Mitarbeitende absolvieren eine digitale Sicherheitsunterweisung im modernen Büro
Recht & Compliance

Online-Unterweisungen nach DGUV V2 (2026): Was rechtlich gilt — und wie HR mit einem Dashboard den Überblick behält

Die zum 01.01.2026 novellierte DGUV Vorschrift 2 erkennt digitale Betreuungs- und Unterweisungsanteile ausdrücklich an. Für Arbeitgeber bedeutet das: Pflicht-Unterweisungen lassen sich heute weitgehend digital abbilden, wenn drei Punkte stimmen — Inhalt, Verständniskontrolle, Dokumentation. Dieser Leitfaden zeigt, was 2026 konkret gilt und wie ein HR-Dashboard die Doku-Pflichten in den Griff bekommt.

Dr. Johannes Angerer15. April 20268 min Lesezeit

Was hat sich zum 01.01.2026 geändert?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt seit 2011 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen. Mit der Novellierung zum 01.01.2026 wurden drei Punkte präzisiert, die für digitale Unterweisungen entscheidend sind:

  • Digitale Betreuungsanteile sind anrechenbar. Telemedizinische Sprechstunden, Online-Unterweisungen und virtuelle Begehungen zählen ausdrücklich auf die Einsatzzeit von Betriebsarzt und Sifa, sofern die Eignung im Einzelfall begründet ist.
  • Aufgabenkatalog erweitert. Die Anlagen 2 und 3 wurden um Themen wie psychische Belastung, mobile Arbeit und digitale Substanzen ergänzt. Diese Inhalte müssen in Unterweisungs-Curricula auftauchen.
  • Dokumentationspflicht verschärft. Nachweise müssen jederzeit prüfbereit sein, mindestens zwei Jahre archiviert und auf Anfrage der zuständigen Behörde sofort vorgelegt werden können.
Stand: April 2026. Die novellierte DGUV V2 ersetzt die Fassung von 2011. Anlagen werden durch die zuständigen Unfallversicherungsträger branchenspezifisch konkretisiert; bitte prüfen Sie für Ihre Branche zusätzlich die Branchen-DGUV.

Welche Unterweisungen sind weiterhin Pflicht?

Unabhängig vom Format sind folgende Unterweisungen weiterhin gesetzlich vorgeschrieben:

  • Erstunterweisung bei Neueinstellung — spätestens vor Aufnahme der Tätigkeit (ArbSchG §12 Abs. 1).
  • Wiederholungsunterweisung mindestens einmal jährlich, dokumentiert in Inhalt, Datum und Teilnehmenden (DGUV V1 §4 Abs. 1).
  • Anlassbezogene Unterweisung bei Änderungen am Arbeitsplatz, neuen Gefahrstoffen, Beinaheunfällen oder neuen Maschinen.
  • Tätigkeitsspezifische Unterweisungen (z. B. Gefahrstoffverordnung §14, Biostoffverordnung, ArbStättV, BetrSichV).

Hinzu kommen Themen aus der DGUV-Vorschrift 1 (Grundunterweisung Arbeitsschutz) sowie branchenspezifische Vorgaben — etwa Brandschutzhelfer-Unterweisung (ASR A2.2) oder Erste-Hilfe-Auffrischung (DGUV V1 §26).

Dürfen Unterweisungen rein digital erfolgen?

Die Antwort ist differenziert: ja, mit Einschränkungen. Entscheidend ist die Eignung des Formats für den Inhalt und die Zielgruppe. Die novellierte DGUV V2 (2026) und die einschlägigen DGUV-Information 211-039 nennen drei Bedingungen, die ein digitales Unterweisungsformat erfüllen muss:

  1. Identitätsprüfung: Es muss zweifelsfrei feststellbar sein, dass die unterwiesene Person tatsächlich teilgenommen hat — mindestens über persönliche Login-Daten, idealerweise mit zusätzlicher Bestätigung.
  2. Verständniskontrolle: Pflicht-Quizfragen oder ein gleichwertiges Verfahren müssen das Verständnis nachweislich prüfen. Reines „Video-Anschauen“ reicht nicht.
  3. Rückfrage-Möglichkeit: Teilnehmende müssen die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen — z. B. über Chat-Funktion, Sprechstunde oder schriftliche Anfrage an Fachkraft / Betriebsarzt.

Eine vollständig digitale Erstunterweisung bei Neueinstellung ist möglich, sofern diese drei Punkte erfüllt sind. Für Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial — etwa Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder offene Flammen in Schweißbetrieben — bleibt eine Vor-Ort-Begleitung durch eine Fachkraft jedoch in der Praxis sinnvoll.

Anforderungen an eine rechtssichere digitale Unterweisung

Aus den drei Bedingungen lassen sich konkrete technische und organisatorische Anforderungen ableiten:

AnforderungWas bedeutet das in der Praxis?
Persönliche Login-DatenJeder Mitarbeitende erhält eigenen Zugang. Sammel-Logins sind unzulässig.
Pflicht-QuizMindestens 3 Fragen je Modul, Bestehensgrenze 75 %, Wiederholung bei Nichtbestehen.
VollständigkeitsprüfungSystem protokolliert, dass alle Inhalte (Video, PDF, Quiz) absolviert wurden.
Zertifikat & NachweisAutomatische PDF-Erstellung mit Datum, Modul, Ergebnis, Mitarbeiter-ID.
Rückfrage-KanalDirekter Kontakt zu Sifa oder Betriebsarzt — idealerweise innerhalb von 48h.
AktualitätInhalte mit Datum versehen; bei Gesetzesänderung Update binnen 30 Tagen.

Datenschutz: DSGVO-konforme Speicherung von Unterweisungsnachweisen

Unterweisungsnachweise enthalten personenbezogene Daten. Folgende DSGVO-Anforderungen sind in der Praxis relevant:

Praxistipp: Prüfen Sie vor Auswahl eines LMS-Anbieters konkret: ISO-27001-Zertifikat, AV-Vertrag, Hosting-Standort, Löschkonzept und Backup-Verfahren. Das spart später erheblichen Klarstellungsaufwand mit dem Datenschutzbeauftragten.
HR-Verantwortliche prüft Lernfortschritte und Unterweisungs-Status auf einem digitalen Dashboard
Ein HR-Dashboard zeigt Fortschritt, Status und fällige Termine pro Mitarbeiter auf einen Blick — statt aus Excel-Listen zu interpretieren.

Wie HR den Überblick behält: die Logik eines Unterweisungs-Dashboards

Ein gut aufgebautes Dashboard sortiert den Status jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters in vier Kategorien. Diese vier Stati bilden den Kern jeder revisionssicheren Übersicht:

Bestanden

Unterweisung absolviert, Quiz bestanden, Zertifikat erstellt. Volle Punktzahl auf der Compliance-Ampel.

In Bearbeitung

Mitarbeitende arbeitet aktuell am Modul. Erinnerung nach 7 Tagen automatisch.

Fällig

Frist erreicht oder überschritten. Eskalation an HR — Erinnerungsmail mit One-Click-Versand.

Nicht zugewiesen

Modul ist für diese Person nicht relevant (z. B. nicht in Zielgruppe). Saubere Auditspur.

Auf dieser Grundlage filtern HR-Verantwortliche nach Abteilung, Standort, Tätigkeitsart oder Vertragstyp. Für Audits lässt sich der Status zu jedem beliebigen Stichtag rekonstruieren — ein klarer Vorteil gegenüber Papierlisten.

10-Punkte-Checkliste: Einführung digitaler Unterweisungen

1
Bestandsaufnahme

Welche Pflicht-Unterweisungen für welche Personengruppen? Inkl. Branchen-DGUV prüfen.

2
Format-Entscheidung

Welche Module digital, welche Vor-Ort, welche im Mix? Risikoabhängig festlegen.

3
Anbieter-Auswahl

LMS prüfen: DSGVO, ISO 27001, AV-Vertrag, Hosting, SCORM, Exportfähigkeit.

4
Inhalte vorbereiten

Bestehende Unterlagen sichten, Pflicht-Quizfragen entwickeln, Sprachen festlegen.

5
Mitarbeiter-Stammdaten

Saubere Listen mit Abteilung, Standort, Tätigkeit als CSV vorbereiten.

6
Datenschutzhinweis

Mitarbeiter-Information aktualisieren; Betriebsrat einbinden, Mitbestimmung prüfen.

7
Pilotgruppe

Mit 10–20 Personen testen, Feedback einholen, Stolpersteine identifizieren.

8
Rollout

Schrittweise Ausweitung, Erinnerungs-Logik aktivieren, Eskalations-Prozess definieren.

9
Audit-Routine

Quartalsweise Review: Fällig-Status, Quoten, Doku-Vollständigkeit. Berichts-Termin festlegen.

10
Begleitung sicherstellen

Rückfrage-Kanal zu Sifa und Betriebsarzt aktiv halten — nicht nur Software, auch Beratung.

Fazit

Digitale Unterweisungen sind seit der DGUV V2 (2026) ausdrücklich anerkannt — und lösen drei zentrale Probleme: keine Excel-Listen mehr, keine Audit-Panik, keine Schulungs-Lücken bei verteilten Teams. Voraussetzung: ein Tool, das Identität, Verständnis und Doku sauber abdeckt. Ein HR-Dashboard mit Live-Status und automatischer Erinnerungs-Logik ist dabei nicht Komfort, sondern Compliance-Voraussetzung. Wer 2026 startet, sollte parallel die organisatorische Begleitung mitdenken: Ein digitales Modul ersetzt nicht die Beratung durch Sifa und Betriebsarzt — es entlastet sie nur in der Routine.

Lösung aus dem IIAAI-Ökosystem

IAAI Academy: Online-Unterweisungen mit HR-Dashboard

Webbasiertes LMS für rechtssichere Unterweisungen nach DGUV V2 (2026). Eigene Inhalte hochladen, Pflicht-Quiz, automatische Zertifikate, revisionssichere Doku — integriert mit Ihrer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.

Academy entdecken →

Quellen & Rechtsstand

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Branchen-DGUV und betriebliche Besonderheiten (Mitbestimmung, Tarifverträge) können weitere Anforderungen begründen. Für eine konkrete Bewertung empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer Sifa und Ihrem Betriebsarzt.