StartseiteLeistungen Begehungen & ASA
Leistung

Begehungen und ASA-Sitzungen: Rechtssicher organisiert ab 2026

DGUV Vorschrift 2 in der Neufassung ab 1.1.2026, ASiG § 11, ArbSchG: Wie Begehungen und ASA-Sitzungen heute aussehen müssen – IAAI plant, moderiert, dokumentiert.

Dr. Johannes Angerer·Stand: April 2026·~13 Min Lesezeit

Begehungen sind das Herzstück der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Sie verschaffen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft den unmittelbaren Eindruck, ohne den keine fundierte Beratung möglich ist. Die ASA-Sitzung ist das Forum, in dem Befunde, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten verbindlich abgestimmt werden. Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 sind beide Bausteine verschärft formalisiert worden – inklusive einer Pflicht zur digitalen, revisionssicheren Dokumentation der ASA-Sitzungen. IAAI begleitet Sie mit klarem Jahresplan, professioneller Moderation und vollständiger Dokumentation.

Was Begehungen leisten

Eine Begehung ist mehr als ein Rundgang. Sie folgt einer strukturierten Checkliste, dokumentiert Befunde mit Foto und Beschreibung und endet mit einem Bericht, der Maßnahmen, Verantwortliche und Termine festlegt. Begehungen unterscheiden sich in Anlass und Tiefe:

Routinebegehung. Regelmäßige Begehung im Rahmen der Grundbetreuung. Inhalt: Kontrolle bekannter Gefährdungsschwerpunkte, Prüfung von PSA, Notfallorganisation, Kennzeichnungen, Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Material, Unterweisungsstand.

Anlassbegehung. Begehung nach besonderem Anlass: Unfall, Beinahe-Unfall, neue Anlage, Reorganisation, Beschwerde. Tieferer Detailgrad, oft mit Sifa und Betriebsarzt gemeinsam.

Erstbegehung. Ausführlicher Kennenlern-Rundgang am Beginn der Betreuung. Grundlage für die fortlaufende Gefährdungsbeurteilung und Voraussetzung für telemedizinische Vorsorgen nach AMR 3.4.

Begehung mit Aufsichtsbehörde. Beratungsbegleitung im Rahmen einer LAGetSi- oder BG-Begehung. IAAI bereitet Sie auf Prüfschwerpunkte vor und begleitet die Begehung als Auskunftsgeber.

Rechtliche Grundlagen – ASiG, ArbSchG, DGUV V2

Die Pflicht zur Begehung ergibt sich aus mehreren Quellen. Das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ASiG für Betriebsärzte; § 6 Abs. 1 Nr. 1 ASiG für Sicherheitsfachkräfte) verlangt ausdrücklich die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5) verlangt die Gefährdungsbeurteilung, die ohne aktuelle Arbeitsplatzkenntnis nicht denkbar ist. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Einsatzzeiten und definiert die Mindestbestandteile der Grundbetreuung.

Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ab 1.1.2026 sind drei Punkte besonders wichtig: Erstens – die Obergrenze für die alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Zweitens – Begehungen und ASA-Sitzungen dürfen unter klaren Bedingungen digital (Video) erfolgen. Drittens – ASA-Protokolle müssen ab 2026 digital und revisionssicher geführt werden.

Stand 2026 – DGUV V2 NeufassungDie novellierte DGUV Vorschrift 2 ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Sie lässt digitale Begehungen und Online-ASA-Sitzungen zu, fordert aber zugleich revisionssichere digitale Dokumentation und persoenliche Erstbegehungen. Wer noch mit Papierprotokollen arbeitet, sollte zeitnah migrieren.

Häufigkeit und Tiefe der Begehungen

Die DGUV Vorschrift 2 macht keine starre Vorgabe in Monaten oder Quartalen. Die Häufigkeit ergibt sich aus dem Risikoprofil des Betriebs und ist Teil der Einsatzzeitplanung nach DGUV V2-Anlage. Als Orientierung gilt:

Niedriges Risiko – Verwaltung, IT, Beratung

Eine Begehung pro Jahr in der Regel ausreichend. Schwerpunkt: Bildschirmarbeitsplätze, Ergonomie, Brandschutz, Notfallorganisation, psychische Belastung.

Mittleres Risiko – Pflege, Labor, Hochschulen

Zwei bis drei Begehungen pro Jahr. Schwerpunkt: Infektionsschutz, Hauterkrankungen, Heben/Tragen, Gefahrstoffe, Notfallausrüstung, Hygienemanagement.

Hohes Risiko – Bau, Industrie, Logistik, Chemie

Vier bis sechs Begehungen pro Jahr und Standort. Schwerpunkt: Maschinensicherheit, Quarzstaub, Lärm, Gefahrstoffe, Absturzsicherung, Arbeitsmittelprüfung, PSA, Notfallplan.

Wechselnde Baustellen

Begehung jeder neuen Baustelle und mindestens vierteljaehrliche Stichprobe. Bauspezifische Themen wie Absturz, Erdbau, Quarzstaub, Hygiene, Notfallorganisation, Erste-Hilfe-Kette.

Was eine Begehung dokumentiert

Eine professionelle Begehung dokumentiert mindestens: Datum und beteiligte Personen, geprüfte Bereiche, festgestellte Mängel mit Foto, Kategorisierung in Söfoortmaßnahme/kurzfristig/mittelfristig/Dauerthema, Verantwortliche, Termine und Erfolgsindikator. IAAI nutzt eine eigene digitale Checkliste, die je nach Branche angepasst wird (Pflege, Industrie, Bau, Verwaltung, Bildung, Logistik). Der Bericht wird innerhalb von zehn Werktagen nach Begehung an den Arbeitgeber übermittelt und parallel in die digitale Vorsorge- und Sifa-Akte aufgenommen.

Quartalsweise ASA-Sitzung mit dem IAAI-Team
Quartalsweise ASA-Sitzung – dialogorientiert, dokumentiert, revisionssicher.

Die ASA-Sitzung – das Forum für Entscheidungen

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist nach § 11 ASiG für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend. Mitglieder sind Arbeitgeber oder Beauftragte, zwei Mitglieder der betrieblichen Mitbestimmung (Betriebs- oder Personalrat), Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte. Der ASA tagt mindestens einmal pro Quartal, also viermal im Jahr.

Der ASA ist kein Pflichttermin auf Papier, sondern das zentrale Steuerungsgremium für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hier werden Begehungsbefunde besprochen, Maßnahmenpläne aktualisiert, neue Risiken bewertet, Unterweisungen geplant und Statuskennzahlen überwacht (Krankheitsstand, Unfallzahlen, Berufskrankheits-Verdachtsfälle, Wiedereingliederungen).

Pflichtinhalte einer ASA-Sitzung

Eine ordentlich geführte ASA-Sitzung enthält: Bericht des Betriebsarztes, Bericht der Sicherheitsfachkraft, Bericht der Sicherheitsbeauftragten, Behandlung neuer rechtlicher Anforderungen, Abstimmung von Schwerpunktthemen, Beschluss konkreter Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen, sowie die Behandlung offener Punkte aus der Vorsitzung.

Digitale Pflicht ab 2026

Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zum 1.1.2026 müssen ASA-Protokolle digital und revisionssicher geführt werden. Das heißt: nachvollziehbare Versionierung, Zugriffsschutz, Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren, klare Trennung von Pflicht- und Ergänzungsanteilen. IAAI stellt seinen Kunden eine zertifizierte Plattform zur Verfügung, die diese Anforderungen vollständig erfüllt.

IAAI-Workflow – Begehung und ASA aus einer Hand

Schritt 1 – Jahresplan. Zu Beginn jedes Jahres stimmen wir mit Ihnen einen kompletten Begehungs- und ASA-Plan ab. Termine werden für 12 Monate verbindlich geblockt, inklusive Standortverteilung, Schwerpunktthemen und Vorlagen.

Schritt 2 – Vorbereitung der Begehung. 14 Tage vor jeder Begehung erhält der Arbeitgeber eine Vorbereitungsliste: Themenschwerpunkt, benötigte Dokumente (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle, BG-Kennzahlen), Ansprechpartner, Zugang.

Schritt 3 – Durchführung der Begehung. Sifa und Betriebsarzt begehen den Standort gemeinsam (oder nacheinander, je nach Vereinbarung). Befunde werden direkt in der digitalen Checkliste erfasst, Fotos angehängt, Maßnahmen kategorisiert. Eine kurze Abschlussbesprechung mit Ihnen oder Ihrer Sicherheitsbeauftragten schließt die Begehung.

Schritt 4 – Bericht und Maßnahmenplan. Innerhalb von zehn Werktagen erhalten Sie einen strukturierten Begehungsbericht. Er enthält Befunde, Foto-Dokumentation, Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Terminen, Verweise auf relevante Rechtsgrundlagen.

Schritt 5 – ASA-Vorbereitung. 14 Tage vor der ASA-Sitzung erstellen wir die Tagesordnung gemeinsam mit Ihnen. Pflichtbestandteile (Bericht Betriebsarzt, Sifa, Sicherheitsbeauftragte, Statuskennzahlen, neue rechtliche Anforderungen) sind vorbefüllt; aktuelle Schwerpunkte ergänzen wir.

Schritt 6 – ASA-Moderation. Wir moderieren die Sitzung professionell, sorgen für Einhaltung der Tagesordnung, dokumentieren Beschlüsse und Verantwortliche. Auf Wunsch hybrid (Präsenz und Video) für Multistandort-Belegschaften.

Schritt 7 – Revisionssichere Dokumentation. Das Protokoll wird binnen fünf Werktagen erstellt, von allen Mitgliedern digital signiert und in der zertifizierten ASA-Plattform mit Aufbewahrungsfrist 10 Jahre archiviert. Versionierung und Zugriffsprotokoll erfüllen die DGUV V2-Anforderungen ab 2026.

Schritt 8 – Maßnahmencontrolling. Im darauffolgenden Quartal wird die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen überprüft. Offene Punkte landen in der nächsten Sitzung. Sie behalten zu jedem Zeitpunkt den vollständigen Stand.

Häufig gestellte Fragen

Wie häufig muss ich eine Begehung durchführen lassen?

Die DGUV V2 macht keine starre Frequenzvorgabe. Bei niedrigem Risiko reicht eine Begehung pro Jahr; bei hohem Risiko (Bau, Industrie, Logistik) sind vier bis sechs Begehungen pro Jahr typisch. Die genaue Frequenz steht im Einsatzzeitplan, den IAAI mit Ihnen abstimmt.

Brauche ich einen ASA?

Ja, ab 21 Beschäftigten zwingend. Für kleinere Betriebe ist der ASA optional, wir empfehlen aber ein jährliches „Mini-ASA“-Format zur Bilanz und Planung.

Dürfen ASA-Sitzungen online stattfinden?

Ja, seit der Neufassung der DGUV V2 ab 2026 sind hybride und reine Online-Sitzungen ausdrücklich zulässig. Voraussetzung: revisionssichere Dokumentation, geschuetzte Plattform.

Was passiert bei einer LAGetSi-Begehung ohne ASA-Protokolle?

Die Behörde wird die Vorlage von ASA-Protokollen mit Frist anordnen. Bei wiederholtem Verstoß sind Bußgelder bis zu 30.000 Euro möglich. IAAI erstellt fehlende Protokolle nicht rückwirkend, hilft aber beim Aufbau einer rechtssicheren Struktur ab Vertragsbeginn.

Wer nimmt verbindlich am ASA teil?

Arbeitgeber oder Beauftragte, zwei Vertreter der betrieblichen Mitbestimmung, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte. Bei kleineren Betrieben können Funktionen zusammengelegt werden, das muss aber dokumentiert sein.

Wie lange werden ASA-Protokolle aufbewahrt?

Mindestens zehn Jahre. IAAI archiviert ASA-Protokolle in einer zertifizierten Plattform mit Versionierung, Zugriffsschutz und Aufbewahrungsfrist.

Was kostet ein Begehungs- und ASA-Paket?

Die Kosten richten sich nach Belegschaftsgröße, Branche und Standortzahl. Ein KMU mit 50 Beschäftigten startet typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Jahr (zwei bis drei Begehungen, vier ASA-Sitzungen, Plattform-Zugang).

Quellen, Stand und nächste Schritte

Stand des Beitrags: April 2026. Rechtsgrundlagen: ArbSchG (insbesondere §§ 4, 5, 6, 21), ASiG (insbesondere §§ 3, 6, 11), DGUV Vorschrift 2 (Neufassung 1.1.2026), ergänzende DGUV-Empfehlungen, BG-Branchenvorgaben. Zuständige Aufsichtsbehörden je nach Bundesland (z. B. LAGetSi Berlin, LAVG Brandenburg, LiA NRW).

Begehungen und ASA professionell organisieren

Jahresplan, Moderation, revisionssichere Dokumentation – IAAI als Komplettanbieter. 20 Minuten Erstgespräch – wir klären Ihren Bedarf.

Jetzt Angebot anfordern