DGUV-Empfehlung E ASE · G 26

Atemschutzgeräte — Eignungsbeurteilung (G 26)

Eignungsbeurteilung für Träger von Atemschutzgeräten Gruppe 1–3 nach DGUV E ASE (ehem. G 26). Spirometrie, Belastungs-EKG, Sehtest, kardiopulmonale Belastbarkeit. Feuerwehr, Sanierung, Industrie. Stand April 2026.

Autor: Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO der IAAI Arbeitssicherheit GmbHVeröffentlicht: 22. Januar 2025 · Aktualisiert: 12. April 2026 · Lesezeit: 13 Minuten

Auf einen Blick

Wer ein Atemschutzgerät trägt — Filtergeräte (Gruppe 1), schwere Filtergeräte / Atemschutzhauben mit Gebläse (Gruppe 2), oder umgebungsluftunabhängige Pressluftatmer und Schlauchgeräte (Gruppe 3) — benötigt eine Eignungsbeurteilung nach DGUV-Empfehlung E ASE (ehemals G 26). Anders als die ArbMedVV-Vorsorge ist dies eine echte Eignungsuntersuchung mit Tauglich/Bedingt-Tauglich/Nicht-Tauglich-Urteil. Schwerpunkte: Spirometrie, Belastungs-EKG ab Gruppe 2, Sehtest, kardiopulmonale Belastbarkeit. Typische Branchen: Feuerwehr, Werkfeuerwehr, Sanierungsbetriebe, Reinigung, Lackierer, Schweisser.

Spirometrie mit Mundstück und Nasenklemme
Spirometrie als Pflicht-Diagnostik der Atemschutz-Eignung G26.
Asbestsanierung mit Vollschutzanzug und P3-Filter
Asbestsanierung mit Vollschutz und Atemschutz Klasse 2/3.

1. Was ist die Eignungsbeurteilung Atemschutz?

Die Eignungsbeurteilung Atemschutzgeräte (DGUV E ASE, ehem. G 26) prueft die körperliche Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten. Wichtig: Dies ist KEINE arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, sondern eine echte Eignungsuntersuchung. Der Arbeitgeber kann/muss bei negativem Eignungsurteil die Tätigkeit umstellen.

2. Rechtsgrundlage

3. Gruppen 1–3 — Klassifikation

GruppeBeschreibungBeispieleUntersuchung
1Leichte Filtergeräte bis 3 kg, ohne GebläseHalbmaske, FFP2/FFP3Standard-Eignung
2Schwere Filtergeräte oder Filter mit Gebläse, 3–5 kgVollmaske mit ABEK-Filter, Gebläsehaube TH3+ Spirometrie, EKG-Ruhe
3Pressluftatmer, Schlauchgeräte, >5 kgPA, Frischluft-Schlauchgerät+ Belastungs-EKG, ergometrische Prüfung

4. Branchen, BK-Risiken

4.1 Branchen

4.2 Krankheitsbilder bei Nicht-Eignung

Bei Nicht-Eignung können kardiale Dekompensation, Atemnot, Synkope, Hyperventilation oder Klaustrophobie auftreten — lebensbedrohlich besonders bei Pressluftatmer-Einsatz im Innenangriff oder Sanierung.

5. Untersuchungsumfang

Beratung zu Atemschutz-Pflichten, Verhalten bei Atemnot, Pflege/Wartung. Anamnese: kardiopulmonale Erkrankungen (KHK, Asthma, COPD), Klaustrophobie, Migräne, Rhinitis, Ohrerkrankungen. Untersuchung: Inspektion Mund-/Nasenraum, HNO, Blutdruck, Ruhe-EKG. Spirometrie (FEV1, FVC, FEV1/FVC, MEF50): Tauglichkeit setzt FEV1 ≥ 80 % Soll voraus. Sehtest: Mindestvisus 0,8/0,5; Stereo-Sehen für Pressluftatmer-Träger.

Für Gruppe 3: Belastungs-EKG (Fahrradergometrie 100 W über 4 Min). Akzeptanzkriterien: Belastung erreicht, keine Arrhythmien, RR-Anstieg unauffaellig, kein Angina-Symptom. Ggf. erweiterte Diagnostik (Spirometrie unter Maske, Klaustrophobie-Test).

6. Beurteilung und Eignungsurteil

Das Ergebnis der DGUV-Eignungsbeurteilung ist eines von drei: tauglich, bedingt tauglich (z.B. nur Gruppe 1, nur kurze Tragezeit), nicht tauglich. Bescheinigung an Versicherten und Arbeitgeber. Bei nicht-tauglichem Urteil muss der Arbeitgeber die Tätigkeit aenderna oder Maitarbeiter umsetzen.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Tragezeitbegrenzung beachten. DGUV R 112-190 limitiert Tragezeit pro Schicht je Gruppe; Pausenregelung definieren.
  2. Passform-Check (Fit-Test). Vor Eignungsurteil quantitativer oder qualitativer Fit-Test (Dichtsitzprüfung mit Saccharin oder PortaCount) durchführen.
  3. Altersgrenze beachten. Bei Berufsfeuerwehr-Innenangriff bis 65 Jahre möglich, ab dann individuelle Begutachtung.
  4. Einweisung dokumentieren. Schulung in An- und Ablegen, Notfallverhalten, hygienische Aufbereitung.
  5. Hygiene-Konzept. Personlich zugeordnete Masken oder professionelle Desinfektion zwischen Trägern.
  6. Folgevorsorge. 12 Monate (Gruppe 3 unter 50 J), 24 Monate Gruppe 2, 36 Monate Gruppe 1; bei Auffälligkeiten verkürzt.
  7. Schwangerschaft. Tragepflicht aussetzen oder Wechsel auf nicht-Atemschutz-Tätigkeit — § 4 MuSchG.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen E ASE-Eignung und ArbMedVV-Vorsorge?

E ASE ist eine Eignungsuntersuchung mit Tauglich/Nicht-Tauglich-Urteil. ArbMedVV-Vorsorge ist beratend ohne Eignungsurteil. Für Atemschutz-Träger sind beide getrennt vorgesehen.

Welche Untersuchungen sind Pflicht?

Gruppe 1: Anamnese, Inspektion, Sehtest, Spirometrie. Gruppe 2: + Ruhe-EKG. Gruppe 3: + Belastungs-EKG (100 W Ergometrie).

Wann sind Folgeuntersuchungen?

Gruppe 3 bis 50 J: alle 12 Monate; über 50 J: jaehrlich. Gruppe 2: alle 24 Monate. Gruppe 1: alle 36 Monate. Bei Auffaelligkeit verkürzt.

Was ist ein Fit-Test?

Quantitative oder qualitative Prüfung der Maskendichtigkeit am Trager. Wichtig für individuelle Maskenanpassung; Vollmasken nur ohne Bart oder mit speziellen Atemmasken.

BarT-Risiko bei Atemschutz?

Bei Vollmasken oder Halbmasken muss die Gesichtshaut bartfrei sein — Bart verhindert die Dichtung. Bei Bart-Tragern entweder Bart entfernen, oder Atemschutzhauben mit Geblaese (TH-Klasse), oder Schlauchgeraete.

Welche BK kommen in Betracht?

BK 4302 (Berufsasthma durch Atemschutz-Versagen bei Sensibilisierung), BK 2103 (HAVS bei Atemschutz mit vibrierenden Werkzeugen).

Quellen

IAAI — wir setzen die Atemschutz-Eignung für Sie um

Wir betreuen Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, Sanierungs-, Lackier- und Industriebetriebe bundesweit. G-26-Eignungsbeurteilung mit Spirometrie, Belastungs-EKG, Fit-Test, Tauglich/Nicht-tauglich-Bescheinigung.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.