Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten in Kühlhäusern, Tiefkühllogistik, Lebensmittelproduktion und im Außendienst Winter. Raynaud-Syndrom, Erfrierungen, kardiovaskuläre Belastung. BK 2103/2104. Stand April 2026.
Autor: Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO der IAAI Arbeitssicherheit GmbHVeröffentlicht: 8. Januar 2025 · Aktualisiert: 3. April 2026 · Lesezeit: 11 Minuten
Auf einen Blick
Kältearbeit liegt vor, wenn die Lufttemperatur dauerhaft unter +15 °C bzw. bei körperlich leichten Tätigkeiten unter +20 °C liegt — typisch in Kühl- und Tiefkühlhäusern, in der Lebensmittelproduktion (Fleisch, Fisch, Molkerei, Bäckerei-Tiefkühlerei) und in der Außentemperatur-Außenarbeit im Winter (Bau, Forst, Landwirtschaft, Logistik, Postzustellung). Pflicht- und Angebotsvorsorge nach DGUV E KAE. Schutzziele: Prävention akuter Schäden (Erfrierungen, Hypothermie), chronischer vasospastischer Erkrankungen (Raynaud-Syndrom) und kardiovaskulärer Dekompensationen.
Spirometrie zur Prüfung der respiratorischen Belastbarkeit bei Kältearbeit.Fleischzerlegung im Kühlraum — typische Kälteexposition.
1. Was ist Kältearbeit?
Kältearbeit ist gemäß DGUV E KAE jede Tätigkeit unter Lufttemperaturen ≤ +15 °C bei mittelschwerer bis schwerer Arbeit bzw. ≤ +20 °C bei leichter Arbeit. Klassifikation der Kältebereiche:
Bereich
Temperatur
Beispiel
Kühl
+15 °C bis +5 °C
Lebensmittelproduktion
Kühllager
+5 °C bis 0 °C
Frischfleisch-, Molkerei-Lager
Frostbereich
0 °C bis -10 °C
Fischverarbeitung
Tiefkühlbereich
-10 °C bis -25 °C
TK-Lager Standard
Tiefst-Kühlbereich
< -25 °C
Spezial-Tiefkühllager, Forschung
2. Rechtsgrundlage
ArbMedVV Anhang Teil 3 Nr. 4 (Kälte)
ArbStättV; ASR A3.5 — Raumtemperatur (Mindestwerte je Tätigkeit)
AMR 13.3 — Tätigkeiten in Kälte/Hitze
BKV — BK 2103, 2104 (Raynaud)
3. Vorsorgeanlässe
Pflichtvorsorge: bei Tätigkeiten im Tiefkühl-/Tiefst-Kühlbereich (≤ -25 °C) bzw. längeren Tätigkeiten unter Hitze-/Kälte-Belastungsgrenzwerten.
Angebotsvorsorge: bei Tätigkeiten in Kühl-/Frostbereichen, Außenarbeit Winter.
Kältebereich
Vorsorge
Pausenregime
Kühllager (0–+5 °C)
Angebot
10 min/h Aufwärmpause empfohlen
Frost (0 bis -10 °C)
Angebot
15 min nach 90 min Arbeit
Tiefkühl (-10 bis -25 °C)
Pflicht
15 min nach 90 min
Tiefst-Kühl (< -25 °C)
Pflicht
30 min nach 60 min
4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken
Tiefkühllager bei -22 °C — typische Kältearbeit mit Pflichtvorsorge und 15-min-Pausenregime.
Kälteschutzkleidung. Schichtenprinzip; geprüfte Tiefkühlanzüge nach EN 342, Kälteschutzhandschuhe nach EN 511.
Aufwärmpausen. 15 min Pause nach 90 min im Tiefkühlbereich; 30 min nach 60 min im Tiefst-Kühlbereich.
Aufwärmraum. Klimatisiert auf min. +21 °C; warme Getränke verfügbar.
Akklimatisation. Neue Mitarbeiter über mehrere Tage langsam an Kälte gewöhnen.
Trinken nicht vergessen. Auch bei Kälte 1,5–2 L/Tag (warme Getränke).
Notfallorganisation. Hypothermie- und Erfrierungs-Erstmaßnahmen, schnelle Erkennung Raynaud-Anfälle.
Schwangerschaftsschutz. Bei Tiefkühl-Bereichen Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit — § 11 MuSchG.
FAQ
Wann ist Pflichtvorsorge bei Kälte zwingend?
Bei Tätigkeiten im Tiefkühl- und Tiefst-Kühlbereich (≤ -10 °C bei längerer Aufenthaltsdauer).
Was ist das Raynaud-Syndrom?
Vasospastische Anfälle der Fingerarterien mit charakteristischer Drei-Phasen-Verfärbung (weiß → blau → rot). Berufskrankheit BK 2104 bei vibrationsinduzierter Form (HAVS). Bei reiner Kälte: oft idiopathisch.
Welche Kälteschutzkleidung ist Pflicht?
Tiefkühlanzug nach EN 342 (Schutz vor Kälte und Wind), Kälteschutzhandschuhe nach EN 511, Sicherheitsschuhe Klasse mit Isolierung, Kälteschutzmütze.
Wie ist das Pausenregime?
Kühlbereich (+5 bis 0 °C): 10 min/h empfohlen. Tiefkühl (-10 bis -25 °C): 15 min nach 90 min. Tiefst-Kühl (< -25 °C): 30 min nach 60 min.
Was tun bei Erfrierung?
Sofort warmen Aufwärmraum aufsuchen. Erfrorenes Areal NICHT reiben! Langsam erwärmen mit lauwarmem Wasser (37–39 °C). Bei tiefer Erfrierung: Notarzt.
Quellen
DGUV Empfehlung „Kältearbeiten“ (E KAE), Fassung Januar 2022
ArbMedVV Anhang Teil 3 Nr. 4; ArbStättV; ASR A3.5
AMR 13.3
EN 342 (Kälteschutzkleidung), EN 511 (Kälteschutzhandschuhe)
BKV — BK 2103, 2104
IAAI — wir setzen die Kältearbeiten-Vorsorge für Sie um
Wir betreuen Tiefkühllogistik, Lebensmittelproduktion, Kühlhäuser und Außenarbeitsbetriebe bundesweit. Erstberatung, kardiovaskuläre Vorsorge mit EKG, Raynaud-Diagnostik, Kälteschutz-Konzepte.