Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten — Eignung G 25
„Bei Tätigkeiten, bei denen sich aus der Gefährdungsbeurteilung Risiken für Dritte ergeben können, sind regelmäßige Eignungsbeurteilungen vorzusehen.“
— DGUV Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (G 25), Fassung März 2024, S. 1082
1. Worum geht es bei G 25?
G 25 ist eine Eignungsbeurteilung — keine ArbMedVV-Pflichtvorsorge. Sie prüft, ob eine Person verkehrsmedizinisch geeignet ist, um Fahrzeuge und Anlagen sicher zu führen. Die Konsequenz ist eindeutig: Bei festgestellter Nicht-Eignung darf die Tätigkeit nicht (mehr) ausgeübt werden.
Anlass kann sein: Berufskraftfahrer (FeV), Flurförderfahrzeuge (DGUV Grundsatz), Krane (DGUV Vorschrift 52), Anlagensteuerung in Leitwarten, Loks (EBO), Straßenbahnen (BOStrab) oder andere Fahrzeuge mit Drittgefährdung.
2. Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Klassen C, CE, D, DE — verkehrsmedizinische Untersuchungspflicht alle 5 Jahre, ab 50 alle 1–2 Jahre.
- BOKraft: Berufsgenossenschaftliche Verordnung Kraftfahrwesen.
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und BOStrab (Straßenbahn).
- DGUV Grundsatz G 25 als Leitfaden für Eignungsbeurteilungen.
- DGUV Vorschriften: 52 (Krane), 68 (Flurförderfahrzeuge).
3. Branchen-Schlaglicht
Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht
- Logistik / Speditionen — Berufskraftfahrer Klasse C/CE/D/DE. FeV-Pflicht alle 5 Jahre, danach engmaschiger.
- Industrie (Stapler, Kran, Anlagenführer) — G 25 als Eignungsstandard, betriebliche Wiederholung typisch alle 36 Monate.
- ÖPNV / Eisenbahn — Tätigkeiten nach EBO/BOStrab mit eigenen Fristen und Anforderungen.
4. Untersuchungsumfang
4.1 Anamnese
Vegetative Anamnese, Suchtmittel, Medikamente (insb. sedativ-wirkende), kardiale Vorerkrankungen, Anfallsleiden, Diabetes mellitus, schwere ophthalmologische und HNO-Befunde. Arbeitsanamnese: gefahrene Klassen, Stundenkilometerleistung, Schichtarbeit.
4.2 Klinische Untersuchung
| Untersuchung | Zweck |
|---|---|
| Optometrie (Visus Nähe, Ferne, Farbsehen, Gesichtsfeld) | Sehleistung ≥ 0,7 (Klasse C: 0,8 Hauptauge, 0,5 Nebenauge); Perimetrie |
| Audiometrie | Hörverlust ≤ 30 dB im Sprachfrequenzbereich |
| Blutdruck | Hypertonie |
| EKG & ggf. Ergometrie | Cardiopulmonale Belastbarkeit, ab 50 Jahre routinemäßig |
| Reaktionstest (z. B. ART2020) | Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen |
| Glukose, Leberwerte (GPT, GGT, MCV) | Diabetes-Einstellung, Alkohol-Marker |
| ggf. Drogen-Screening (Urin) | Bei Verdacht oder gesetzlicher Vorgabe |
4.3 Fristen
- FeV (LKW > 3,5 t): alle 5 Jahre bis 50, danach jährlich.
- Stapler / Kran: i. d. R. alle 3 Jahre.
- EBO/BOStrab: nach Branchenvorschrift, häufig jährlich.
- Anlass: Nach Unfall, AU > 6 Wochen, neuer Erkrankung mit Fahreignungsrelevanz.
5. Beurteilungskriterien
Disqualifizierende Befunde umfassen u. a.:
- Anfallsleiden — differenzierte Bewertung nach DGUV Information 250-001 und Begutachtungsleitlinien
- Schwere kardiovaskuläre Erkrankungen mit Synkope-Risiko
- Schwerer, nicht eingestellter Diabetes mellitus mit Hypoglykämie-Neigung
- Sehleistung unter den Grenzwerten (FeV/G 25)
- Schwerer Hörverlust ohne Versorgung
- Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit
- Schwere psychische Erkrankungen mit Auswirkung auf Aufmerksamkeit und Impulskontrolle
6. IAAI in der Praxis
- Optometrie und Audiometrie in der eigenen Praxis — ohne Überweisung an externe Augen- oder HNO-Ärzte.
- Reaktionstests in standardisiertem Setting.
- Belastungs-EKG bei kardialer Indikation oder ab 50 Jahre.
- Klare Bescheinigung mit Fahrerlaubnisklasse, Fristen und Auflagen (z. B. Brille, CPAP-Pflicht).
- Dokumentation in unserer digitalen Vorsorgekartei — Sie sehen Fristen für Ihre Fahrer auf einen Blick.
7. Häufige Fragen (FAQ)
Wer braucht G 25?
Berufskraftfahrer (FeV-Klasse C/CE/D/DE), Stapler-, Kran- und Anlagenführer, ggf. Eisenbahn- und ÖPNV-Personal. Auch Werksverkehr ohne Fahrerlaubnispflicht kann eine G 25 erforderlich machen, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies vorgibt.
Wie oft müssen LKW-Fahrer zur G 25?
FeV: alle 5 Jahre bis 50, danach jährlich. Stapler/Kran: i. d. R. alle 36 Monate. Spezialvorschriften (BOKraft, EBO, BOStrab) können abweichen.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG. Untersuchungszeit ist Arbeitszeit.
Was passiert bei Brille oder Kontaktlinsen?
Sehhilfen sind erlaubt, sofern damit die Sehleistungs-Grenzwerte erreicht werden. Auf der Bescheinigung wird die Auflage „mit Sehhilfe“ vermerkt.
Was bei Diabetes mellitus?
Insulinpflichtiger oder schlecht eingestellter Diabetes mit Hypoglykämie-Neigung kann die Eignung einschränken. Eine Stellungnahme der Diabetologie ist häufig erforderlich.
Reicht eine G 25 für alle Fahrzeugklassen?
Nein. Die Bescheinigung wird auf konkrete Klassen und Tätigkeiten ausgestellt. Eine LKW-Bescheinigung gilt nicht automatisch für Stapler oder Kran.
Was tun bei Schlaf-Apnoe?
Diagnostik im Schlaflabor, ggf. CPAP-Therapie mit nachgewiesener Wirksamkeit (z. B. Polygraphie unter Therapie). Erst dann ist eine bedingte Eignung mit engmaschiger Kontrolle möglich.
Wie lange dauert die G 25?
Erstuntersuchung 45–75 Minuten (inkl. Optometrie, Audiometrie, Reaktionstest, ggf. EKG/Ergometrie, Labor). Nachuntersuchung 30–45 Minuten.
8. Quellen
- DGUV Empfehlungen zu Eignungsbeurteilungen, Fassung März 2024, Empfehlung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, S. 1082–1102
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 5, 6
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Bundesanstalt für Straßenwesen, BASt, aktuelle Fassung)
- BOKraft, EBO, BOStrab
- DGUV Vorschrift 52 (Krane), DGUV Vorschrift 68 (Flurförderfahrzeuge)
- DGUV Information 250-001 (Anfallsleiden) und 250-010 (Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis)
Stand: 30. April 2026 — Dr. Johannes Angerer, Betriebsarzt & COO IAAI Arbeitssicherheit GmbH. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung.

