Sonstige · E TAU (ehem. G 31) · Fassung Januar 2022

Taucherarbeiten — Pflichtvorsorge G 31 (E TAU)

Auf einen Blick: Berufstauchen ist eine der anspruchsvollsten arbeitsmedizinischen Konstellationen — physikalisch wegen Druckunterschieden, medizinisch wegen Dekompressionskrankheit, Barotrauma und dysbarer Osteonekrose, juristisch wegen der Kombination aus ArbMedVV-Pflichtvorsorge und Eignungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 40.
Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO IAAI · Veröffentlicht 8. Februar 2026 · Aktualisiert 30. April 2026 · 12 Min Lesezeit

„Arbeitsmedizinische Vorsorge ist angezeigt bei Tätigkeiten unter Wasser, bei denen der oder die Beschäftigte über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird (Taucherarbeiten).“

— DGUV Empfehlung „Taucherarbeiten“ (E TAU), Fassung Januar 2022, S. 953

1. Worum geht es bei der Taucherarbeiten-Vorsorge?

Die DGUV-Empfehlung „Taucherarbeiten“ (Kurzbezeichnung E TAU, ehemals G 31, Fassung Januar 2022, S. 953ff.) regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV bei Tätigkeiten unter Wasser, bei denen die versicherte Person über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird. Sie ist als Pflichtvorsorge vorgesehen.

Wichtig zu trennen: Diese Vorsorge ist keine Eignungsbeurteilung. Für die Tauglichkeit gilt parallel die DGUV-Empfehlung „Überdruck (Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten)“. Die IAAI kombiniert beide Termine.

2. Rechtsgrundlagen

  • ArbMedVV (Anhang Teil 4): Pflichtvorsorge bei Taucherarbeiten.
  • DGUV Vorschrift 40 (Taucharbeiten): Verbindliche Tauchprofile, Dekompressionsvorgaben, Mischgas-Genehmigungspflicht der zuständigen BG.
  • AMR 2.1: Fristen — i. d. R. erste Vorsorge vor Aufnahme, dann 24 Monate, bei besonderer Belastung 12 Monate.
  • AMR 6.3: Form und Inhalt der Vorsorgebescheinigung.
  • DGUV Information 201-025: Taucherbuch-Pflicht.
  • BKV (Anlage 1): BK 2201 „Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft“.
Wichtig: Für Mischgas-Tauchen (Trimix, Heliox) ist die vorherige Genehmigung durch die zuständige Berufsgenossenschaft einzuholen.

3. Wer ist betroffen?

E TAU greift überall dort, wo unter Wasser mit Atemgas-Versorgung gearbeitet wird. Die Gefährdung hängt ab von Tauchprofil, Tauchtiefe, Dauer, Austauchstufen, Geräteart (Helm/Autonom) und Atemgas (Luft/Mischgas).

Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht

  1. Berufstauchen Industriebau / Hafenbau — Schweißen, Trennen, Schneiden unter Wasser; Helmtauchgeräte; meist 6–30 m Tiefe.
  2. Wissenschaftliches Tauchen — Probennahme, Begehung, Forschung; Autonomtauchgeräte.
  3. Bergungs-/Sanierungstauchen — Schiffshebung, Rohrleitungs-Reparatur, Schadstoff-Bergung; oft mehrtägige Einsätze, hohes DCI-Risiko.

Für Sporttauchen gilt E TAU nicht.

4. Wirkungen und Krankheitsbild

4.1 Dekompressionskrankheit (DCI / DCS)

Bei Druckerhöhung werden Inertgase (vor allem Stickstoff) in Geweben gelöst. Bei zu schneller Dekompression entstehen Gasblasen. Symptome vielgestaltig: Müdigkeit, Hautjucken („Taucherflöhe“), cutis marmorata, muskuloskelettale Beschwerden, Atembeschwerden, neurologische Störungen bis zur Bewusstlosigkeit. Wichtigste Prävention: strikte Einhaltung der Austauchtabellen der DGUV V 40.

4.2 Barotraumen

  • Hypobar (Abtauchen): Mittelohr-Barotrauma häufigste Form; bei fortgesetztem Abstieg Trommelfellruptur möglich.
  • Hyperbar (Auftauchen): Lungen-Barotrauma; arterielle Gasembolie (AGE) und Pneumothorax möglich.
  • Nasennebenhöhlen-Barotrauma: Schmerzen beim Abtauchen.
  • Zähne: Aerodontalgie bei Karies/defekten Füllungen.

4.3 Stickstoffnarkose und Sauerstofftoxizität

Stickstoffnarkose ab ca. 3 bar (≈ 20 m Tiefe). Hohe Sauerstoff-Partialdrücke: zentralnervöse Krämpfe, pulmonale Schäden. Sauerstoff-Mangel durch technische Defekte: Ertrinkungsgefahr.

4.4 Dysbare Osteonekrose (DON)

Wichtigste Spätfolge unzureichender Dekompressionen: aseptische Osteonekrose vor allem in Oberarmkopf, Hüftkopf, Oberschenkel. Latenzzeit i. d. R. > 5 Jahre. Anerkannte BK 2201.

5. Untersuchungsumfang

5.1 Anamnese

Schwerpunkte: vegetativ, Rauchen, Medikamente, psychische Vorerkrankungen (Klaustrophobie, Panikattacken), kardiopulmonale, neurologische und HNO-Befunde. Pflicht: Einsicht ins Taucherbuch (DGUV Information 201-025).

5.2 Erstuntersuchung

UntersuchungZweck
Orientierende Neurologie + BlutdruckAnfallsleiden, Hypertonie
Otoskopie + Tubenfunktion, DruckausgleichMittelohr- und NNH-Funktion
Spirometrie (ggf. Bodyplethysmographie)Lungenfunktion
EKG + ErgometrieCardiopulmonale Leistungsfähigkeit
Audiometrie + OptometrieHören, Sehen
Blutbild, GPT, GGT, Glucose, Kreatinin, UrinStoffwechsel, Leber, Niere
Röntgen-ThoraxNur bei rechtfertigender Indikation

5.3 Nachuntersuchung & Probeschleusung

Schlanker als Erstuntersuchung. Probeschleusung (z. B. auf 10 m) bei der ersten Vorsorge erwünscht. Bei Gelenkschmerzen: orthopädisch-radiologische DON-Abklärung. Bei Trommelfellnarben: HNO-Konsil. Fristen: 24 Monate Standard, 12 Monate bei besonderer Belastung.

6. Beurteilungskriterien

  • Kardiopulmonal: Rhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, schwere Hypertonie, Asthma, COPD, Emphysem. Früherer Pneumothorax = absolute Kontraindikation.
  • Offenes Foramen ovale (PFO): Routine-Echo nur nach DCI mit Hinweis auf Gasblasenübertritt.
  • Diabetes mellitus mit Hypoglykämie-Neigung — Stellungnahme der Diabetologie.
  • HNO: Trommelfellperforation, eingeschränkte Tubenfunktion, chronische NNH, Morbus Menière.
  • Psyche: Klaustrophobie, Panik, Sucht.
  • Zähne: Karies, schadhafte Füllungen vor Tauchgang sanieren.
  • Sehleistung: Beidäugig korrigiert < 0,7 disqualifizierend; Einäugigkeit keine absolute Kontraindikation.
  • Spezifisch: Wiederholte DCI; wiederholte Barotraumen; wiederholt negative Probeschleusung.
Schwangerschaft: Tauchen ist unverantwortbar — Tätigkeit zwingend pausiert.

7. IAAI in der Praxis

  • Otoskopie und Tubenfunktion in der eigenen Praxis — ohne externes HNO-Konsil.
  • Spirometrie + Bodyplethysmographie bei Bedarf vor Ort verfügbar.
  • Probeschleusung in Kooperation mit Tauchschule oder Druckkammer organisiert.
  • Doppel-Bescheinigung (Pflichtvorsorge nach ArbMedVV + Tauglichkeit nach DGUV V 40) am selben Tag.
  • Termine in unserer digitalen Vorsorgekartei verwaltet.

8. Notfall: Dekompressionsunfall

  • 24/7-Erreichbarkeit der nächstgelegenen Druckkammer vor Beginn jedes Tauchprojekts.
  • Sauerstoff am Tauchplatz (100 % O₂ über Demand-Maske) — wichtigste Erstmaßnahme bei DCI-Verdacht.
  • Ausreichend Flüssigkeit zur Volumengabe.
  • Schneller Transport in die Druckkammer (Lufttransport nur bei Kabinen-Druck ≤ 305 m).
  • Dokumentation des Tauchprofils + Symptome für die behandelnde Druckkammer-Klinik.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich G 31 auch fürs Sporttauchen?

Nein. G 31 (E TAU) ist Pflichtvorsorge nach ArbMedVV — nur für Berufstaucher und wissenschaftliches Tauchen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit. Sporttauchen unterliegt anderen Tauglichkeitsanforderungen.

Wie oft muss ich zur Tauchervorsorge?

Pflichtvorsorge: erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit, danach i. d. R. alle 24 Monate (AMR 2.1). Bei besonderer Belastung 12 Monate. Anlass-Vorsorge nach jeder DCI oder relevantem Barotrauma.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Tauglichkeit?

Vorsorge nach ArbMedVV (E TAU) ist beratend und vertraulich. Die Tauglichkeitsbeurteilung nach DGUV V 40 entscheidet, ob die Tätigkeit aufgenommen werden darf.

Welcher Arzt darf G 31 durchführen?

Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Tauchmedizinische Kenntnisse (z. B. GTÜM-Diplom Tauch- und Überdruckmedizin) werden erwartet.

Ist ein offenes Foramen ovale ein Tauchverbot?

Nein, nicht automatisch. Routine-Echokardiographie zum PFO-Ausschluss nur nach DCI mit Hinweis auf Gasblasenübertritt erforderlich.

Was, wenn ich beim Tauchen Gelenkschmerzen bekomme?

Sofort beim Betriebsarzt vorstellen — Hinweis auf mögliche dysbare Osteonekrose (DON). Weiterführend: Röntgen, ggf. MRT der großen Gelenke. Anerkannter BK-2201-Fall kann zur Tätigkeitsuntersagung führen.

Mischgas-Tauchen — wer genehmigt das?

Die zuständige Berufsgenossenschaft. Ohne Genehmigung kein Mischgas-Tauchen.

10. Quellen

  • DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, Fassung Januar 2022, Empfehlung E TAU „Taucherarbeiten“, S. 953–965
  • ArbMedVV (Anhang Teil 4)
  • DGUV Vorschrift 40 „Taucharbeiten“
  • DGUV Information 201-025 „Taucherbuch“
  • DGUV Information 250-001 (Anfallsleiden)
  • AMR 2.1 (Fristen) und AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung)
  • BKV Anlage 1, BK 2201
  • GTÜM-Empfehlungen zur tauchmedizinischen Diagnostik (Stand: Frühjahr 2026)

Stand: 30. April 2026 — Dr. Johannes Angerer, Betriebsarzt & COO IAAI Arbeitssicherheit GmbH. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung.

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