflichtvorsorge: der entscheidende Unterschied

Ein häufiges Missverständnis betrifft die rechtliche Einordnung. Die Offshore-Untersuchung ist eine Eignungsuntersuchung, keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Beide verfolgen unterschiedliche Ziele und ersetzen einander nicht.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV dient dem Schutz des einzelnen Beschäftigten. Sie klärt auf, berät und erkennt arbeitsbedingte Erkrankungen früh. Sie trifft ausdrücklich keine Aussage über Tauglichkeit und liefert dem Arbeitgeber kein Urteil über die Eignung. Die Eignungsuntersuchung dagegen ist arbeitgeberveranlasst und prüft die Tauglichkeit für eine konkrete Tätigkeit, mit dem Ziel, Eigen- und Fremdgefährdung zu vermeiden. Ihr Ergebnis ist eine Tauglichkeitsbescheinigung. Eignungsuntersuchungen sind in der ArbMedVV bewusst nicht geregelt, ihre Notwendigkeit leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder aus spezialgesetzlichen Vorgaben ab.

In der Praxis werden beide oft parallel benötigt. Nach § 3 Abs. 3 ArbMedVV sollen Vorsorge und Eignungsuntersuchung grundsätzlich nicht in einem Termin vermischt werden. Geschieht es aus betrieblichen Gründen doch, muss der Arzt über die unterschiedlichen Zwecke aufklären, und das Eignungsergebnis darf nicht auf der Vorsorgebescheinigung erscheinen.

Wer braucht eine Offshore-Untersuchung?

Offshore-Windindustrie. Betroffen sind Servicetechniker, Errichtungs- und Wartungspersonal sowie alle, die per Hubschrauber oder Schiff auf eine Anlage übersetzen und dort in der Regel länger als 24 Stunden tätig sind. Hinzu kommt die Höhenkomponente, denn das Besteigen von Windenergieanlagen ist Arbeit mit Absturzgefahr.

Kreuzfahrt- und Handelsschiffe. Hier greift das Seearbeitsrecht. Nach § 3 Abs. 1 Seearbeitsgesetz (SeeArbG) gelten alle Personen als Seeleute, die an Bord tätig sind, unabhängig davon, wer sie beschäftigt. Auf einem Kreuzfahrtschiff zählt damit nicht nur die nautische und technische Besatzung dazu, sondern auch das Hotel-, Restaurant-, Service-, Reinigungs- und Unterhaltungspersonal. Für nahezu jede Tätigkeit an Bord ist ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis Voraussetzung. Ausgenommen sind nur eng definierte Kurzeinsätze, etwa Künstler zur Fahrgastunterhaltung bis zu 72 Stunden an Bord oder Werftpersonal bis 96 Stunden.

Öl- und Gasplattformen. Auf Bohr- und Förderplattformen, vor allem in der britischen und norwegischen Nordsee, gelten die Standards der Öl- und Gasindustrie. Für deutsche Beschäftigte spielt dieser Rechtskreis dann eine Rolle, wenn sie auf internationalen Installationen eingesetzt werden.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Offshore-Wind und Öl/Gas

Für die deutsche Offshore-Windindustrie ist die maßgebliche fachliche Grundlage die S2k-Leitlinie der AWMF mit der Registernummer 002/043, „Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf Offshore-Windenergieanlagen und anderen Offshore-Installationen“. Sie stammt aus dem Jahr 2021 und war regulär bis zum 28. Februar 2026 gültig. Zum Stand Juni 2026 ist eine Überarbeitung angezeigt, eine veröffentlichte Neufassung liegt noch nicht vor. Inhaltlich bleibt die Leitlinie der deutsche Referenzstandard, ihre Empfehlungen sollen international, etwa in den Niederlanden, Norwegen und Großbritannien, anerkannt werden.

Daneben bilden das Arbeitsschutzgesetz mit der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung sowie die DGUV Vorschrift 1 und 2 zur betriebsärztlichen Betreuung den allgemeinen Rahmen. Die fachlichen Untersuchungsstandards finden sich in den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“, deren zweite Auflage 2024 erschienen ist und die früheren G-Grundsätze ablöst. Für die Höhenkomponente ist wichtig, dass der frühere Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ zurückgezogen wurde. An seine Stelle tritt die entsprechende DGUV Empfehlung, deren Anwendung sich ebenfalls aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt.

International prägen drei Regelwerke das Feld. Die Standards von Offshore Energies UK (OEUK, früher Oil & Gas UK) zur Tauglichkeit im britischen Offshore-Energiesektor liegen aktuell in der Ausgabe 8 aus dem Jahr 2025 vor. Die Global Wind Organisation (GWO) setzt verbindliche Trainingsstandards für die Windbranche, darunter das Basic Safety Training mit dem Modul Sea Survival, und verlangt vor Trainingsbeginn eine medizinische Selbstauskunft samt ärztlicher Trainingsfreigabe. Für die Öl- und Gasindustrie regelt OPITO das Helicopter Underwater Escape Training (HUET), dessen Zertifikat in der Regel vier Jahre gültig ist.

Kreuzfahrt und Schifffahrt

Für den Schiffsdienst gilt ein eigener, klar kodifizierter Rechtskreis. Grundlage ist das Seearbeitsgesetz, das in § 11 die Seediensttauglichkeit als Voraussetzung definiert, in § 12 das Zeugnis und seine Fristen regelt und in § 16 die Zulassung der untersuchenden Ärzte festlegt. Die medizinischen Einzelheiten stehen in der Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV), deren Anlage 1 die Anforderungen und deren Anlage 2 die Durchführung der Untersuchung beschreibt. Zuständig ist der Seeärztliche Dienst der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr, der jährlich rund 20.000 Untersuchungen steuert und die zugelassenen Ärzte überwacht.

International ruht die Seediensttauglichkeit auf dem Seearbeitsübereinkommen MLC 2006 mit dem Standard A1.2 sowie auf dem STCW-Übereinkommen, dessen Abschnitt A-I/9 die medizinischen Mindeststandards und Sehanforderungen festlegt. Die deutschen Kriterien der MariMedV erfüllen diese internationalen Vorgaben. Als Vergleichsmaßstab dient häufig das britische ENG1-Zeugnis der Maritime and Coastguard Agency. Wichtig für die Praxis: Ein im Ausland ausgestelltes Zeugnis steht dem deutschen gleich, sofern es den STCW-Anforderungen genügt.

Grosses Kreuzfahrtschiff auf See als Sinnbild fuer Seediensttauglichkeit

Was wird untersucht?

Trotz unterschiedlicher Rechtsgrundlagen ähneln sich die Inhalte, weil die zugrunde liegende Belastung vergleichbar ist.

In der Offshore-Windbranche umfasst die Untersuchung nach der AWMF-Leitlinie eine ausführliche Anamnese mit unterschriebenem Fragebogen, eine vollständige klinische Untersuchung einschließlich Zahnstatus, eine Urinuntersuchung sowie ein definiertes Laborprofil mit Blutbild, Leberwerten, Kreatinin, Blutzucker, Cholesterin und Entzündungsparametern. Charakteristisch ist das Belastungs-EKG, das immer Bestandteil ist. Vorgegeben ist eine Mindestbelastung von 2,1 Watt pro Kilogramm Körpergewicht bei Männern und 1,7 Watt pro Kilogramm bei Frauen. Hinzu kommen Lungenfunktion und Sehtest, bei der Erstuntersuchung verpflichtend auch ein Hörtest. Für besondere Funktionen wie Küchen- und Servicepersonal, Kranführer oder Mitglieder von Rettungs- und Brandbekämpfungsteams gelten höhere Anforderungen, für Brandbekämpfung sogar dieselbe körperliche Eignung wie bei Feuerwehrleuten.

Im Schiffsdienst schreibt die MariMedV einen Pflichtumfang für alle Dienstzweige vor: Anamnese mit Fragebogen, Ganzkörperuntersuchung mit Blutdruck, Puls, Größe, Gewicht und BMI, Sehtest für Ferne und Nähe sowie eine Urinuntersuchung auf Glukose, Eiweiß und Blut. Je nach Dienstzweig kommen Zusatzleistungen hinzu, etwa eine Farbsinnprüfung für den Deck- und Elektrodienst oder eine Stuhluntersuchung auf Salmonellen und Shigellen für das Küchen- und Bedienungspersonal aus Gründen der Lebensmittelhygiene. Röntgen des Brustkorbs und Blutlabor erfolgen nur auf Anordnung des Seeärztlichen Dienstes. Besonderes Gewicht liegt auf der körperlichen Leistungsfähigkeit im Notfall, also auf der Fähigkeit, eine Rettungsweste anzulegen, aus verrauchten Räumen zu fliehen, vertikale Leitern zu steigen, wasserdichte Türen zu bedienen und Lasten zu tragen.

Arbeitsmedizinische Untersuchung mit Belastungs-EKG am Ergometer

Tauglichkeitskriterien und Ausschlussgründe

Die Kriterien sind dort am strengsten, wo Notfallhandlungsfähigkeit und Rettung im Vordergrund stehen.

Körpergewicht. In der deutschen Offshore-Windbranche gilt ein BMI über 30 als Anlass, weitere Risikofaktoren besonders zu prüfen und die Nachuntersuchungsfrist zu verkürzen. Ein BMI über 35 ist mit der Offshore-Tätigkeit nicht vereinbar. Hintergrund ist die maximale Belastbarkeit von Rettungs- und Bergungsequipment sowie der Hubschrauberwinde. Im britischen OEUK-Standard ist die Grenze gewichtsbasiert: Zwischen 115 und 124 Kilogramm wird das Zertifikat oft nur befristet zur Gewichtsreduktion ausgestellt, ab 124 Kilogramm gibt es keine Bescheinigung für den britischen Sektor.

Herz-Kreislauf. Nach einem Herzinfarkt ist die Eignung frühestens vier Monate später denkbar, bei unauffälliger Kardiologie und voll ausbelastbarer Ergometrie. Gleiches gilt nach Bypass oder Gefäßintervention. Träger eines implantierten Defibrillators gelten grundsätzlich als nicht geeignet, da Synkopen nicht sicher auszuschließen sind. Eine therapieresistente Hypertonie ist problematisch, nach einer hypertensiven Krise ruht die Eignung in der Regel drei Monate.

Stoffwechsel und neurologische Erkrankungen. Ein insulinpflichtiger Diabetes ist wegen des Hypoglykämierisikos kritisch und erfordert eine individuelle, fachärztlich gestützte Beurteilung. Eine Epilepsie mit wiederkehrenden Anfällen ist mit Offshore-Arbeit nicht vereinbar. Schlafbezogene Erkrankungen mit unvorhersehbarer Tagesschläfrigkeit führen meist zur Untauglichkeit, sofern nicht eine offshore durchführbare Therapie nachgewiesen ist.

Psyche, Sucht und Medikamente. Unbehandelte psychische Erkrankungen begründen eine fehlende Eignung, eine fachärztliche Stellungnahme ist stets einzuholen. Eine Suchterkrankung schließt in der Regel aus, nach erfolgreicher Therapie ist mindestens ein Jahr Abstinenz nachzuweisen. Gerinnungshemmer und zentral wirksame Medikamente werden besonders kritisch bewertet, weil sie Blutungsrisiko und Notfallhandlungsfähigkeit beeinflussen.

Im Schiffsdienst arbeitet die MariMedV mit einem abgestuften System. Erkrankungen werden als vorübergehend, dauerhaft, eingeschränkt oder befristet eingeordnet, was von voller Tauglichkeit über die Beschränkung auf küstennahe Fahrtgebiete bis zur dauerhaften Untauglichkeit reicht. Streng geregelt sind die Sehanforderungen je nach Dienstzweig. Der Decksdienst verlangt eine Sehschärfe von 0,7 auf dem besseren und 0,5 auf dem schlechteren Auge sowie ausreichendes Farbsehen, im technischen Dienst und im übrigen Schiffsdienst genügen 0,4 auf beiden Augen. Eine absolute Untergrenze von 0,1 ohne Sehhilfe gilt für alle. Sehhilfen sind erlaubt, sofern der Sollwert erreicht wird, dann jedoch mit der Auflage, Ersatz an Bord mitzuführen.

Fristen und Gültigkeit

Bei der Gültigkeit sind sich die Systeme erstaunlich ähnlich. Die Offshore-Tauglichkeit nach der AWMF-Leitlinie verlangt eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach eine Wiederholung alle zwei Jahre. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, eine feste Altersobergrenze gibt es nicht, das Alter geht aber in die Risikoabwägung ein. Nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen ist eine erneute Eignungsprüfung angezeigt, und der Arzt kann die Frist bei medizinischer Indikation jederzeit verkürzen.

Im Seedienst beträgt die Regelgültigkeit des Zeugnisses ebenfalls zwei Jahre, bei Jugendlichen unter 18 Jahren ein Jahr. Läuft das Zeugnis während einer Reise ab, gilt es bis zum nächsten Hafen mit qualifiziertem Arzt weiter, längstens jedoch drei weitere Monate. Eine Besonderheit betrifft das Farbsehen, das nach internationalem Standard nur alle sechs Jahre überprüft werden muss. Der britische OEUK-Standard arbeitet ebenfalls mit einer Höchstdauer von zwei Jahren und verkürzt bei Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder Diabetes.

Wer darf untersuchen und wie läuft es ab?

Für die Offshore-Windbranche muss der untersuchende Arzt über die Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, arbeitsmedizinische Erfahrung und eine geeignete apparative Ausstattung verfügen. Fehlt für einzelne Verfahren die Qualifikation, sind Fachärzte hinzuzuziehen. Die Eignungsbescheinigung wird auf einem standardisierten, deutsch- und englischsprachigen Formular ausgestellt und der untersuchten Person ausgehändigt.

Im Seedienst darf nur ein von der BG Verkehr zugelassener Arzt untersuchen. Die Zulassung setzt eine Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Chirurgie oder Innere Medizin, mindestens vier Wochen Fahrenszeit auf einem Handelsschiff und Kenntnis der Gesundheitsanforderungen im Schiffsdienst voraus. Sie ist auf drei Jahre befristet, bei der erstmaligen Zulassung auf ein Jahr. Vor jeder Untersuchung erfolgt eine Identitätsfeststellung und ein Blick in das Seediensttauglichkeitsverzeichnis. Das Tauglichkeitszeugnis muss in der Amtssprache des Ausstellungslandes abgefasst sein, bei nicht englischer Sprache ist eine englische Übersetzung Pflicht.

Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht

Ein Grundsatz gilt für alle Offshore-Untersuchungen gleichermaßen. Es bleibt bei der ärztlichen Schweigepflicht, und Bundesdatenschutzgesetz sowie Datenschutz-Grundverordnung finden Anwendung. An den Arbeitgeber oder die Reederei geht ausschließlich die Tauglichkeitsaussage, also geeignet, geeignet mit Einschränkung oder nicht geeignet. Diagnosen und Einzelbefunde bleiben beim Arzt. Im Seedienst meldet der zugelassene Arzt jede Untersuchung elektronisch an das Seediensttauglichkeitsverzeichnis der BG Verkehr, das strengen gesetzlichen Datenschutzregeln unterliegt. Stellt sich eine Untauglichkeit heraus, zieht der Seeärztliche Dienst das Zeugnis ein und informiert die Reederei, ohne medizinische Details preiszugeben.

Häufige Fragen

Ist die Offshore-Untersuchung eine Pflichtvorsorge nach ArbMedVV?

Nein. Sie ist eine arbeitgeberveranlasste Eignungsuntersuchung und in der ArbMedVV nicht geregelt. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann zusätzlich erforderlich sein, etwa Lärmvorsorge im Maschinenraum.

Wie lange ist eine Offshore-Tauglichkeit gültig?

In der Regel zwei Jahre, sowohl in der Offshore-Windbranche als auch im Seedienst. Bei Jugendlichen und bei gesundheitlichen Risiken verkürzt sich die Frist.

Brauchen auch Servicekräfte auf Kreuzfahrtschiffen ein Zeugnis?

Ja. Nach dem Seearbeitsgesetz zählen alle an Bord tätigen Personen zur Besatzung, also auch Hotel-, Restaurant- und Reinigungspersonal.

Schließt Übergewicht von der Offshore-Arbeit aus?

In der deutschen Offshore-Windbranche ist ein BMI über 35 nicht mit der Tätigkeit vereinbar, ab einem BMI über 30 wird besonders geprüft. Im britischen Sektor gilt eine gewichtsbasierte Grenze.

Erfährt der Arbeitgeber meine Diagnosen?

Nein. Übermittelt wird nur die Tauglichkeitsaussage. Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Fazit

Die Offshore-Untersuchung ist kein einheitliches Verfahren, sondern ein Dach über drei Rechtskreisen mit gemeinsamem Kern. Ob Windenergieanlage, Kreuzfahrtschiff oder Bohrinsel, im Mittelpunkt steht stets die Frage, ob ein Mensch unter erschwerten Bedingungen arbeiten und sich im Notfall retten kann. Wer Beschäftigte offshore einsetzt, sollte die richtige Untersuchung früh einplanen, die Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge kennen und auf qualifizierte, zugelassene Ärzte achten.

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