Warum Führungskräfte besonders gefährdet sind
Führungskräfte tragen eine immense Verantwortung – für Unternehmen, Mitarbeiter und Ergebnisse. Doch wer kümmert sich um die Gesundheit derjenigen, die alles am Laufen halten? Die Realität zeigt: Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte gehören zu den am stärksten belasteten Berufsgruppen in Deutschland. Der BAuA Stressreport 2024 belegt, dass Führungskräfte ein bis zu 1,5-fach erhöhtes kardiovaskuläres Risiko aufweisen und eine signifikant höhere Burnout-Prävalenz zeigen als Beschäftigte ohne Führungsverantwortung.
Die Gründe liegen auf der Hand: Hohe Entscheidungsdichte, permanente Erreichbarkeit, häufige Reise- und Zeitzonenwechsel, repräsentative Verpflichtungen mit erhöhtem Alkohol- und Kalorienkonsum sowie chronischer Zeitdruck bei minimaler körperlicher Aktivität.
Ein Führungskräfte-Check – auch Executive Health Check genannt – adressiert genau diese Belastungsprofile. Anders als der Kassenleistungs-Check-up beim Hausarzt kombiniert der betriebsärztliche Gesundheitscheck umfassende Labordiagnostik, kardiovaskuläre Bildgebung, sportmedizinische Leistungsdiagnostik und Burnout-Screening zu einem ganzheitlichen Präventionskonzept.
Bei der IAAI Arbeitssicherheit führen Fachärzte für Arbeitsmedizin mit Zusatzqualifikationen in Sportmedizin, Kardiologie und DEGUM-zertifizierter Sonographie den Executive Health Check durch – bundesweit, diskret und auf höchstem Niveau.
Rechtsgrundlage und Einordnung
Rechtliche Grundlage: Wunschvorsorge nach § 11 ArbMedVV
Der Führungskräfte-Check wird als freiwillige Wunschvorsorge gemäß § 11 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Stand: 2019) angeboten. Danach haben Beschäftigte das Recht, sich auf eigenen Wunsch arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, sofern ein Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Ergänzend bildet § 3 Abs. 1 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz, Stand: 2023) die Grundlage für die betriebsärztliche Beratung und Untersuchung von Beschäftigten – einschließlich der Geschäftsführungsebene.
Strikte Vertraulichkeit
Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie § 9 MBO-Ä gewährleistet, dass sämtliche Untersuchungsergebnisse ausschließlich dem untersuchten Beschäftigten mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber erhält lediglich die Information, dass die Untersuchung stattgefunden hat – niemals Diagnosen, Befunde oder Messwerte.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Maßnahme kann vom Arbeitgeber als betriebliches Gesundheitsmanagement nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei bis 600 EUR pro Jahr und Mitarbeiter angeboten werden (Stand: 2026).
Zielgruppe
Der IAAI Executive Health Check richtet sich an Geschäftsführer (GmbH, AG-Vorstände), Gesellschafter mit operativer Verantwortung, leitende Angestellte ab Abteilungsleitungsebene, Prokuristen und Niederlassungsleiter, High Potentials mit Führungsverantwortung sowie Aufsichtsratsmitglieder.