DGUV-Empfehlung E KAE

Kältearbeiten-Vorsorge nach DGUV-Empfehlung E KAE

Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten in Kühlhäusern, Tiefkühllogistik, Lebensmittelproduktion und im Außendienst Winter. Raynaud-Syndrom, Erfrierungen, kardiovaskuläre Belastung. BK 2103/2104. Stand April 2026.

Autor: Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO der IAAI Arbeitssicherheit GmbHVeröffentlicht: 8. Januar 2025 · Aktualisiert: 3. April 2026 · Lesezeit: 11 Minuten

Auf einen Blick

Kältearbeit liegt vor, wenn die Lufttemperatur dauerhaft unter +15 °C bzw. bei körperlich leichten Tätigkeiten unter +20 °C liegt — typisch in Kühl- und Tiefkühlhäusern, in der Lebensmittelproduktion (Fleisch, Fisch, Molkerei, Bäckerei-Tiefkühlerei) und in der Außentemperatur-Außenarbeit im Winter (Bau, Forst, Landwirtschaft, Logistik, Postzustellung). Pflicht- und Angebotsvorsorge nach DGUV E KAE. Schutzziele: Prävention akuter Schäden (Erfrierungen, Hypothermie), chronischer vasospastischer Erkrankungen (Raynaud-Syndrom) und kardiovaskulärer Dekompensationen.

Lungenfunktionsprüfung mit Spirometer
Spirometrie zur Prüfung der respiratorischen Belastbarkeit bei Kältearbeit.
Schlachterei-Mitarbeiter mit Kettenhandschuh und Kälteschutzkleidung
Fleischzerlegung im Kühlraum — typische Kälteexposition.

1. Was ist Kältearbeit?

Kältearbeit ist gemäß DGUV E KAE jede Tätigkeit unter Lufttemperaturen ≤ +15 °C bei mittelschwerer bis schwerer Arbeit bzw. ≤ +20 °C bei leichter Arbeit. Klassifikation der Kältebereiche:

BereichTemperaturBeispiel
Kühl+15 °C bis +5 °CLebensmittelproduktion
Kühllager+5 °C bis 0 °CFrischfleisch-, Molkerei-Lager
Frostbereich0 °C bis -10 °CFischverarbeitung
Tiefkühlbereich-10 °C bis -25 °CTK-Lager Standard
Tiefst-Kühlbereich< -25 °CSpezial-Tiefkühllager, Forschung

2. Rechtsgrundlage

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge: bei Tätigkeiten im Tiefkühl-/Tiefst-Kühlbereich (≤ -25 °C) bzw. längeren Tätigkeiten unter Hitze-/Kälte-Belastungsgrenzwerten.

Angebotsvorsorge: bei Tätigkeiten in Kühl-/Frostbereichen, Außenarbeit Winter.

KältebereichVorsorgePausenregime
Kühllager (0–+5 °C)Angebot10 min/h Aufwärmpause empfohlen
Frost (0 bis -10 °C)Angebot15 min nach 90 min Arbeit
Tiefkühl (-10 bis -25 °C)Pflicht15 min nach 90 min
Tiefst-Kühl (< -25 °C)Pflicht30 min nach 60 min

4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

Mitarbeiter in dicker Tiefkühl-Schutzkleidung mit Handschuhen und Mütze schiebt Palette mit Tiefkühlware in einem deutschen Tiefkühllager
Tiefkühllager bei -22 °C — typische Kältearbeit mit Pflichtvorsorge und 15-min-Pausenregime.

4.1 Branchen

4.2 Krankheitsbild

Akut: Lokale Erfrierungen (Finger, Zehen, Nase, Ohren), Hypothermie. Chronisch: Raynaud-Syndrom (vasospastische Anfälle, Weiß-/Blau-/Rot-Verfärbung der Finger), Akrozyanose, Frostbeulen (Pernio), kardiovaskuläre Dekompensation bei Vorerkrankungen, vermehrte Atemwegsinfekte.

5. Untersuchungsumfang

Beratung zu Schutzkleidung, Tragezeiten, Aufwärmpausen, Trinkverhalten. Anamnese: kardiovaskuläre Vorerkrankungen, Raynaud-Symptome, Atemwegserkrankungen, Asthma, COPD, Hauterkrankungen, Medikamente. Untersuchung: Blutdruck, EKG, ggf. Lungenfunktion. Bei Raynaud-Verdacht: Allen-Test, Kälteprovokationstest. Bei Tiefst-Kühl: erweiterte Diagnostik (Belastungs-EKG).

6. Beurteilung

Vier-Stufen-Beurteilung. Kontraindikationen: Manifeste KHK, instabile Hypertonie, Asthma mit Kälteinduktion, Raynaud-Syndrom Stadium III–IV.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Kälteschutzkleidung. Schichtenprinzip; geprüfte Tiefkühlanzüge nach EN 342, Kälteschutzhandschuhe nach EN 511.
  2. Aufwärmpausen. 15 min Pause nach 90 min im Tiefkühlbereich; 30 min nach 60 min im Tiefst-Kühlbereich.
  3. Aufwärmraum. Klimatisiert auf min. +21 °C; warme Getränke verfügbar.
  4. Akklimatisation. Neue Mitarbeiter über mehrere Tage langsam an Kälte gewöhnen.
  5. Trinken nicht vergessen. Auch bei Kälte 1,5–2 L/Tag (warme Getränke).
  6. Notfallorganisation. Hypothermie- und Erfrierungs-Erstmaßnahmen, schnelle Erkennung Raynaud-Anfälle.
  7. Schwangerschaftsschutz. Bei Tiefkühl-Bereichen Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit — § 11 MuSchG.

FAQ

Wann ist Pflichtvorsorge bei Kälte zwingend?

Bei Tätigkeiten im Tiefkühl- und Tiefst-Kühlbereich (≤ -10 °C bei längerer Aufenthaltsdauer).

Was ist das Raynaud-Syndrom?

Vasospastische Anfälle der Fingerarterien mit charakteristischer Drei-Phasen-Verfärbung (weiß → blau → rot). Berufskrankheit BK 2104 bei vibrationsinduzierter Form (HAVS). Bei reiner Kälte: oft idiopathisch.

Welche Kälteschutzkleidung ist Pflicht?

Tiefkühlanzug nach EN 342 (Schutz vor Kälte und Wind), Kälteschutzhandschuhe nach EN 511, Sicherheitsschuhe Klasse mit Isolierung, Kälteschutzmütze.

Wie ist das Pausenregime?

Kühlbereich (+5 bis 0 °C): 10 min/h empfohlen. Tiefkühl (-10 bis -25 °C): 15 min nach 90 min. Tiefst-Kühl (< -25 °C): 30 min nach 60 min.

Was tun bei Erfrierung?

Sofort warmen Aufwärmraum aufsuchen. Erfrorenes Areal NICHT reiben! Langsam erwärmen mit lauwarmem Wasser (37–39 °C). Bei tiefer Erfrierung: Notarzt.

Quellen

IAAI — wir setzen die Kältearbeiten-Vorsorge für Sie um

Wir betreuen Tiefkühllogistik, Lebensmittelproduktion, Kühlhäuser und Außenarbeitsbetriebe bundesweit. Erstberatung, kardiovaskuläre Vorsorge mit EKG, Raynaud-Diagnostik, Kälteschutz-Konzepte.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.