ASR A2.2 Brandschutz 2026: Alle Änderungen für Arbeitgeber im Überblick

IAAI Redaktion | 2. April 2026 | Recht & Compliance

Der betriebliche Brandschutz in Deutschland erhält ein umfassendes Update: Mit der dritten Änderung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ gelten verschärfte Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, die Brandschutzhelfer-Ausbildung, Evakuierungsübungen und die Feuerlöscher-Bemessung. Zusätzlich müssen Arbeitgeber neue Risikofaktoren wie E-Fahrzeug-Ladestationen berücksichtigen und barrierefreie Evakuierungskonzepte umsetzen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die aktualisierte ASR A2.2 wissen müssen – von den konkreten Änderungen über die neuen Schwellenwerte bis hin zur schrittweisen Umsetzung in Ihrem Betrieb. Stand: April 2026.

Rechtsgrundlage: Was regelt die ASR A2.2?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gemäß § 3a Abs. 1. Sie hat Vermutungswirkung: Wer die ASR A2.2 einhält, erfüllt die entsprechenden Anforderungen der ArbStättV. Ergänzend greifen das ArbSchG § 10, die DGUV Vorschrift 1, die DGUV Information 205-023, die ASR V3a.2 sowie die DIN 14096.

Die wichtigsten Änderungen im Detail

1. Differenzierte Gefährdungsbeurteilung Brandschutz

Die bisherige pauschale Bewertung reicht nicht mehr aus. Arbeitgeber müssen jeden Arbeitsbereich als „normale“ oder „erhöhte Brandgefährdung“ klassifizieren. Bei erhöhter Brandgefährdung darf der maximale Abstand zu Löschgeräten nur 10 Meter betragen. Bereiche mit erhöhter Gefährdung: Küchen, Werkstätten mit Funkenflug, Lager für brennbare Materialien, Labore.

Besonders wichtig: E-Fahrzeug-Ladestationen und gewerbliche Großspeicher sind als neue Brandrisiken explizit in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Lithium-Ionen-Batteriebrände erfordern spezielle Löschmittel und Vorgehensweisen.

2. Evakuierungsübungen: Pflicht alle zwei Jahre

Aus der bisherigen „Räumungsübung“ wird die „Evakuierungsübung“. Mindestens alle zwei Jahre verpflichtend durchzuführen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden. Eine tatsächliche Übung muss stattfinden, bei der die Evakuierungszeit gemessen wird.

3. Brandschutzhelfer-Ausbildung verschärft

Eine praktische Ausbildung an allen im Betrieb vorhandenen Löscheinrichtungen ist nun obligatorisch. Jeder Brandschutzhelfer muss nachweislich einen Feuerlöscher selbst bedient haben. Das Auffrischungsintervall: 2 bis 5 Jahre, Empfehlung 2 bis 3 Jahre. Zusätzlich müssen Schulungsinhalte um Lithium-Ionen-Batteriebrände erweitert werden.

4. Brandschutzhelfer-Quote: 5 Prozent Grundsatz, 10 Prozent bei erhöhter Gefährdung

Grundquote: 5 Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität: 10 Prozent empfohlen. Maßgeblich ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Bei Schichtbetrieb muss in jeder Schicht die Quote eingehalten werden.

5. Feuerlöscher-Bemessung nach Löschmitteleinheiten (LE)

Nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE dürfen zur Grundausstattung gezählt werden. Kleinere Löscher sind nicht mehr anrechenbar. In Mehrgescossgebäuden gilt: mindestens 6 LE pro Geschoss. Betriebe müssen eine Bestandsaufnahme durchführen und zu kleine Löscher austauschen.

6. Barrierefreie Evakuierung

Vier Kernprinzipien: Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit, Erreichbarkeit, Nutzbarkeit. Alarmierung nach Zwei-Sinne-Prinzip – akustisch und visuell oder taktil. Patenschaftsmodell für mobilitätseingeschränkte Beschäftigte empfohlen. Flucht- und Rettungspläne auch in Leichter Sprache.

7. Digitale Brandschutzordnung und LED-Leitsysteme

Digitale Brandschutzordnungen sind erstmals offiziell zulässig – ergänzend zu physischen Aushängen. Dynamische LED-Leitsysteme werden für Großraumbüros und Industriehallen empfohlen.

8. Wandhydranten und automatische Löschanlagen

Wandhydranten nach DIN 14496 mit jährlicher Prüfpflicht. Automatische Gaslöschanlagen nach EN 15004-1 für Serverräume und schwer zugängliche Maschinenbereiche zugelassen.

9. Brandschutzbeauftragte: Empfehlung ab 100 Beschäftigten

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten wird gemäß DGUV Information 205-003 ab 100 Beschäftigten empfohlen. Nicht verpflichtend, aber in größeren Betrieben dringend empfehlenswert.

Schwellenwerte und Kennzahlen auf einen Blick

Brandschutzhelfer-Quote: 5 % Grundsatz, 10 % bei erhöhter Gefährdung

Evakuierungsübungen: mindestens alle 2 Jahre

Auffrischung Brandschutzhelfer: 2–5 Jahre (Empfehlung: 2–3 Jahre)

Feuerlöscher Grundausstattung: mindestens 6 LE pro Löscher

Max. Abstand bei erhöhter Gefährdung: 10 Meter

Brandschutzbeauftragter: empfohlen ab 100 Beschäftigten

Wandhydranten-Prüfung: jährlich

Bußgeld bei Verstoß: bis zu 30.000 Euro

Wer ist betroffen?

Alle Arbeitgeber mit Arbeitsstätten. Besonders relevant: Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung (Industrie, Chemie, Holzverarbeitung, Gastronomie), Unternehmen mit E-Fahrzeug-Ladestationen oder Batteriespeichern, Betriebe mit mobilitätseingeschränkten Beschäftigten, Großraumbüros und Industriehallen, KRITIS-Betreiber und Betriebe mit hoher Fluktuation.

Umsetzung: 7 Schritte zum konformen Brandschutz

Schritt 1: Ist-Analyse

Bestandsaufnahme der aktuellen Brandschutzorganisation: Brandschutzhelfer, Löscheinrichtungen, letzte Evakuierungsübung, Gefährdungsbeurteilung Brandschutz.

Schritt 2: Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

Alle Arbeitsbereiche nach Brandgefährdungsstufe klassifizieren. E-Fahrzeug-Ladestationen und IT-Räume gesondert bewerten. Dokumentieren.

Schritt 3: Brandschutzhelfer-Quote und Ausbildung anpassen

Mindestquote prüfen, Schulungsplan mit praktischen Übungen erstellen, Auffrischungsintervall festlegen.

Schritt 4: Evakuierungskonzept erstellen

Nächste Evakuierungsübung planen, barrierefreie Evakuierung berücksichtigen, Patenschaften organisieren.

Schritt 5: Technische Ausstattung prüfen

Feuerlöscher nach LE prüfen, Abstände bei erhöhter Gefährdung auf 10 m reduzieren, Wandhydranten prüfen.

Schritt 6: Brandschutzordnung aktualisieren

DIN 14096 Teil A, B und C. Flucht- und Rettungspläne bei baulichen Änderungen innerhalb 4 Wochen anpassen.

Schritt 7: Regelmäßige Überprüfung

Jährliche Wandhydranten-Prüfung, Auffrischungsintervalle überwachen, Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen anpassen.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Rein theoretische Brandschutzhelfer-Unterweisung ohne praktische Löschübung reicht nicht mehr aus. Keine regelmäßigen Evakuierungsübungen durchzuführen ist ein Verstoß – mindestens alle zwei Jahre ist Pflicht. Feuerlöscher mit weniger als 6 LE zur Grundausstattung zu zählen ist nicht mehr zulässig. Pauschale Gefährdungsbeurteilung ohne differenzierte Zoneneinteilung genügt nicht. E-Fahrzeug-Ladestationen nicht in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist ein häufiges Versäumnis. Fehlende barrierefreie Evakuierungsstrategie verstößt gegen ASR V3a.2. Brandschutzordnung nach baulichen Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen zu aktualisieren hat potenziell gravierende Folgen.

Kosten und Aufwand

Richtwerte für ein KMU mit bis zu 50 Beschäftigten: Brandschutzhelfer-Erstausbildung 80–200 Euro pro Teilnehmer, Auffrischung 50–120 Euro. Evakuierungsübung 500–3.000 Euro. Gefährdungsbeurteilung Brandschutz 500–2.000 Euro. Feuerlöscher-Nachrüstung 30–80 Euro pro Löscher. Brandschutzbeauftragten-Ausbildung 1.500–2.500 Euro. Gesamtaufwand: 2.000–8.000 Euro einmalig plus laufende Kosten.

Übergangsregelungen und Fristen

Bereits installierte Systeme dürfen weiter betrieben werden, sofern Bauanträge vor dem 30. April 2025 gestellt wurden. Neuinstallationen müssen sofort die aktualisierten Anforderungen erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung ist zeitnah anzupassen. Nachschulung der Brandschutzhelfer spätestens innerhalb von 12 Monaten. Flucht- und Rettungspläne bei baulichen Änderungen innerhalb von 4 Wochen aktualisieren. Erste Evakuierungsübung innerhalb von 12 Monaten planen.

Praxisbeispiel: Mittelständischer Produktionsbetrieb

Ein Produktionsbetrieb mit 120 Beschäftigten, Maschinenpark, Lagerhallen und E-Fahrzeug-Ladestation: Produktionshalle und Lager als erhöhte Brandgefährdung klassifiziert. Brandschutzhelfer-Quote auf 10 Prozent angehoben (12 Helfer). Schulung um praktische Übungen und Lithium-Ionen-Modul erweitert. Evakuierungsübung mit barrierefreier Berücksichtigung geplant. Drei Löscher mit 4 LE durch 6-LE-Löscher ersetzt. Kosten: ca. 4.500 Euro einmalig plus 2.000 Euro jährlich.

Konsequenzen bei Verstößen

Bußgelder bis 30.000 Euro als Ordnungswidrigkeit. Bei vorsätzlicher Missachtung mit Gesundheitsgefährdung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Behörden können Betriebsstilllegung anordnen. Versicherungen prüfen im Brandfall die Konformität – bei Nichtbeachtung drohen Regressforderungen oder Verlust des Versicherungsschutzes.

Brandschutz mit der IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH unterstützt Unternehmen bei der vollständigen Umsetzung der aktualisierten ASR A2.2: Gefährdungsbeurteilung Brandschutz mit Zoneneinteilung, Beratung zur Brandschutzhelfer-Ausbildung und -Quote, Planung und Begleitung von Evakuierungsübungen, Integration von E-Fahrzeug-Ladestationen, barrierefreie Evakuierung und Prüfung der Feuerlöscher-Ausstattung.

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