Arbeitssicherheit

Gefahrstoffmanagement aktuell – MAK/BAT-Update und neue Grenzwerte 2025/2026

IAAI Redaktion·18. März 2026

Mit der 61. MAK- und BAT-Werte-Liste vom 1. Juli 2025 hat die DFG 16 Stoffe neu bewertet. Parallel hat der AGS die TRGS 900 angepasst. Was Arbeitgeber jetzt bis Juli 2026 bzw. Juni 2027 umsetzen müssen.

Chemiker mit Gefahrstoffen im Labor bei TRGS-konformer Handhabung
Industrielle Gefahrstoffe prüfen: Pflicht zur jährlichen Aktualisierung des Gefahrstoffverzeichnisses

1. Die drei Grenzwert-Systeme in Deutschland

MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration): Wissenschaftliche Empfehlungen der DFG, jährlich fortgeschrieben. Gesundheitsbasierter Grenzwert – keine unmittelbare Rechtsnorm, wird aber regelmäßig in die TRGS 900 übernommen.

BAT-Werte (Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert): Beziehen sich auf Blut oder Urin, dienen der Beurteilung der inneren Belastung in der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Rechtsverbindlich als BGW in TRGS 903.

AGW (Arbeitsplatzgrenzwert): Rechtsverbindlich nach § 2 Abs. 8 GefStoffV. Festgelegt in der TRGS 900. Bei Einhaltung gilt das Gesundheitsrisiko als minimiert.

Für die Praxis entscheidend: Prüfen Sie immer die jeweils aktuelle TRGS 900 – nicht die MAK-Liste. Die MAK-Liste ist Vorschlag, die TRGS ist verbindlich.

2. Die wichtigsten Änderungen 2025

Stoff (CAS)ÄnderungFrist
Schwefeldioxid (7446-09-5)AGW von 1 ppm auf 0,5 ppm halbiert1.7.2026
Trimethylbenzol (25551-13-7)MAK auf 25 mg/m³ (Viertel des Vorwerts)1.7.2026
Acetaldehyd (75-07-0)AGW abgesenkt (EU-Anpassung)1.7.2026
Benzylacetat (140-11-4)Neu: MAK 62 mg/m³ (10 ppm)laufend
Decaboran (17702-41-9)MAK gestrichen, Minimierungsgebotlaufend
15 weitere StoffeAGW abgesenkt (Isocyanate, Nickel, Glykolether)1.6.2027

3. Neue BAT-Werte und Biomonitoring 2026

Die MAK-Kommission empfiehlt 2025 Anpassungen bei Methylethylketon (MEK), Blei und Bleiverbindungen sowie 2-Butoxyethanol. Für Betriebsärzte heißt das: Biomonitoring-Angebote im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV müssen an aktuelle BAT-/BGW-Werte angepasst werden. Wer mit alten Referenzen arbeitet, riskiert Fehlbewertungen.

4. Pflicht-Kaskade im Gefahrstoffmanagement 2026

Die GefStoffV verlangt einen strukturierten Ablauf. Zu Beginn jedes Jahres sind sieben Schritte zu durchlaufen:

  1. Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren (§ 6 Abs. 12 GefStoffV) – alle Stoffe mit Menge, Tätigkeit, CLP-Einstufung.
  2. Sicherheitsdatenblätter prüfen – nicht älter als drei Jahre, in Sprache der Beschäftigten, aktuelle CLP-Einstufungen.
  3. Gefährdungsbeurteilung tätigkeitsbezogen (§ 6 Abs. 1–3 GefStoffV) – pro Tätigkeit, nicht pro Stoff.
  4. Substitutionsprüfung (TRGS 600) – auch bei negativem Ergebnis dokumentieren.
  5. Maßnahmen nach TOP-Prinzip (TRGS 500) – technisch vor organisatorisch vor persönlich.
  6. Betriebsanweisung (TRGS 555) – schriftlich, tätigkeitsbezogen.
  7. Unterweisung mindestens jährlich – mit Datum und Unterschrift dokumentieren.
Gefahrstoff-Kataster mit GHS-Symbolen
Die MAK-BAT-Werte-Liste 2025 ist die Basis für die TRGS 900-Anpassungen

5. Sonderthemen 2026 – was häufig übersehen wird

Krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (KMR)

Für CMR-Stoffe gilt eine erweiterte Pflicht-Kaskade. § 7 Abs. 4 GefStoffV verlangt Minimierung unabhängig vom AGW. TRGS 910 setzt ein Risikokonzept mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration. 2025 wurden mehrere Werte überarbeitet, darunter für 1,2-Dichlorpropan, Trichlorethen und Ethylenoxid.

Gefahrstoffe im Handwerk

Besonders Kleinbetriebe im Maler-, Schreiner-, KFZ- und Heizungs-/Sanitärgewerbe unterschätzen die Pflichten. Ein Ein-Personen-Malereibetrieb ohne Beschäftigte hat keine Gefahrstoffmanagement-Pflicht – sobald aber ein Azubi oder eine Aushilfe tätig ist, gilt die volle GefStoffV.

Asbest im Bestand

Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung 2024/2025 wurden die Asbestpflichten bei Bauarbeiten verschärft. Vor Beginn von Tätigkeiten an Bauwerken vor dem 31. Oktober 1993 ist eine Erkundungspflicht vorgesehen.

Schwangerschaft und Stillzeit

Die mutterschutzbezogene Gefährdungsbeurteilung (MuSchG §§ 10–11) ist bei Gefahrstoffen besonders streng. Expositionen gegenüber CMR-Stoffen, Blei und Methylquecksilber sind für Schwangere grundsätzlich verboten.

6. Die Rolle von Betriebsarzt und Sifa

Gefahrstoffmanagement ist keine Aufgabe einer einzelnen Person. § 7 ASiG und die DGUV Vorschrift 2 verlangen die gemeinsame Beratung von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitgeber.

Betriebsarzt

Sicherheitsfachkraft

Arbeiter in chemischer Schutzausrüstung mit Atemschutz
PSA ist letzte Stufe der Schutzkaskade – technische Maßnahmen haben Vorrang

7. Häufige Fehler und ihre Kosten

  1. Veraltete Sicherheitsdatenblätter – SDB älter als drei Jahre sind nicht GefStoffV-konform.
  2. Kein Biomonitoring bei Pflichtvorsorge – Standardbestandteil bei Blei, Chrom, Nickel, PAK, Lösemitteln.
  3. Betriebsanweisung ohne Unterweisung – eine Betriebsanweisung im Aktenordner ersetzt keine Unterweisung.
  4. Substitutionsprüfung nicht dokumentiert – auch negative Prüfung muss schriftlich festgehalten sein.

Mögliche Konsequenzen: Bußgelder bis 50.000 € (§ 22 GefStoffV), persönliche Haftung der Geschäftsführung im Schadensfall, Regress der Berufsgenossenschaft bei anerkannter Berufskrankheit.

IAAI Arbeitssicherheit: Ihr Partner für Gefahrstoffmanagement

Wir unterstützen Sie bei der Aktualisierung Ihres Gefahrstoffverzeichnisses, der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, der Implementierung von TRGS 900-Anpassungen und beim Biomonitoring im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge – bundesweit, vor Ort oder digital.

Lassen Sie Ihr Gefahrstoffmanagement vor den Stichtagen 1.7.2026 bzw. 1.6.2027 prüfen.

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