Absturzgefahr — Eignungsbeurteilung E ABS (ehem. G 41)
„Eignungsbeurteilungen sind durchzuführen bei Personen, die Arbeiten mit Absturzgefahr in großer Höhe auf Bohrtürmen, Gerüsten oder in Schächten durchführen und dabei nicht durchgehend durch technische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gesichert werden können.“
— DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (E ABS), Fassung Januar 2022, S. 1051
1. Worum geht es bei der Eignungsbeurteilung „Absturzgefahr“?
Die DGUV-Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (Kurzbezeichnung E ABS, Fassung Januar 2022, ehemals G 41) regelt die ärztliche Eignungsbeurteilung für Tätigkeiten in großer Höhe. Sie ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV — sondern eine Eignungsbeurteilung mit klarer Konsequenz: Bei festgestellter Nicht-Eignung darf die Tätigkeit nicht (mehr) ausgeübt werden.
Pflicht-Anlässe sind Arbeiten mit Absturzgefahr in großer Höhe auf Bohrtürmen, Gerüsten oder in Schächten, sofern die Beschäftigten nicht durchgehend durch technische Maßnahmen oder PSA gegen Absturz gesichert werden. Auch der Einsatz von PSA gegen Absturz (außer reinen Rückhaltesystemen) und Zugangs- und Positionierungsverfahren mit Seilen lösen einen Eignungs-Anlass aus.
2. Rechtsgrundlagen — was gilt im Frühjahr 2026
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5).
- BetrSichV mit TRBS 2121 (Teile 1 und 3): Gefährdungen durch Absturz bei Arbeitsmitteln und Leitern.
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten) und DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention).
- DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“.
- DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe — Notsituation: Hängetrauma“.
- Mutterschutzgesetz (§ 11 Abs. 5): Bei Schwangeren ist die Tätigkeit i. d. R. unverantwortbar.
3. Wer ist betroffen? Branchen-Schlaglicht
Die DGUV-Empfehlung listet u. a. auf:
- Arbeiten an Frei- und Fahrleitungen
- Arbeiten auf Brücken, Masten, Türmen, Schornsteinen, Windenergieanlagen (WEA)
- Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen (Stahlbau, Stahlbetonfertigteilbau)
- Zugangs- und Positionierungstechniken mit Seilen (Fassadenreinigung, Veranstaltungsrigging, seilunterstützte Baumarbeiten, Hang- und Felssicherung)
- Höhenrettung (SRHT)
Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht
- Dachdecker / Zimmerer — Steildach, Wartung, Reparatur. PSA und Schienensysteme Standard.
- Gerüstbau — Auf- und Abbau erfolgt zwangsläufig oberhalb gesicherter Ebenen.
- Industriekletterer / Höhenrettung — Seilzugangs- und Positionierungsverfahren mit hoher Belastung.
4. Untersuchungsumfang nach DGUV-Empfehlung
4.1 Eingangsberatung und Anamnese
Schwerpunkte: vegetative Anamnese und Suchtmittelgebrauch; Medikamente mit sedativer Wirkung, Psychopharmaka, Herz-Kreislauf-Mittel, Antivertiginosa; Vorerkrankungen (psychisch, neurologisch, kardiovaskulär, metabolisch, HNO, ophthalmologisch, muskuloskelettal); Arbeitsanamnese mit Einsatzort, Witterung, Aufgaben, eingesetzter PSA.
4.2 Klinische Untersuchung (Erstuntersuchung)
| Untersuchung | Zweck |
|---|---|
| Blutdruck | Hypertonie, Regulationsstörungen |
| Romberg + Unterberger | Kopf-Körper-Gleichgewichtsfunktion |
| EKG | Herzrhythmus, Erregungsleitung |
| Ergometrie | Cardiopulmonale Leistungsfähigkeit |
| Spirometrie | Lungenfunktion |
| Audiometrie | Warnsignal-Wahrnehmung |
| Optometrie | Sehleistung ≥ 0,7 beidäugig korrigiert |
| Blutbild, GPT, GGT, Glucose, Kreatinin, Urin | Stoffwechsel, Leber, Niere |
4.3 Nachuntersuchung & Fristen
Wie Erstuntersuchung, abweichend Ergometrie nur bei BMI ≥ 30, ab 40 Jahren oder bei individuellen Fragestellungen. Optometrie auf Nähe/Ferne reduziert. Fristen ergeben sich aus der Rechtsgrundlage; IAAI empfiehlt Nachuntersuchungen alle 24–36 Monate.
5. Beurteilungskriterien — was disqualifiziert
Die DGUV-Empfehlung listet vier Kategorien (7.4.1 bis 7.4.4) von Eignung bis Tätigkeitswechsel. Relevante Krankheitsgruppen (Auszug):
- Allgemeine Körperschwäche, BMI ≥ 30 (mit Ergometrie-Pflicht)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit Synkope-Risiko (Rhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, Z. n. Infarkt/Schlaganfall, schwere arterielle Hypertonie)
- Lungenerkrankungen mit Einschränkung der Leistungsfähigkeit
- Diabetes mellitus mit Hypoglykämie-Neigung
- Anfallsleiden (DGUV Information 250-001)
- Akrophobie, Panikstörungen, Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen
- Beidäugige korrigierte Sehleistung < 0,7
- Erkrankungen mit Schwindel-Symptomatik
6. Hängetrauma — der unterschätzte Notfall
Bei seilunterstützten Verfahren ist das Hängetrauma der medizinisch wichtigste Sonderfall. Bewegungsloses Hängen im Auffanggurt führt nach wenigen Minuten zu Blutpooling, vasovagaler Reaktion und im Extremfall zum hypovolämischen Schock.
- Zeitfenster: Schon nach 10–20 Minuten bewusstloser Hängezeit kritisch.
- Lagerung: Nicht flach hinlegen — Kauerhaltung mit erhöhtem Oberkörper, sukzessive Streckung.
- Pflicht des Unternehmens: Rettungskonzept aus der Höhe in der Gefährdungsbeurteilung verankern (Selbstrettung, Kameradenrettung, Fremdrettung).
7. IAAI in der Praxis
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst nach ASiG. Bei Absturz-Tätigkeiten lösen wir typische Engpässe pragmatisch:
- Schnelle Termine an mehreren Standorten — wichtig bei Großprojekten (Windpark-Wartung, Gerüstbau-Saison, Fassadenarbeiten).
- Ergometrie und Spirometrie vor Ort.
- Doppel-Verwertung Eignung + Vorsorge bei Bedarf koordiniert.
- Klare Bescheinigungen mit Anlass, Ergebnis, nächstem Termin.
- Branchenkenntnis — unsere Betriebsärzte kennen Anforderungsprofile von Dachdecker bis Industriekletterer.
Die Ergebnisse fließen in unsere digitale Vorsorgekartei — Sie sehen Fristen und Status auf einen Blick.
8. Fristen, Wiederholungen, Sonderfälle
- Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeit.
- Nachuntersuchung: I. d. R. alle 24–36 Monate, individuell anhand Anforderungsprofil und Gefährdungsbeurteilung.
- Anlass-Untersuchung: Bei Eignungszweifel, nach Unfall, Synkope oder neuer relevanter Erkrankung.
- Schwangerschaft: Tätigkeit i. d. R. nicht zulässig (§ 11 (5) MuSchG).
- Rückkehr aus AU: Bei längerer AU (z. B. nach Synkope, Herzinfarkt) erneute Eignungsbeurteilung vor Aufnahme.
9. Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Eignungsbeurteilung G41 verpflichtend?
Sie ist im klassischen Sinn keine ArbMedVV-Pflichtvorsorge. Eine Eignungsbeurteilung darf nur durchgeführt werden, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht (z. B. GesBergV) oder das Anforderungsprofil sie zwingend macht. Für Industriekletterer, Dachdecker und Höhenrettung ist sie faktisch verpflichtend.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG. Die Untersuchungszeit gilt als Arbeitszeit.
Darf ich die Untersuchung ablehnen?
Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen durchgeführt werden. Eine Ablehnung kann zur Folge haben, dass über die Eignung nicht entschieden wird — und die Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf.
Welcher Arzt darf die Untersuchung durchführen?
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Kenntnis des Arbeitsplatzes und der Gefährdungsbeurteilung sind Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Eignungsbeurteilung und Vorsorge?
Vorsorge nach ArbMedVV ist beratend und vertraulich. Die Eignungsbeurteilung dagegen liefert eine ja/nein-Entscheidung — und der Arbeitgeber wird über das Ergebnis informiert.
Was passiert bei BMI ≥ 30?
Adipositas allein schließt die Eignung nicht aus. Notwendig ist ein ergometrischer Nachweis einer angepassten cardiopulmonalen Leistungsfähigkeit.
Was tun bei Akrophobie?
Höhenangst ist eine relative Kontraindikation. In leichter Ausprägung kann eine bedingte Eignung mit organisatorischen Maßnahmen möglich sein. Bei ausgeprägter Akrophobie ist ein Tätigkeitswechsel zu erwägen.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Inklusive Anamnese, klinischer Untersuchung, EKG, Ergometrie, Spirometrie, Audiometrie, Optometrie und Labor: 60–90 Minuten. Nachuntersuchungen 45–60 Minuten.
10. Quellen
- DGUV Empfehlungen zu Eignungsbeurteilungen, Fassung Januar 2022, Empfehlung E ABS „Arbeiten mit Absturzgefahr“, S. 1050–1062
- DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“
- DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe — Notsituation: Hängetrauma“
- DGUV Information 212-001 „Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren“
- TRBS 2121 Teile 1 und 3
- DGUV Vorschrift 38, DGUV Vorschrift 1
- ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, MuSchG (Stand: Frühjahr 2026)
Stand: 30. April 2026 — Dr. Johannes Angerer, Betriebsarzt & COO IAAI Arbeitssicherheit GmbH. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Vorsorge oder Eignungsbeurteilung sprechen Sie uns direkt an.

