Praxisleitfaden 2026: Wirtschaftsstruktur, Unfallzahlen, LAGetSi-Pflichten und konkrete IAAI-Leistungen für Berliner Arbeitgeber.
Berlin ist mit rund 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und mehr als 220.000 Unternehmen einer der dynamischsten Arbeitsmärkte Deutschlands – und einer der vielfältigsten. Vom Industriebetrieb in Spandau über das Krankenhaus in Mitte bis zum Start-up in Friedrichshain treffen hier Geschäftsmodelle, Belegschaftsstrukturen und Gefährdungsprofile aufeinander, die sich sonst kaum eine Region in Deutschland im selben Stadtgebiet leisten kann. Genau deshalb braucht es vor Ort eine arbeitsmedizinische Betreuung, die diese Bandbreite kennt. Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist in Berlin mit erfahrenen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, mobilen Vorsorge-Teams und Fachkräften für Arbeitssicherheit aktiv – rechtssicher, planbar und mit kurzen Reaktionszeiten.
Berlin ist die größte Stadt Deutschlands und gleichzeitig ein Bundesland mit eigener Aufsichtsstruktur. Der Berliner Arbeitsmarkt umfasst nach Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und der Bundesagentur für Arbeit rund 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Mehr als 1.000 Großbetriebe mit jeweils 250 oder mehr Mitarbeitenden vereinen rund 42 Prozent der Beschäftigten auf sich, gleichzeitig gibt es eine extrem breite Basis aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflerinnen und Soloselbstständigen. Diese Mischung prägt die arbeitsmedizinische Versorgung: Gefragt sind Lösungen, die sowohl in einem 8-Personen-Architekturbüro in Prenzlauer Berg funktionieren als auch in einem Logistikzentrum mit dreistelliger Beschäftigtenzahl in Marzahn-Hellersdorf.
Die Branchenstruktur ist Dienstleistungs- und wissensgetrieben. Nach Daten des Business Location Centers entfallen rund 7 Prozent aller deutschen Dienstleistungsunternehmen auf Berlin, im Gesundheitssektor sind es 5,6 Prozent. Die Digitalwirtschaft, die Gesundheitswirtschaft, Forschung und Entwicklung, kreative Industrien sowie Logistik und Verkehr bilden die tragenden Säulen. Die Industriequote ist mit etwa 3 Prozent vergleichsweise gering, dafür existieren mit Siemens, Berlin Chemie, BMW, Mercedes-Benz und einer Vielzahl mittelständischer Produktionsbetriebe weiterhin gewichtige Industrie-Cluster in Spandau, Reinickendorf und entlang des südöstlichen Stadtrands.
Für die Arbeitsmedizin bedeutet diese Struktur eine besondere Anforderung: Der Versorgungsmix muss von der klassischen Vorsorge nach DGUV V25 (G37 Bildschirmarbeit) für Software-Teams über Gefahrstoffvorsorgen in der pharmazeutischen Industrie und Lärmvorsorge in Werkstätten bis hin zu Tropentauglichkeitsuntersuchungen für entsendete Mitarbeitende internationaler NGOs reichen. Hinzu kommen die spezifischen Anforderungen der Berliner Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit Vorsorgeangeboten zu Infektionsgefährdungen, Hautbelastungen und psychischen Belastungen.
Die Pendlerverflechtung mit Brandenburg ist eine weitere Berliner Besonderheit. Rund 230.000 Menschen pendeln täglich aus Brandenburg nach Berlin, gleichzeitig bewegen sich Berliner Beschäftigte in Logistik- und Industrieparks wie Wustermark, Schönefeld oder Ludwigsfelde. Für Unternehmen mit Standorten beidseits der Landesgrenze ist eine arbeitsmedizinische Betreuung sinnvoll, die für beide Bundesländer organisatorisch denkt und mobile Einsätze zwischen den Standorten effizient bündelt.
Auch die Beschäftigungsdynamik ist hoch: Berlin gehört seit Jahren zu den wachstumsstärksten Bundesländern beim sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsaufbau. Für Personalverantwortliche heißt das: häufige Onboardings mit entsprechenden Erstuntersuchungen, regelmäßige Wechsel der Tätigkeitsprofile, hoher Bedarf an strukturierter arbeitsmedizinischer Vorsorge bei Eintritt in neue Tätigkeiten. Nicht zuletzt prägt Berlin eine ausgeprägte internationale Belegschaftsstruktur. In den Tech-Quartieren rund um den Alexanderplatz, in Mitte und in Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten Beschäftigte mit dutzenden Sprachen und sehr unterschiedlichen kulturellen Hintergründen.
Praxisleitfaden 2026: Wirtschaftsstruktur, Unfallzahlen, LAGetSi-Pflichten und konkrete IAAI-Leistungen für Berliner Arbeitgeber.
Berlin ist mit rund 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und mehr als 220.000 Unternehmen einer der dynamischsten Arbeitsmärkte Deutschlands – und einer der vielfältigsten. Vom Industriebetrieb in Spandau über das Krankenhaus in Mitte bis zum Start-up in Friedrichshain treffen hier Geschäftsmodelle, Belegschaftsstrukturen und Gefährdungsprofile aufeinander, die sich sonst kaum eine Region in Deutschland im selben Stadtgebiet leisten kann. Genau deshalb braucht es vor Ort eine arbeitsmedizinische Betreuung, die diese Bandbreite kennt. Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist in Berlin mit erfahrenen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, mobilen Vorsorge-Teams und Fachkräften für Arbeitssicherheit aktiv – rechtssicher, planbar und mit kurzen Reaktionszeiten.
Berlin ist die größte Stadt Deutschlands und gleichzeitig ein Bundesland mit eigener Aufsichtsstruktur. Der Berliner Arbeitsmarkt umfasst nach Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und der Bundesagentur für Arbeit rund 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Mehr als 1.000 Großbetriebe mit jeweils 250 oder mehr Mitarbeitenden vereinen rund 42 Prozent der Beschäftigten auf sich, gleichzeitig gibt es eine extrem breite Basis aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflerinnen und Soloselbstständigen. Diese Mischung prägt die arbeitsmedizinische Versorgung: Gefragt sind Lösungen, die sowohl in einem 8-Personen-Architekturbüro in Prenzlauer Berg funktionieren als auch in einem Logistikzentrum mit dreistelliger Beschäftigtenzahl in Marzahn-Hellersdorf.
Die Branchenstruktur ist Dienstleistungs- und wissensgetrieben. Nach Daten des Business Location Centers entfallen rund 7 Prozent aller deutschen Dienstleistungsunternehmen auf Berlin, im Gesundheitssektor sind es 5,6 Prozent. Die Digitalwirtschaft, die Gesundheitswirtschaft, Forschung und Entwicklung, kreative Industrien sowie Logistik und Verkehr bilden die tragenden Säulen. Die Industriequote ist mit etwa 3 Prozent vergleichsweise gering, dafür existieren mit Siemens, Berlin Chemie, BMW, Mercedes-Benz und einer Vielzahl mittelständischer Produktionsbetriebe weiterhin gewichtige Industrie-Cluster in Spandau, Reinickendorf und entlang des südöstlichen Stadtrands.
Für die Arbeitsmedizin bedeutet diese Struktur eine besondere Anforderung: Der Versorgungsmix muss von der klassischen Vorsorge nach DGUV V25 (G37 Bildschirmarbeit) für Software-Teams über Gefahrstoffvorsorgen in der pharmazeutischen Industrie und Lärmvorsorge in Werkstätten bis hin zu Tropentauglichkeitsuntersuchungen für entsendete Mitarbeitende internationaler NGOs reichen. Hinzu kommen die spezifischen Anforderungen der Berliner Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit Vorsorgeangeboten zu Infektionsgefährdungen, Hautbelastungen und psychischen Belastungen.
Die Pendlerverflechtung mit Brandenburg ist eine weitere Berliner Besonderheit. Rund 230.000 Menschen pendeln täglich aus Brandenburg nach Berlin, gleichzeitig bewegen sich Berliner Beschäftigte in Logistik- und Industrieparks wie Wustermark, Schönefeld oder Ludwigsfelde. Für Unternehmen mit Standorten beidseits der Landesgrenze ist eine arbeitsmedizinische Betreuung sinnvoll, die für beide Bundesländer organisatorisch denkt und mobile Einsätze zwischen den Standorten effizient bündelt.
Auch die Beschäftigungsdynamik ist hoch: Berlin gehört seit Jahren zu den wachstumsstärksten Bundesländern beim sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsaufbau. Für Personalverantwortliche heißt das: häufige Onboardings mit entsprechenden Erstuntersuchungen, regelmäßige Wechsel der Tätigkeitsprofile, hoher Bedarf an strukturierter arbeitsmedizinischer Vorsorge bei Eintritt in neue Tätigkeiten. Nicht zuletzt prägt Berlin eine ausgeprägte internationale Belegschaftsstruktur. In den Tech-Quartieren rund um den Alexanderplatz, in Mitte und in Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten Beschäftigte mit dutzenden Sprachen und sehr unterschiedlichen kulturellen Hintergründen.
Praxisleitfaden 2026: Wirtschaftsstruktur, Unfallzahlen, LAGetSi-Pflichten und konkrete IAAI-Leistungen für Berliner Arbeitgeber.
Berlin ist mit rund 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und mehr als 220.000 Unternehmen einer der dynamischsten Arbeitsmärkte Deutschlands – und einer der vielfältigsten. Vom Industriebetrieb in Spandau über das Krankenhaus in Mitte bis zum Start-up in Friedrichshain treffen hier Geschäftsmodelle, Belegschaftsstrukturen und Gefährdungsprofile aufeinander, die sich sonst kaum eine Region in Deutschland im selben Stadtgebiet leisten kann. Genau deshalb braucht es vor Ort eine arbeitsmedizinische Betreuung, die diese Bandbreite kennt. Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist in Berlin mit erfahrenen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, mobilen Vorsorge-Teams und Fachkräften für Arbeitssicherheit aktiv – rechtssicher, planbar und mit kurzen Reaktionszeiten.
Berlin ist die größte Stadt Deutschlands und gleichzeitig ein Bundesland mit eigener Aufsichtsstruktur. Der Berliner Arbeitsmarkt umfasst nach Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und der Bundesagentur für Arbeit rund 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Mehr als 1.000 Großbetriebe mit jeweils 250 oder mehr Mitarbeitenden vereinen rund 42 Prozent der Beschäftigten auf sich, gleichzeitig gibt es eine extrem breite Basis aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflerinnen und Soloselbstständigen. Diese Mischung prägt die arbeitsmedizinische Versorgung: Gefragt sind Lösungen, die sowohl in einem 8-Personen-Architekturbüro in Prenzlauer Berg funktionieren als auch in einem Logistikzentrum mit dreistelliger Beschäftigtenzahl in Marzahn-Hellersdorf.
Die Branchenstruktur ist Dienstleistungs- und wissensgetrieben. Nach Daten des Business Location Centers entfallen rund 7 Prozent aller deutschen Dienstleistungsunternehmen auf Berlin, im Gesundheitssektor sind es 5,6 Prozent. Die Digitalwirtschaft, die Gesundheitswirtschaft, Forschung und Entwicklung, kreative Industrien sowie Logistik und Verkehr bilden die tragenden Säulen. Die Industriequote ist mit etwa 3 Prozent vergleichsweise gering, dafür existieren mit Siemens, Berlin Chemie, BMW, Mercedes-Benz und einer Vielzahl mittelständischer Produktionsbetriebe weiterhin gewichtige Industrie-Cluster in Spandau, Reinickendorf und entlang des südöstlichen Stadtrands.
Für die Arbeitsmedizin bedeutet diese Struktur eine besondere Anforderung: Der Versorgungsmix muss von der klassischen Vorsorge nach DGUV V25 (G37 Bildschirmarbeit) für Software-Teams über Gefahrstoffvorsorgen in der pharmazeutischen Industrie und Lärmvorsorge in Werkstätten bis hin zu Tropentauglichkeitsuntersuchungen für entsendete Mitarbeitende internationaler NGOs reichen. Hinzu kommen die spezifischen Anforderungen der Berliner Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit Vorsorgeangeboten zu Infektionsgefährdungen, Hautbelastungen und psychischen Belastungen.
Die Pendlerverflechtung mit Brandenburg ist eine weitere Berliner Besonderheit. Rund 230.000 Menschen pendeln täglich aus Brandenburg nach Berlin, gleichzeitig bewegen sich Berliner Beschäftigte in Logistik- und Industrieparks wie Wustermark, Schönefeld oder Ludwigsfelde. Für Unternehmen mit Standorten beidseits der Landesgrenze ist eine arbeitsmedizinische Betreuung sinnvoll, die für beide Bundesländer organisatorisch denkt und mobile Einsätze zwischen den Standorten effizient bündelt.
Auch die Beschäftigungsdynamik ist hoch: Berlin gehört seit Jahren zu den wachstumsstärksten Bundesländern beim sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsaufbau. Für Personalverantwortliche heißt das: häufige Onboardings mit entsprechenden Erstuntersuchungen, regelmäßige Wechsel der Tätigkeitsprofile, hoher Bedarf an strukturierter arbeitsmedizinischer Vorsorge bei Eintritt in neue Tätigkeiten. Nicht zuletzt prägt Berlin eine ausgeprägte internationale Belegschaftsstruktur. In den Tech-Quartieren rund um den Alexanderplatz, in Mitte und in Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten Beschäftigte mit dutzenden Sprachen und sehr unterschiedlichen kulturellen Hintergründen.
Die Berliner Risikolandschaft folgt der Branchenstruktur. Die für Berliner Unternehmen wichtigsten gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, die BG ETEM, die BG BAU, die BGW (Wohlfahrtspflege und Gesundheitsdienst) sowie die Unfallkasse Berlin für den öffentlichen Bereich. Die Statistiken dieser Träger zeichnen ein konsistentes Bild: Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind in den letzten Berichtsjahren rückläufig, während die Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten zunehmen.
Die VBG, zuständig für einen großen Teil der Berliner Dienstleistungsunternehmen, verzeichnete laut Jahresbericht 2024 insgesamt 73 tödliche Arbeitsunfälle bundesweit – ein Rückgang von rund 17 Prozent gegenüber 88 Fällen im Vorjahr. Die BG ETEM meldete 2024 etwas über 47.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, ein Minus von 4,7 Prozent. Bei den Berufskrankheitsanzeigen liegt sie erstmals oberhalb der Marke von 7.000 Verdachtsfällen, was unter anderem auf die erweiterte Berufskrankheitenliste zurückgeht. Die BG BAU verzeichnete 91.813 meldepflichtige Arbeitsunfälle 2024 (-4,5 Prozent), bei den Berufskrankheits-Verdachtsmeldungen aber einen Zuwachs um 7,1 Prozent auf 21.061 Fälle.
Erstens: Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen. Die Großbaustellen rund um den ÖPNV-Ausbau, das Wohnungsbauprogramm im Berliner Süden und die fortlaufenden Sanierungen der innerstädtischen Infrastruktur sorgen dafür, dass Absturzunfälle, Stolper- und Sturzunfälle sowie Belastungen durch Quarzstaub, Lärm und Vibrationen weiterhin im Fokus stehen. Die BG BAU empfiehlt für Berliner Betriebe explizit eine engmaschige arbeitsmedizinische Vorsorge, insbesondere G20 Lärm, G24 Hauterkrankungen, G26 Atemschutz und G42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung.
Zweitens: Gesundheits- und Sozialwesen. Berlin hat mit der Charité, der Vivantes-Klinikgruppe, dem DRK-Klinikverbund und einer Vielzahl konfessioneller und freier Träger eine besonders dichte Krankenhauslandschaft. In den Jahresberichten der BGW dominieren in dieser Branche Infektionsexpositionen (z. B. nadelstichbedingte Verletzungen), Hauterkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Belastungen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G42 (Infektionsgefährdung), G24 (Hauterkrankungen) und ergonomisch-psychisch ausgerichtete Wunschvorsorgen sind in diesen Einrichtungen zentral.
Drittens: Bildschirmintensive Wissensarbeit. In Berlins Tech- und Beratungsszene betrifft die Arbeitsmedizin überwiegend Augen-, Bewegungs- und Stressthemen. Die Vorsorge nach DGUV-Empfehlung G37 (Bildschirmarbeit), Beratung zur Ergonomie im Hybrid- und Homeoffice-Setting sowie psychische Belastungsanalysen nach §5 ArbSchG sind hier die zentralen Bausteine. Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten wie BK 2108/2109 (bandscheibenbedingte Erkrankungen) sind in dieser Gruppe selten, dafür wachsen Anzeigen wegen psychischer Belastungsfolgen.
Eine Berliner Spezialität ist außerdem die hohe Zahl von Wegeunfällen. Aufgrund des dichten Verkehrs, des Anteils Radfahrender und der ausgeprägten ÖPNV-Nutzung verzeichnen mehrere BGen für Berlin überdurchschnittliche Wegeunfall-Quoten. Für Arbeitgebende empfiehlt sich ein systematisches Mobilitätskonzept mit Schulungen zum sicheren Radverkehr sowie ein klares Vorgehen bei Wegeunfällen (Unfalldokumentation, D-Arzt-Verfahren, Reintegrationsmanagement).
Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist daneben das Thema Lärm in Berliner Industrie- und Logistikbetrieben weiterhin relevant, ebenso Atemwegsbelastungen in Reinigung, Hauswirtschaft und Gastronomie sowie Hauterkrankungen in Pflege und Friseurhandwerk. Die jüngsten Jahresberichte der DGUV (Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2023“) untermauern, dass der Anteil schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle insgesamt zurückgeht – ein Erfolg systematischer Prävention –, während gleichzeitig die Anzeigen auf Berufskrankheiten weiter zunehmen. Für die betriebliche Praxis heißt das: Prävention muss heute beide Seiten gleichzeitig adressieren – akute Unfälle (z. B. Sturz, Stich, Schnitt) und chronische Belastungen (Lärm, Bewegungsarmut, Hautexposition, psychische Belastung).
IAAI Arbeitssicherheit verbindet diese beiden Welten in der Berliner Betreuung: Die betriebsärztliche Tätigkeit deckt klassische Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Beratung ab, während die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) gemeinsam mit den Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, ASA-Sitzungen vorbereiten, Begehungen durchführen und Sicherheitsunterweisungen organisieren.
Die rechtliche Klammer für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ist auf Bundesebene gesetzt – vor allem durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie die DGUV Vorschrift 2. In Berlin kommt die Aufsicht durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) hinzu, das gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften das duale Aufsichtssystem bildet.
Das ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine bedarfsgerechte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dies: Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung, in der sich die Einsatzzeiten aus einer Grundbetreuung (festgelegte Einsatzzeit pro Jahr und Beschäftigten) und einem betriebsspezifischen Teil zusammensetzen, der individuell auf das Tätigkeitsprofil abgestimmt wird. Für Kleinbetriebe bis 10 Beschäftigte besteht alternativ die Möglichkeit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell).
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Sie ist die Grundlage jeder Präventionsstrategie und muss alle wesentlichen Gefährdungen erfassen – körperliche, chemische, biologische, ergonomische und psychische. In Berlin ist insbesondere die psychische Gefährdungsbeurteilung in vielen Branchen verbindlicher Prüfgegenstand bei LAGetSi-Begehungen geworden. Die ArbMedVV regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge in drei Stufen: Pflichtvorsorge (z. B. bei Tätigkeiten mit Lärm über 85 dB(A) oder mit bestimmten Gefahrstoffen), Angebotsvorsorge (z. B. Bildschirmarbeit) und Wunschvorsorge auf Wunsch der Beschäftigten.
Das LAGetSi ist die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Berlin und Ansprechpartnerin für Arbeitgeber bei behördlichen Genehmigungen, Anzeigen und Stellungnahmen. Es kontrolliert Arbeitsplätze, prüft Arbeitszeitregelungen, begleitet Erlaubnisverfahren bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und ist beispielsweise zuständig bei Vorkommnissen mit Gefahrstoffen oder bei Anzeigen nach Mutterschutzgesetz. Wer in Berlin als Arbeitgeber tätig ist, sollte einen klaren Prozess für den Umgang mit LAGetSi-Anfragen etablieren – inklusive Ansprechpersonen, Vorlagestrukturen und Dokumentationsrichtlinien.
Eine Berliner Besonderheit ist die hohe Inspektions- und Beratungsdichte in den Bereichen Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit und Gefahrstoffe. Auch die Anforderungen an die Dokumentation arbeitsmedizinischer Vorsorgen werden durch das LAGetSi konsequent geprüft. Für Unternehmen heißt das: Eine ordentlich geführte Vorsorgekartei, vollständige Bestellungen von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft sowie nachweisbare Unterweisungen sind nicht nur Best Practice, sondern unmittelbar prüfungsrelevant.
Aktuell zeigt die Regulatorik 2026 zudem zwei wichtige Trends, die für Berlin relevant sind: Erstens werden die Vorgaben zu psychischer Gefährdungsbeurteilung weiter konkretisiert. Zweitens hat der Verordnungsgeber im Bereich der Telemedizin und digitalen Vorsorge nachgeschärft – die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4 lässt unter klar definierten Bedingungen Vorsorgen per Videosprechstunde zu, während die ArbMedVV die Vor-Ort-Pflicht für bestimmte körperliche Untersuchungen (z. B. mit Probenahme oder Funktionstests) bestehen lässt.
Schließlich gilt für jeden Berliner Arbeitgeber: Die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist verbindlich schriftlich vorzunehmen, der Aufgabenumfang zu dokumentieren und mindestens jährlich zu überprüfen. IAAI stellt seinen Berliner Kunden die entsprechenden rechtssicheren Bestellungsformulare zur Verfügung – einschließlich der Dokumentation des Einsatzzeitumfangs nach DGUV V2.
Die Berliner Risikolandschaft folgt der Branchenstruktur. Die für Berliner Unternehmen wichtigsten gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, die BG ETEM, die BG BAU, die BGW (Wohlfahrtspflege und Gesundheitsdienst) sowie die Unfallkasse Berlin für den öffentlichen Bereich. Die Statistiken dieser Träger zeichnen ein konsistentes Bild: Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind in den letzten Berichtsjahren rückläufig, während die Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten zunehmen.
Die VBG, zuständig für einen großen Teil der Berliner Dienstleistungsunternehmen, verzeichnete laut Jahresbericht 2024 insgesamt 73 tödliche Arbeitsunfälle bundesweit – ein Rückgang von rund 17 Prozent gegenüber 88 Fällen im Vorjahr. Die BG ETEM meldete 2024 etwas über 47.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, ein Minus von 4,7 Prozent. Bei den Berufskrankheitsanzeigen liegt sie erstmals oberhalb der Marke von 7.000 Verdachtsfällen, was unter anderem auf die erweiterte Berufskrankheitenliste zurückgeht. Die BG BAU verzeichnete 91.813 meldepflichtige Arbeitsunfälle 2024 (-4,5 Prozent), bei den Berufskrankheits-Verdachtsmeldungen aber einen Zuwachs um 7,1 Prozent auf 21.061 Fälle.
Erstens: Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen. Die Großbaustellen rund um den ÖPNV-Ausbau, das Wohnungsbauprogramm im Berliner Süden und die fortlaufenden Sanierungen der innerstädtischen Infrastruktur sorgen dafür, dass Absturzunfälle, Stolper- und Sturzunfälle sowie Belastungen durch Quarzstaub, Lärm und Vibrationen weiterhin im Fokus stehen. Die BG BAU empfiehlt für Berliner Betriebe explizit eine engmaschige arbeitsmedizinische Vorsorge, insbesondere G20 Lärm, G24 Hauterkrankungen, G26 Atemschutz und G42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung.
Zweitens: Gesundheits- und Sozialwesen. Berlin hat mit der Charité, der Vivantes-Klinikgruppe, dem DRK-Klinikverbund und einer Vielzahl konfessioneller und freier Träger eine besonders dichte Krankenhauslandschaft. In den Jahresberichten der BGW dominieren in dieser Branche Infektionsexpositionen (z. B. nadelstichbedingte Verletzungen), Hauterkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Belastungen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G42 (Infektionsgefährdung), G24 (Hauterkrankungen) und ergonomisch-psychisch ausgerichtete Wunschvorsorgen sind in diesen Einrichtungen zentral.
Drittens: Bildschirmintensive Wissensarbeit. In Berlins Tech- und Beratungsszene betrifft die Arbeitsmedizin überwiegend Augen-, Bewegungs- und Stressthemen. Die Vorsorge nach DGUV-Empfehlung G37 (Bildschirmarbeit), Beratung zur Ergonomie im Hybrid- und Homeoffice-Setting sowie psychische Belastungsanalysen nach §5 ArbSchG sind hier die zentralen Bausteine. Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten wie BK 2108/2109 (bandscheibenbedingte Erkrankungen) sind in dieser Gruppe selten, dafür wachsen Anzeigen wegen psychischer Belastungsfolgen.
Eine Berliner Spezialität ist außerdem die hohe Zahl von Wegeunfällen. Aufgrund des dichten Verkehrs, des Anteils Radfahrender und der ausgeprägten ÖPNV-Nutzung verzeichnen mehrere BGen für Berlin überdurchschnittliche Wegeunfall-Quoten. Für Arbeitgebende empfiehlt sich ein systematisches Mobilitätskonzept mit Schulungen zum sicheren Radverkehr sowie ein klares Vorgehen bei Wegeunfällen (Unfalldokumentation, D-Arzt-Verfahren, Reintegrationsmanagement).
Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist daneben das Thema Lärm in Berliner Industrie- und Logistikbetrieben weiterhin relevant, ebenso Atemwegsbelastungen in Reinigung, Hauswirtschaft und Gastronomie sowie Hauterkrankungen in Pflege und Friseurhandwerk. Die jüngsten Jahresberichte der DGUV (Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2023“) untermauern, dass der Anteil schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle insgesamt zurückgeht – ein Erfolg systematischer Prävention –, während gleichzeitig die Anzeigen auf Berufskrankheiten weiter zunehmen. Für die betriebliche Praxis heißt das: Prävention muss heute beide Seiten gleichzeitig adressieren – akute Unfälle (z. B. Sturz, Stich, Schnitt) und chronische Belastungen (Lärm, Bewegungsarmut, Hautexposition, psychische Belastung).
IAAI Arbeitssicherheit verbindet diese beiden Welten in der Berliner Betreuung: Die betriebsärztliche Tätigkeit deckt klassische Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Beratung ab, während die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) gemeinsam mit den Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, ASA-Sitzungen vorbereiten, Begehungen durchführen und Sicherheitsunterweisungen organisieren.
Die rechtliche Klammer für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ist auf Bundesebene gesetzt – vor allem durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie die DGUV Vorschrift 2. In Berlin kommt die Aufsicht durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) hinzu, das gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften das duale Aufsichtssystem bildet.
Das ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine bedarfsgerechte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dies: Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung, in der sich die Einsatzzeiten aus einer Grundbetreuung (festgelegte Einsatzzeit pro Jahr und Beschäftigten) und einem betriebsspezifischen Teil zusammensetzen, der individuell auf das Tätigkeitsprofil abgestimmt wird. Für Kleinbetriebe bis 10 Beschäftigte besteht alternativ die Möglichkeit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell).
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Sie ist die Grundlage jeder Präventionsstrategie und muss alle wesentlichen Gefährdungen erfassen – körperliche, chemische, biologische, ergonomische und psychische. In Berlin ist insbesondere die psychische Gefährdungsbeurteilung in vielen Branchen verbindlicher Prüfgegenstand bei LAGetSi-Begehungen geworden. Die ArbMedVV regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge in drei Stufen: Pflichtvorsorge (z. B. bei Tätigkeiten mit Lärm über 85 dB(A) oder mit bestimmten Gefahrstoffen), Angebotsvorsorge (z. B. Bildschirmarbeit) und Wunschvorsorge auf Wunsch der Beschäftigten.
Das LAGetSi ist die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Berlin und Ansprechpartnerin für Arbeitgeber bei behördlichen Genehmigungen, Anzeigen und Stellungnahmen. Es kontrolliert Arbeitsplätze, prüft Arbeitszeitregelungen, begleitet Erlaubnisverfahren bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und ist beispielsweise zuständig bei Vorkommnissen mit Gefahrstoffen oder bei Anzeigen nach Mutterschutzgesetz. Wer in Berlin als Arbeitgeber tätig ist, sollte einen klaren Prozess für den Umgang mit LAGetSi-Anfragen etablieren – inklusive Ansprechpersonen, Vorlagestrukturen und Dokumentationsrichtlinien.
Eine Berliner Besonderheit ist die hohe Inspektions- und Beratungsdichte in den Bereichen Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit und Gefahrstoffe. Auch die Anforderungen an die Dokumentation arbeitsmedizinischer Vorsorgen werden durch das LAGetSi konsequent geprüft. Für Unternehmen heißt das: Eine ordentlich geführte Vorsorgekartei, vollständige Bestellungen von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft sowie nachweisbare Unterweisungen sind nicht nur Best Practice, sondern unmittelbar prüfungsrelevant.
Aktuell zeigt die Regulatorik 2026 zudem zwei wichtige Trends, die für Berlin relevant sind: Erstens werden die Vorgaben zu psychischer Gefährdungsbeurteilung weiter konkretisiert. Zweitens hat der Verordnungsgeber im Bereich der Telemedizin und digitalen Vorsorge nachgeschärft – die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4 lässt unter klar definierten Bedingungen Vorsorgen per Videosprechstunde zu, während die ArbMedVV die Vor-Ort-Pflicht für bestimmte körperliche Untersuchungen (z. B. mit Probenahme oder Funktionstests) bestehen lässt.
Schließlich gilt für jeden Berliner Arbeitgeber: Die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist verbindlich schriftlich vorzunehmen, der Aufgabenumfang zu dokumentieren und mindestens jährlich zu überprüfen. IAAI stellt seinen Berliner Kunden die entsprechenden rechtssicheren Bestellungsformulare zur Verfügung – einschließlich der Dokumentation des Einsatzzeitumfangs nach DGUV V2.

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Berliner Unternehmen mit dem vollständigen Pflichtportfolio nach ASiG, ArbMedVV und DGUV V2 sowie mit ergänzenden Gesundheitsangeboten. Für Berliner Kunden stehen zwei zentrale Leistungspfade bereit: die regelmäßige betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Grundbetreuung) und die anlassbezogene Betreuung für einzelne Vorhaben.
In der Grundbetreuung nach DGUV V2 übernimmt IAAI die Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, plant die jährlichen Einsatzzeiten und stellt sicher, dass alle Pflichtbausteine erfüllt sind: Begehungen der Arbeitsstätten, ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) ab 20 Beschäftigten, Beratung zur Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV-Anlage 1 sowie Sicherheitsunterweisungen. Berliner Kunden erhalten dabei einen festen Ansprechpartner aus dem Berliner Team und einen schriftlichen Jahresplan, in dem alle Termine, Untersuchungen und Begehungen vorab geblockt sind.
Die anlassbezogenen Leistungen umfassen unter anderem den Klassiker G37-Bildschirmvorsorge (jetzt ArbMedVV-Angebotsvorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“), die Vorsorge G42 bei Infektionsgefährdung (Krankenhäuser, Pflege, Labor), G20 Lärm und G24 Hauterkrankungen, ferner Eignungsuntersuchungen wie G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, G26 Atemschutz und Reisemedizin (G35) für entsendete Mitarbeitende. Für Berliner Krankenhäuser, Reha-Zentren und Pflegeeinrichtungen ist insbesondere das Paket „Infektionsschutz“ relevant: Hepatitis-Beratung, Titer-Bestimmungen, Impfberatung und Nachverfolgung von Impfschemata gehören zur Standardversorgung.
IAAI bringt arbeitsmedizinische Untersuchungen direkt in den Betrieb. Für Berliner Unternehmen mit Belegschaften ab etwa 30 Personen lassen sich Vor-Ort-Untersuchungstage planen – inklusive ergonomischer Begehung am Arbeitsplatz, Bildschirmsehtest und Beratungsgespräch. Größere Aktionen wie Grippeimpfaktionen im Herbst oder Reisemedizin-Sprechtage werden als geschlossene Tagestermine im Unternehmen abgewickelt. Der Vorteil ist messbar: Statt einzelner Termine an verschiedenen Tagen mit Anfahrtszeiten zur Praxis bündelt eine Vor-Ort-Aktion die Vorsorgen mit minimaler Arbeitsausfallzeit.
IAAI bietet eine systematische sicherheitstechnische Betreuung durch zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dazu gehören die Begleitung der Gefährdungsbeurteilung (inklusive psychischer Belastung), die Unterstützung bei Begehungen, Stellungnahmen zu Bauplanungen, Beratung zu Arbeitsmitteln und Unterweisungen sowie die Erstellung und Pflege der Dokumentation. In sensiblen Bereichen – etwa der Gefahrstoff-Beratung – arbeiten Sifa und Betriebsärzteteam eng zusammen.
IAAI deckt in Berlin den steigenden Bedarf an betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) und Eingliederungsmanagement (BEM). Dazu gehören Konzepte für gesunde Hybridarbeit, Gesundheitstage mit Hautkrebs-Screening oder Schlafmedizin-Check, BEM-Erstgespräche durch arbeitsmedizinisch geschultes Personal sowie Beratung zur Wiedereingliederung nach Long-COVID, Burnout oder orthopädischen Eingriffen. Berliner Kunden mit hoher Wissensarbeitsquote wählen häufig eine Kombination aus arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge und ergänzendem BGM, wobei IAAI klar trennt, was Pflicht ist und was freiwillig finanziert wird.
IAAI sichert seinen Berliner Kunden zu, dass ein Termin für eine arbeitsmedizinische Vorsorge oder eine Eignungsuntersuchung binnen 14 Kalendertagen vergeben wird. Bei dringlichen Anlässen (z. B. unmittelbar erforderliche G42-Vorsorge nach Nadelstichverletzung) sind Same-Day-Termine über die Berliner Telemedizin-Sprechstunde organisierbar. Alle Vorgänge werden revisionssicher dokumentiert: Die elektronische Vorsorgekartei der IAAI hält Vorsorgedaten DSGVO-konform vor und ermöglicht jederzeit Auszüge für interne Audits oder bei Rückfragen des LAGetSi. Die Dokumentation umfasst auch die Bestellungsurkunden, Einsatzzeitennachweise nach DGUV V2 und die Protokolle der ASA-Sitzungen.

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Berliner Unternehmen mit dem vollständigen Pflichtportfolio nach ASiG, ArbMedVV und DGUV V2 sowie mit ergänzenden Gesundheitsangeboten. Für Berliner Kunden stehen zwei zentrale Leistungspfade bereit: die regelmäßige betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Grundbetreuung) und die anlassbezogene Betreuung für einzelne Vorhaben.
In der Grundbetreuung nach DGUV V2 übernimmt IAAI die Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, plant die jährlichen Einsatzzeiten und stellt sicher, dass alle Pflichtbausteine erfüllt sind: Begehungen der Arbeitsstätten, ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) ab 20 Beschäftigten, Beratung zur Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV-Anlage 1 sowie Sicherheitsunterweisungen. Berliner Kunden erhalten dabei einen festen Ansprechpartner aus dem Berliner Team und einen schriftlichen Jahresplan, in dem alle Termine, Untersuchungen und Begehungen vorab geblockt sind.
Die anlassbezogenen Leistungen umfassen unter anderem den Klassiker G37-Bildschirmvorsorge (jetzt ArbMedVV-Angebotsvorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“), die Vorsorge G42 bei Infektionsgefährdung (Krankenhäuser, Pflege, Labor), G20 Lärm und G24 Hauterkrankungen, ferner Eignungsuntersuchungen wie G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, G26 Atemschutz und Reisemedizin (G35) für entsendete Mitarbeitende. Für Berliner Krankenhäuser, Reha-Zentren und Pflegeeinrichtungen ist insbesondere das Paket „Infektionsschutz“ relevant: Hepatitis-Beratung, Titer-Bestimmungen, Impfberatung und Nachverfolgung von Impfschemata gehören zur Standardversorgung.
IAAI bringt arbeitsmedizinische Untersuchungen direkt in den Betrieb. Für Berliner Unternehmen mit Belegschaften ab etwa 30 Personen lassen sich Vor-Ort-Untersuchungstage planen – inklusive ergonomischer Begehung am Arbeitsplatz, Bildschirmsehtest und Beratungsgespräch. Größere Aktionen wie Grippeimpfaktionen im Herbst oder Reisemedizin-Sprechtage werden als geschlossene Tagestermine im Unternehmen abgewickelt. Der Vorteil ist messbar: Statt einzelner Termine an verschiedenen Tagen mit Anfahrtszeiten zur Praxis bündelt eine Vor-Ort-Aktion die Vorsorgen mit minimaler Arbeitsausfallzeit.
IAAI bietet eine systematische sicherheitstechnische Betreuung durch zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dazu gehören die Begleitung der Gefährdungsbeurteilung (inklusive psychischer Belastung), die Unterstützung bei Begehungen, Stellungnahmen zu Bauplanungen, Beratung zu Arbeitsmitteln und Unterweisungen sowie die Erstellung und Pflege der Dokumentation. In sensiblen Bereichen – etwa der Gefahrstoff-Beratung – arbeiten Sifa und Betriebsärzteteam eng zusammen.
IAAI deckt in Berlin den steigenden Bedarf an betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) und Eingliederungsmanagement (BEM). Dazu gehören Konzepte für gesunde Hybridarbeit, Gesundheitstage mit Hautkrebs-Screening oder Schlafmedizin-Check, BEM-Erstgespräche durch arbeitsmedizinisch geschultes Personal sowie Beratung zur Wiedereingliederung nach Long-COVID, Burnout oder orthopädischen Eingriffen. Berliner Kunden mit hoher Wissensarbeitsquote wählen häufig eine Kombination aus arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge und ergänzendem BGM, wobei IAAI klar trennt, was Pflicht ist und was freiwillig finanziert wird.
IAAI sichert seinen Berliner Kunden zu, dass ein Termin für eine arbeitsmedizinische Vorsorge oder eine Eignungsuntersuchung binnen 14 Kalendertagen vergeben wird. Bei dringlichen Anlässen (z. B. unmittelbar erforderliche G42-Vorsorge nach Nadelstichverletzung) sind Same-Day-Termine über die Berliner Telemedizin-Sprechstunde organisierbar. Alle Vorgänge werden revisionssicher dokumentiert: Die elektronische Vorsorgekartei der IAAI hält Vorsorgedaten DSGVO-konform vor und ermöglicht jederzeit Auszüge für interne Audits oder bei Rückfragen des LAGetSi. Die Dokumentation umfasst auch die Bestellungsurkunden, Einsatzzeitennachweise nach DGUV V2 und die Protokolle der ASA-Sitzungen.
IAAI sichert binnen 14 Tagen einen verbindlichen Termin in Berlin zu. Für laufende Betreuungsverträge ist die Reaktionszeit kürzer, da feste Sprechzeiten in das Berliner Team eingeplant sind.
Ja. Bereits ab dem ersten Beschäftigten ist das ASiG anwendbar. Für Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeitende kann das Unternehmermodell der DGUV V2 die Regelbetreuung ersetzen, der Beratungsbedarf zu Vorsorgen und Gefährdungsbeurteilung bleibt aber bestehen. IAAI unterstützt beide Modelle.
Ein mobiles IAAI-Team kommt zum festgelegten Termin in den Berliner Betrieb. In einem ungestörten Raum führen Betriebsärztin und medizinische Fachangestellte die geplanten Vorsorgen durch (z. B. Bildschirm, Lärm, Atemschutz, G42, Reisemedizin). Pro Stunde werden je nach Vorsorgeart 6–10 Beschäftigte versorgt. Anschließend erhalten Beschäftigte ihre individuelle Bescheinigung, das Unternehmen eine zusammenfassende Dokumentation für die Vorsorgekartei.
Die Kosten richten sich nach Beschäftigtenzahl, Branche, Risikoprofil und gewünschtem Leistungsumfang. Grundbetreuungspauschalen pro Beschäftigtem sind die Regel; mobile Aktionen werden separat kalkuliert. IAAI erstellt nach kurzem Erstgespräch ein verbindliches Angebot.
Ja. IAAI begleitet Berliner Unternehmen bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Das Vorgehen kombiniert Befragungen, Workshops und Beobachtungen, die Ergebnisse fließen in einen rechtskonformen Maßnahmenplan ein.
Für bestimmte Vorsorgen ja. Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4 lässt seit 2024 unter klar definierten Bedingungen telemedizinische Anteile zu (z. B. Anamnese, Beratungsgespräch). Körperliche Untersuchungen, Probenahmen oder Funktionstests bleiben Vor-Ort-Pflicht.
Die BG-Zuordnung richtet sich nach der Hauptbranche. Dienstleister gehören meist zur VBG, Krankenhäuser zur BGW, Bauunternehmen zur BG BAU, Industrieelektronik und Medien zur BG ETEM, Logistik zur BG Verkehr. IAAI prüft die Zuordnung im Onboarding und stimmt die Vorsorge-Programme mit den Vorgaben der zuständigen BG ab.
Stand des Beitrags: April 2026. Rechtsstand und Statistik basieren unter anderem auf den Jahresberichten 2024 von BG ETEM, VBG und BG BAU, der Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2023“ der DGUV, den Veröffentlichungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und der Investitionsbank Berlin sowie den Informationen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Gesetzliche Grundlagen: ASiG, ArbSchG, ArbMedVV, DGUV Vorschrift 2 (Stand 2024/2025).
Wenn Sie für Ihren Berliner Standort eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung suchen, ist der schnellste Weg ein kurzes Erstgespräch mit dem IAAI-Team. In 20 Minuten klären wir, welche Pflichtleistungen Sie heute schon abdecken, wo es Lücken gibt und wie ein passendes Betreuungspaket aussieht.
Termin binnen 14 Tagen, ArbMedVV-konform, vor Ort und mobil. Lassen Sie uns Ihren Bedarf in einem 20-Minuten-Erstgespräch durchgehen.
Jetzt Angebot anfordernIAAI sichert binnen 14 Tagen einen verbindlichen Termin in Berlin zu. Für laufende Betreuungsverträge ist die Reaktionszeit kürzer, da feste Sprechzeiten in das Berliner Team eingeplant sind.
Ja. Bereits ab dem ersten Beschäftigten ist das ASiG anwendbar. Für Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeitende kann das Unternehmermodell der DGUV V2 die Regelbetreuung ersetzen, der Beratungsbedarf zu Vorsorgen und Gefährdungsbeurteilung bleibt aber bestehen. IAAI unterstützt beide Modelle.
Ein mobiles IAAI-Team kommt zum festgelegten Termin in den Berliner Betrieb. In einem ungestörten Raum führen Betriebsärztin und medizinische Fachangestellte die geplanten Vorsorgen durch (z. B. Bildschirm, Lärm, Atemschutz, G42, Reisemedizin). Pro Stunde werden je nach Vorsorgeart 6–10 Beschäftigte versorgt. Anschließend erhalten Beschäftigte ihre individuelle Bescheinigung, das Unternehmen eine zusammenfassende Dokumentation für die Vorsorgekartei.
Die Kosten richten sich nach Beschäftigtenzahl, Branche, Risikoprofil und gewünschtem Leistungsumfang. Grundbetreuungspauschalen pro Beschäftigtem sind die Regel; mobile Aktionen werden separat kalkuliert. IAAI erstellt nach kurzem Erstgespräch ein verbindliches Angebot.
Ja. IAAI begleitet Berliner Unternehmen bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Das Vorgehen kombiniert Befragungen, Workshops und Beobachtungen, die Ergebnisse fließen in einen rechtskonformen Maßnahmenplan ein.
Für bestimmte Vorsorgen ja. Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4 lässt seit 2024 unter klar definierten Bedingungen telemedizinische Anteile zu (z. B. Anamnese, Beratungsgespräch). Körperliche Untersuchungen, Probenahmen oder Funktionstests bleiben Vor-Ort-Pflicht.
Die BG-Zuordnung richtet sich nach der Hauptbranche. Dienstleister gehören meist zur VBG, Krankenhäuser zur BGW, Bauunternehmen zur BG BAU, Industrieelektronik und Medien zur BG ETEM, Logistik zur BG Verkehr. IAAI prüft die Zuordnung im Onboarding und stimmt die Vorsorge-Programme mit den Vorgaben der zuständigen BG ab.
Stand des Beitrags: April 2026. Rechtsstand und Statistik basieren unter anderem auf den Jahresberichten 2024 von BG ETEM, VBG und BG BAU, der Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2023“ der DGUV, den Veröffentlichungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und der Investitionsbank Berlin sowie den Informationen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Gesetzliche Grundlagen: ASiG, ArbSchG, ArbMedVV, DGUV Vorschrift 2 (Stand 2024/2025).
Wenn Sie für Ihren Berliner Standort eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung suchen, ist der schnellste Weg ein kurzes Erstgespräch mit dem IAAI-Team. In 20 Minuten klären wir, welche Pflichtleistungen Sie heute schon abdecken, wo es Lücken gibt und wie ein passendes Betreuungspaket aussieht.
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Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Berliner Unternehmen mit dem vollständigen Pflichtportfolio nach ASiG, ArbMedVV und DGUV V2 sowie mit ergänzenden Gesundheitsangeboten. Für Berliner Kunden stehen zwei zentrale Leistungspfade bereit: die regelmäßige betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Grundbetreuung) und die anlassbezogene Betreuung für einzelne Vorhaben.
In der Grundbetreuung nach DGUV V2 übernimmt IAAI die Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, plant die jährlichen Einsatzzeiten und stellt sicher, dass alle Pflichtbausteine erfüllt sind: Begehungen der Arbeitsstätten, ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) ab 20 Beschäftigten, Beratung zur Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV-Anlage 1 sowie Sicherheitsunterweisungen. Berliner Kunden erhalten dabei einen festen Ansprechpartner aus dem Berliner Team und einen schriftlichen Jahresplan, in dem alle Termine, Untersuchungen und Begehungen vorab geblockt sind.
Die anlassbezogenen Leistungen umfassen unter anderem den Klassiker G37-Bildschirmvorsorge (jetzt ArbMedVV-Angebotsvorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“), die Vorsorge G42 bei Infektionsgefährdung (Krankenhäuser, Pflege, Labor), G20 Lärm und G24 Hauterkrankungen, ferner Eignungsuntersuchungen wie G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, G26 Atemschutz und Reisemedizin (G35) für entsendete Mitarbeitende. Für Berliner Krankenhäuser, Reha-Zentren und Pflegeeinrichtungen ist insbesondere das Paket „Infektionsschutz“ relevant: Hepatitis-Beratung, Titer-Bestimmungen, Impfberatung und Nachverfolgung von Impfschemata gehören zur Standardversorgung.
IAAI bringt arbeitsmedizinische Untersuchungen direkt in den Betrieb. Für Berliner Unternehmen mit Belegschaften ab etwa 30 Personen lassen sich Vor-Ort-Untersuchungstage planen – inklusive ergonomischer Begehung am Arbeitsplatz, Bildschirmsehtest und Beratungsgespräch. Größere Aktionen wie Grippeimpfaktionen im Herbst oder Reisemedizin-Sprechtage werden als geschlossene Tagestermine im Unternehmen abgewickelt. Der Vorteil ist messbar: Statt einzelner Termine an verschiedenen Tagen mit Anfahrtszeiten zur Praxis bündelt eine Vor-Ort-Aktion die Vorsorgen mit minimaler Arbeitsausfallzeit.
IAAI bietet eine systematische sicherheitstechnische Betreuung durch zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dazu gehören die Begleitung der Gefährdungsbeurteilung (inklusive psychischer Belastung), die Unterstützung bei Begehungen, Stellungnahmen zu Bauplanungen, Beratung zu Arbeitsmitteln und Unterweisungen sowie die Erstellung und Pflege der Dokumentation. In sensiblen Bereichen – etwa der Gefahrstoff-Beratung – arbeiten Sifa und Betriebsärzteteam eng zusammen.
IAAI deckt in Berlin den steigenden Bedarf an betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) und Eingliederungsmanagement (BEM). Dazu gehören Konzepte für gesunde Hybridarbeit, Gesundheitstage mit Hautkrebs-Screening oder Schlafmedizin-Check, BEM-Erstgespräche durch arbeitsmedizinisch geschultes Personal sowie Beratung zur Wiedereingliederung nach Long-COVID, Burnout oder orthopädischen Eingriffen. Berliner Kunden mit hoher Wissensarbeitsquote wählen häufig eine Kombination aus arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge und ergänzendem BGM, wobei IAAI klar trennt, was Pflicht ist und was freiwillig finanziert wird.
IAAI sichert seinen Berliner Kunden zu, dass ein Termin für eine arbeitsmedizinische Vorsorge oder eine Eignungsuntersuchung binnen 14 Kalendertagen vergeben wird. Bei dringlichen Anlässen (z. B. unmittelbar erforderliche G42-Vorsorge nach Nadelstichverletzung) sind Same-Day-Termine über die Berliner Telemedizin-Sprechstunde organisierbar. Alle Vorgänge werden revisionssicher dokumentiert: Die elektronische Vorsorgekartei der IAAI hält Vorsorgedaten DSGVO-konform vor und ermöglicht jederzeit Auszüge für interne Audits oder bei Rückfragen des LAGetSi. Die Dokumentation umfasst auch die Bestellungsurkunden, Einsatzzeitennachweise nach DGUV V2 und die Protokolle der ASA-Sitzungen.
IAAI sichert binnen 14 Tagen einen verbindlichen Termin in Berlin zu. Für laufende Betreuungsverträge ist die Reaktionszeit kürzer, da feste Sprechzeiten in das Berliner Team eingeplant sind.
Ja. Bereits ab dem ersten Beschäftigten ist das ASiG anwendbar. Für Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeitende kann das Unternehmermodell der DGUV V2 die Regelbetreuung ersetzen, der Beratungsbedarf zu Vorsorgen und Gefährdungsbeurteilung bleibt aber bestehen. IAAI unterstützt beide Modelle.
Ein mobiles IAAI-Team kommt zum festgelegten Termin in den Berliner Betrieb. In einem ungestörten Raum führen Betriebsärztin und medizinische Fachangestellte die geplanten Vorsorgen durch (z. B. Bildschirm, Lärm, Atemschutz, G42, Reisemedizin). Pro Stunde werden je nach Vorsorgeart 6–10 Beschäftigte versorgt. Anschließend erhalten Beschäftigte ihre individuelle Bescheinigung, das Unternehmen eine zusammenfassende Dokumentation für die Vorsorgekartei.
Die Kosten richten sich nach Beschäftigtenzahl, Branche, Risikoprofil und gewünschtem Leistungsumfang. Grundbetreuungspauschalen pro Beschäftigtem sind die Regel; mobile Aktionen werden separat kalkuliert. IAAI erstellt nach kurzem Erstgespräch ein verbindliches Angebot.
Ja. IAAI begleitet Berliner Unternehmen bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Das Vorgehen kombiniert Befragungen, Workshops und Beobachtungen, die Ergebnisse fließen in einen rechtskonformen Maßnahmenplan ein.
Für bestimmte Vorsorgen ja. Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4 lässt seit 2024 unter klar definierten Bedingungen telemedizinische Anteile zu (z. B. Anamnese, Beratungsgespräch). Körperliche Untersuchungen, Probenahmen oder Funktionstests bleiben Vor-Ort-Pflicht.
Die BG-Zuordnung richtet sich nach der Hauptbranche. Dienstleister gehören meist zur VBG, Krankenhäuser zur BGW, Bauunternehmen zur BG BAU, Industrieelektronik und Medien zur BG ETEM, Logistik zur BG Verkehr. IAAI prüft die Zuordnung im Onboarding und stimmt die Vorsorge-Programme mit den Vorgaben der zuständigen BG ab.
Stand des Beitrags: April 2026. Rechtsstand und Statistik basieren unter anderem auf den Jahresberichten 2024 von BG ETEM, VBG und BG BAU, der Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2023“ der DGUV, den Veröffentlichungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und der Investitionsbank Berlin sowie den Informationen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Gesetzliche Grundlagen: ASiG, ArbSchG, ArbMedVV, DGUV Vorschrift 2 (Stand 2024/2025).
Wenn Sie für Ihren Berliner Standort eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung suchen, ist der schnellste Weg ein kurzes Erstgespräch mit dem IAAI-Team. In 20 Minuten klären wir, welche Pflichtleistungen Sie heute schon abdecken, wo es Lücken gibt und wie ein passendes Betreuungspaket aussieht.
Termin binnen 14 Tagen, ArbMedVV-konform, vor Ort und mobil. Lassen Sie uns Ihren Bedarf in einem 20-Minuten-Erstgespräch durchgehen.
Jetzt Angebot anfordernDie Berliner Risikolandschaft folgt der Branchenstruktur. Die für Berliner Unternehmen wichtigsten gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, die BG ETEM, die BG BAU, die BGW (Wohlfahrtspflege und Gesundheitsdienst) sowie die Unfallkasse Berlin für den öffentlichen Bereich. Die Statistiken dieser Träger zeichnen ein konsistentes Bild: Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind in den letzten Berichtsjahren rückläufig, während die Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten zunehmen.
Die VBG, zuständig für einen großen Teil der Berliner Dienstleistungsunternehmen, verzeichnete laut Jahresbericht 2024 insgesamt 73 tödliche Arbeitsunfälle bundesweit – ein Rückgang von rund 17 Prozent gegenüber 88 Fällen im Vorjahr. Die BG ETEM meldete 2024 etwas über 47.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, ein Minus von 4,7 Prozent. Bei den Berufskrankheitsanzeigen liegt sie erstmals oberhalb der Marke von 7.000 Verdachtsfällen, was unter anderem auf die erweiterte Berufskrankheitenliste zurückgeht. Die BG BAU verzeichnete 91.813 meldepflichtige Arbeitsunfälle 2024 (-4,5 Prozent), bei den Berufskrankheits-Verdachtsmeldungen aber einen Zuwachs um 7,1 Prozent auf 21.061 Fälle.
Erstens: Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen. Die Großbaustellen rund um den ÖPNV-Ausbau, das Wohnungsbauprogramm im Berliner Süden und die fortlaufenden Sanierungen der innerstädtischen Infrastruktur sorgen dafür, dass Absturzunfälle, Stolper- und Sturzunfälle sowie Belastungen durch Quarzstaub, Lärm und Vibrationen weiterhin im Fokus stehen. Die BG BAU empfiehlt für Berliner Betriebe explizit eine engmaschige arbeitsmedizinische Vorsorge, insbesondere G20 Lärm, G24 Hauterkrankungen, G26 Atemschutz und G42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung.
Zweitens: Gesundheits- und Sozialwesen. Berlin hat mit der Charité, der Vivantes-Klinikgruppe, dem DRK-Klinikverbund und einer Vielzahl konfessioneller und freier Träger eine besonders dichte Krankenhauslandschaft. In den Jahresberichten der BGW dominieren in dieser Branche Infektionsexpositionen (z. B. nadelstichbedingte Verletzungen), Hauterkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Belastungen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G42 (Infektionsgefährdung), G24 (Hauterkrankungen) und ergonomisch-psychisch ausgerichtete Wunschvorsorgen sind in diesen Einrichtungen zentral.
Drittens: Bildschirmintensive Wissensarbeit. In Berlins Tech- und Beratungsszene betrifft die Arbeitsmedizin überwiegend Augen-, Bewegungs- und Stressthemen. Die Vorsorge nach DGUV-Empfehlung G37 (Bildschirmarbeit), Beratung zur Ergonomie im Hybrid- und Homeoffice-Setting sowie psychische Belastungsanalysen nach §5 ArbSchG sind hier die zentralen Bausteine. Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten wie BK 2108/2109 (bandscheibenbedingte Erkrankungen) sind in dieser Gruppe selten, dafür wachsen Anzeigen wegen psychischer Belastungsfolgen.
Eine Berliner Spezialität ist außerdem die hohe Zahl von Wegeunfällen. Aufgrund des dichten Verkehrs, des Anteils Radfahrender und der ausgeprägten ÖPNV-Nutzung verzeichnen mehrere BGen für Berlin überdurchschnittliche Wegeunfall-Quoten. Für Arbeitgebende empfiehlt sich ein systematisches Mobilitätskonzept mit Schulungen zum sicheren Radverkehr sowie ein klares Vorgehen bei Wegeunfällen (Unfalldokumentation, D-Arzt-Verfahren, Reintegrationsmanagement).
Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist daneben das Thema Lärm in Berliner Industrie- und Logistikbetrieben weiterhin relevant, ebenso Atemwegsbelastungen in Reinigung, Hauswirtschaft und Gastronomie sowie Hauterkrankungen in Pflege und Friseurhandwerk. Die jüngsten Jahresberichte der DGUV (Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2023“) untermauern, dass der Anteil schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle insgesamt zurückgeht – ein Erfolg systematischer Prävention –, während gleichzeitig die Anzeigen auf Berufskrankheiten weiter zunehmen. Für die betriebliche Praxis heißt das: Prävention muss heute beide Seiten gleichzeitig adressieren – akute Unfälle (z. B. Sturz, Stich, Schnitt) und chronische Belastungen (Lärm, Bewegungsarmut, Hautexposition, psychische Belastung).
IAAI Arbeitssicherheit verbindet diese beiden Welten in der Berliner Betreuung: Die betriebsärztliche Tätigkeit deckt klassische Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Beratung ab, während die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) gemeinsam mit den Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, ASA-Sitzungen vorbereiten, Begehungen durchführen und Sicherheitsunterweisungen organisieren.
Die rechtliche Klammer für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ist auf Bundesebene gesetzt – vor allem durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie die DGUV Vorschrift 2. In Berlin kommt die Aufsicht durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) hinzu, das gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften das duale Aufsichtssystem bildet.
Das ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine bedarfsgerechte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dies: Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung, in der sich die Einsatzzeiten aus einer Grundbetreuung (festgelegte Einsatzzeit pro Jahr und Beschäftigten) und einem betriebsspezifischen Teil zusammensetzen, der individuell auf das Tätigkeitsprofil abgestimmt wird. Für Kleinbetriebe bis 10 Beschäftigte besteht alternativ die Möglichkeit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell).
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Sie ist die Grundlage jeder Präventionsstrategie und muss alle wesentlichen Gefährdungen erfassen – körperliche, chemische, biologische, ergonomische und psychische. In Berlin ist insbesondere die psychische Gefährdungsbeurteilung in vielen Branchen verbindlicher Prüfgegenstand bei LAGetSi-Begehungen geworden. Die ArbMedVV regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge in drei Stufen: Pflichtvorsorge (z. B. bei Tätigkeiten mit Lärm über 85 dB(A) oder mit bestimmten Gefahrstoffen), Angebotsvorsorge (z. B. Bildschirmarbeit) und Wunschvorsorge auf Wunsch der Beschäftigten.
Das LAGetSi ist die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Berlin und Ansprechpartnerin für Arbeitgeber bei behördlichen Genehmigungen, Anzeigen und Stellungnahmen. Es kontrolliert Arbeitsplätze, prüft Arbeitszeitregelungen, begleitet Erlaubnisverfahren bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und ist beispielsweise zuständig bei Vorkommnissen mit Gefahrstoffen oder bei Anzeigen nach Mutterschutzgesetz. Wer in Berlin als Arbeitgeber tätig ist, sollte einen klaren Prozess für den Umgang mit LAGetSi-Anfragen etablieren – inklusive Ansprechpersonen, Vorlagestrukturen und Dokumentationsrichtlinien.
Eine Berliner Besonderheit ist die hohe Inspektions- und Beratungsdichte in den Bereichen Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit und Gefahrstoffe. Auch die Anforderungen an die Dokumentation arbeitsmedizinischer Vorsorgen werden durch das LAGetSi konsequent geprüft. Für Unternehmen heißt das: Eine ordentlich geführte Vorsorgekartei, vollständige Bestellungen von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft sowie nachweisbare Unterweisungen sind nicht nur Best Practice, sondern unmittelbar prüfungsrelevant.
Aktuell zeigt die Regulatorik 2026 zudem zwei wichtige Trends, die für Berlin relevant sind: Erstens werden die Vorgaben zu psychischer Gefährdungsbeurteilung weiter konkretisiert. Zweitens hat der Verordnungsgeber im Bereich der Telemedizin und digitalen Vorsorge nachgeschärft – die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4 lässt unter klar definierten Bedingungen Vorsorgen per Videosprechstunde zu, während die ArbMedVV die Vor-Ort-Pflicht für bestimmte körperliche Untersuchungen (z. B. mit Probenahme oder Funktionstests) bestehen lässt.
Schließlich gilt für jeden Berliner Arbeitgeber: Die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist verbindlich schriftlich vorzunehmen, der Aufgabenumfang zu dokumentieren und mindestens jährlich zu überprüfen. IAAI stellt seinen Berliner Kunden die entsprechenden rechtssicheren Bestellungsformulare zur Verfügung – einschließlich der Dokumentation des Einsatzzeitumfangs nach DGUV V2.